Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
-
-
Gehen wir mal weg vom "zerfleischen". Würde hier jeder zu 100% in jeder Situation garantieren, dass der eigene Hund NIE Mensch oder Tier verletzen würde!? Selbst in einer völligen Ausnahmesituation die nicht beeinflusst werden konnten???
Ich glaube das ist Dreh- und Angelpunkt. Es ist furchtbar was passiert ist. Absolut schrecklich und ja ich kann verstehen, dass viele das Urteil als gerecht und zu mild empfinden! Aber wenn man Rasse und schwere des Schadens mal für eine Sekunde ausblendet, dann würde dieses Urteil eben doch alle betreffen. Hund hat ein Tier verletzt - Halter hat grob fahrlässig Sachbeschädigung begangen. Hund beißt aus unerfindlichen Gründen - HH hat grob fahrlässige Körperverletzung begangen. Und zwar allein auf der Tatsache begründet, dass man die Tiergefahr unterschätzt hat. Sonst hätte man das Tier anders sichern müssen, selbst wenn es bis zu dem Zeitpunkt eben keinen Anhaltspunkt hatte, dass dies nötig sei. Und eine solche Entwicklung der Rechtssprechung kann man durchaus bedenklich finden, wenn es keine anderen Gründe für das Urteil gibt.
Aber bei dem Urteil hier ging es um 3 gleichzeitig geführte Hunde.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Obwohl es meines Wissens keinen Beißvorfall in Bayern mit CC gibt, stehen sie auf der Liste.
Offizielle Begründung: Die Bevölkerung ist an den Anblick solch massiger Hund nicht gewöhnt!
Allen Ernstes!vielleicht keine „massiven, die durch die Presse gingen“ aber ich persönlich weiß zumindest von 2 unterschiedlichen Fällen (ein mal war ein (das eigene) Kind beteiligt, ein Mal ein Erwachsener).
Aber ja, die Begründung ist ein Witz, damit müssten noch x andere Rassen auch auf die Liste.
-
Gehen wir mal weg vom "zerfleischen". Würde hier jeder zu 100% in jeder Situation garantieren, dass der eigene Hund NIE Mensch oder Tier verletzen würde!? Selbst in einer völligen Ausnahmesituation die nicht beeinflusst werden konnten???
Aber es geht doch hier um genau diesen Fall.
Es WAR nun mal keine " völlige Ausnahmesituation die nicht beeinflusst werden konnte".
-
und wieso jetzt ein Facepalm?
-
Aber es geht doch hier um genau diesen Fall.
Es WAR nun mal keine " völlige Ausnahmesituation die nicht beeinflusst werden konnte".
Wie bezeichnest du es denn sonst, wenn Ausnahmesituation fuer dich hier nicht passt?
Wenn meine bis dahin absolut unauffaelligen Hunde eines Tages wegen einer Joggerin austicken, mich umwerfen wodurch ich kurz ohnmaechtig werde (erinnere ich mich da richtig? Ich bin mir da nicht sicher) und dann besagte Joggerin toedlich verletzen, dann ist das fuer mich eine Ausnahmesituation.
-
-
Hier wird einiges durcheinander geworfen...
1. Sachbeschädigung ist grundsätzlich nicht strafbar, sondern immer eine zivilrechtliche Angelegenheit.
2. Hier wird "grob fahrlässig" und "fahrlässig", speziell hinsichtlich Körperverletzung, in einen Topf geworfen - und das ist einfach falsch, und suggeriert Folgen für den Hundehalter in seinem grundsätzlichen Handeln, die Erschrecken auslösen.
Eine "fahrlässige Körperverletzung" ist grundsätzlich ein Antragsdelikt, heißt, das Opfer muss einen Strafantrag stellen.
Nur wenn öffentliches Interesse besteht, wird vom Staat, also der Staatsanwaltschaft, automatisch ein Strafantrag bestellt.
Von öffentlichem Interesse ist immer der Tod eines Menschen bei dem nicht ausgeschlossen werden kann dass dieser durch äußere Umstände verursacht wurde. (Deshalb muss z. B. immer die Kriminalpolizei hinzugezogen werden, wenn vom Hausarzt eine "unklare Todesursache" bescheinigt wird.)
Was hier immer unbeachtet bleibt: egal ob "fahrlässig" oder "grob fahrlässig" - es gibt unterschiedliche Delikte, die ein unterschiedliches Maß an Strafe vorsehen.
Gruppendynamik ist dabei sicher ein Aspekt, der von jedem Hundehalter berücksichtigt werden muss.
Mal am eigenen Beispiel: Ich führe 2 Golden Retriever (zeitweise waren es sogar 3), die ich gut kontrollieren kann.
Das hat bisher immer gut funktioniert, gerade im Freilauf, eben auch, weil ich bei der Ausbildung auf eine gute Impulskontrolle geachtet habe.
Ich berücksichtige aber immer das Ausmaß des Schadens, welchen meine Hunde verursachen KÖNNTEN, sollte doch einmal der Fall des Kontrollverlustes eintreten.
Wenn mitten im Wald einer der Hunde - möglicherweise durch eine Unachtsamkeit meinerseits - plötzlich doch loszischt, dann weiß ich dass ich ihn sehr schnell unter Kontrolle habe.
Lässt sich aber (unvorhergesehenerweise) der andere Hund sofort "mitreißen", dann ist das Zurückerlangen der Kontrolle mit Sicherheit schwieriger für mich, weil ich hier 2 Hunde wieder "einfangen", und das benötigt - bis hin zum Sichern - mehr Zeit.
Zeit, die ich nicht habe, wenn in unmittelbarer Nähe eine Straße liegt.
Deshalb leine ich in der Nähe von Straßen an, weil hier wirklich jeder Meter entscheidend ist, um die Verwicklung Unbeteiligter zu verhindern.
Mache ich das nicht, und meine Hunde (oder einer der Hunde, weil ich zumindest einen schon wieder unter Kontrolle hatte) läuft auf die Straße und verursacht dort einen Autounfall mit Todesfolge, dann bin ich mir sehr wohl bewusst, dass mir diese Gruppendynamik, die mindestens mehr Zeit fordert zum Erlangen der Kontrolle, als "grobe Fahrlässigkeit" angelastet wird.
Dass meine Hunde einen Menschen Anfallen und Beißen, diese Gefahr sehe ich bei meinen Hunden nicht, dafür lege ich meine Hand ins Feuer.
Nur wenn ich selber bedroht werde, könnte es durchaus sein, dass meine Hunde die Gefahr versuchen abzuwehren; Aber auch hier kommt es wohl darauf an, wie sehr mich diese Bedrohung selber ängstigt.
-
Eine vorbeilaufende Joggerin ist doch keine Ausnahmesituation?
Mir geht es v.a. um das "nicht beeinflusst werden können". Es hätte viele Möglichkeiten gegeben, das zu beeinflussen. Hunde besser sichern. Nur ein Hund pro Person. Fällt mir dazu ein.
Wurde nicht gemacht, wäre aber möglich gewesen.
-
Aber es geht doch hier um genau diesen Fall.
Es WAR nun mal keine " völlige Ausnahmesituation die nicht beeinflusst werden konnte".
Wie bezeichnest du es denn sonst, wenn Ausnahmesituation fuer dich hier nicht passt?
Wenn meine bis dahin absolut unauffaelligen Hunde eines Tages wegen einer Joggerin austicken, mich umwerfen wodurch ich kurz ohnmaechtig werde (erinnere ich mich da richtig? Ich bin mir da nicht sicher) und dann besagte Joggerin toedlich verletzen, dann ist das fuer mich eine Ausnahmesituation.
Wenn die Hunde, die Frau mit soviel Wucht umwerfen dass sie angeblich bewusstlos vom Aufprall wird — wir erinnern uns NUR Feldweg und NUR eine Joggerin — dann haben sie ihre Zugkraft sicher nicht zum ersten Mal unter Beweis gestellt.
Als Züchterin und Rassekennerin war sie total überrascht von Trieb, Motivation und Körperkraft ihrer Rasse??
Hatte sie nie Gelegenheit mal so zu beobachten, wie sich ihre Rasse an Beute oder bei Aggression so verhält?
Und der viel beschworene Gehorsam — Hände hoch bitte! — welchem Hundehalter dämmert’s nicht nach 2 Wochen, dass Hunde ( Terrier) auch mal ein Kommando selbst auflösen?
-
Eine vorbeilaufende Joggerin ist doch keine Ausnahmesituation?
Das was dadurch passiert ist aber schon.
Vermutlich reden wir wieder aneinander vorbei.
Eben weil meine Hunde sowas aus dem ff kennen und nie auch nur den Ansatz von 'ok..das koennte sich bloed entwickeln' bei z.B. Joggern zeigen, kaeme ich nie auf die Idee da extrem aufzupassen. Ich wuerd da wie immer handeln. Ich wuerde meine Hunde auch nicht (noch) mehr sichern, weil ich einfach nicht von einer Reaktion ausgehen wuerde.
Wuerden die (also meine Hunde) dann austicken, waere es keine alltaegliche Situation/Reaktion und somit eben eine Ausnahme (-Situation).
-
vielleicht keine „massiven, die durch die Presse gingen“ aber ich persönlich weiß zumindest von 2 unterschiedlichen Fällen (ein mal war ein (das eigene) Kind beteiligt, ein Mal ein Erwachsener).
Also wenn es danach ginge, hätte ich diverse Fälle im nahen und weiteren Bekanntenkreis, wo es Beißvorfälle gegeben hat (eigene und fremde Hunde!).
Beteiligt sind Hunde durch alle Rassen und Größen (gefühlt sehr oft Auslandstierschutzhunde).
Und das wird so bagatellisiert und hingenommen!
Die Gründe sind vielfältig, häufiger als man denkt und Konsequenzen hat es keine!
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Das führt für mich die Rasselisten ad absurdum!
Dass Naarn eine absolute Katastrophe war, braucht nicht noch einmal erwähnt werden. Aber allzu oft kommt es zum Glück nicht vor, und mit Recht ist das mediale Interesse riesig.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!