Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Das eine Person, drei 25kg schwere, kräftige Hunde nicht physikalisch festhalten kann , halte ich durchaus für logisch.

    Die Frau war Hundezüchterin, wenn ich das richtig verstanden hab, dann sollte sie wissen, was sie da für eine Rasse hat und wozu die fähig sind, und auch die bekannten Fälle wie Volkan kennen. Sie weiss, das sie keine Labradore hat, die im Zweifelsfall ne fremde Person einfach "nur" umrennen oder anspringen.

    Sie sollte auch was von Rudeldynamik wissen und das der Hund der für sich alleine gehorcht, vielleicht im Rudel dann doch nicht mehr so gut hört, sich von den anderen mitziehen lässt..

    Sie weiss auch wie Hunde drauf sind, wenn zu Hause Welpen liegen.

    Und sie wird auch gewusst haben, das ihre Hunde in der Lage sind, sich den Maulkorb auszuziehen, behaupte ich.

    Ich denke schon, das sie grob fahrlässig gehandelt hat.

  • Ja, das Ergebnis war ne Ausnahmesituation.

    Mir geht es um den Auslöser.



    Ich habe auf diese Frage geantwortet:


    Gehen wir mal weg vom "zerfleischen". Würde hier jeder zu 100% in jeder Situation garantieren, dass der eigene Hund NIE Mensch oder Tier verletzen würde!? Selbst in einer völligen Ausnahmesituation die nicht beeinflusst werden konnten???


    Wenn mann jetzt von allen möglichen hypothetischen kontruierten absurden "Eckzahn vom Chihuahua steift Baby und Mutter stirb an Herzinfart" absieht und beim konkreten, hier diskutierten Fall bleibt:


    Es lag keine völlige Ausnahmesituation vor. Normaler Spaziergang. Joggerin.


    Die Situation hätte sehr wohl (vorher) beeinflusst werden können. Nur 1 Hund führen. Maulkorb drauf.


    Wo ist da eine Ausnahmesituation ist die man nicht beeinflussen kann?

  • Eine vorbeilaufende Joggerin ist doch keine Ausnahmesituation?

    Das was dadurch passiert ist aber schon.

    Vermutlich reden wir wieder aneinander vorbei.

    Eben weil meine Hunde sowas aus dem ff kennen und nie auch nur den Ansatz von 'ok..das koennte sich bloed entwickeln' bei z.B. Joggern zeigen, kaeme ich nie auf die Idee da extrem aufzupassen. Ich wuerd da wie immer handeln. Wuerden die dann eben austicken, waere es keine alltaegliche Situation/Reaktion und somit eben eine Ausnahme (-Situation).

    Ist halt von Hund zu Hund unterschiedlich. Ein Jogger ist alltäglich, dass mein Hund sie potentiell anspringen könnte, ist auch durchaus denkbar/hat er in der Vergangenheit schon versucht, also auch keine Ausnahmesituation (ist super lieb mit Menschen, aber dafür muss er sie erst als Mensch identifizieren, was vor allem bei Dunkelheit - wenn die da mit blendenden Stirnlampen unterwegs sind und sich menschenuntypisch bewegen - schwieriger für ihn ist).


    Also halte ich die Leine in so einer Situation extra kurz und fest, damit auf keinen Fall etwas passieren kann. Überraschende Ausnahmesituation wäre es hier erst, wenn er Aggressionen gegenüber Menschen zeigen würde.

    Wenn die Hunde, die Frau mit soviel Wucht umwerfen dass sie angeblich bewusstlos vom Aufprall wird — wir erinnern uns NUR Feldweg und NUR eine Joggerin — dann haben sie ihre Zugkraft sicher nicht zum ersten Mal unter Beweis gestellt.


    Als Züchterin und Rassekennerin war sie total überrascht von Trieb, Motivation und Körperkraft ihrer Rasse??


    Hatte sie nie Gelegenheit mal so zu beobachten, wie sich ihre Rasse an Beute oder bei Aggression so verhält?

    Wir kennen ja alle die Halterin und ihre Hunde nicht persönlich und wissen nicht, wie die sonst so drauf waren (bei Joggern etc.), aber es liegt schon nahe, dass die Halterin es hätte ahnen können. Wird nicht die erste Joggerin gewesen sein, denen sie begegnet sind.

  • Hier wird einiges durcheinander geworfen...


    1. Sachbeschädigung ist grundsätzlich nicht strafbar, sondern immer eine zivilrechtliche Angelegenheit.

    2. Hier wird "grob fahrlässig" und "fahrlässig", speziell hinsichtlich Körperverletzung, in einen Topf geworfen - und das ist einfach falsch, und suggeriert Folgen für den Hundehalter in seinem grundsätzlichen Handeln, die Erschrecken auslösen.

    Nein das stimmt so nicht, Sachbeschädigung ist auch ein Straftatbestand, https://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

    Allerdings nur wenn sie vorsätzlich erfolgt. Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.


    Das ist zwar für die aktuelle Diskussion nicht wichtig, ich wollte es dennoch klarstellen.

  • Schließe ich mich an. Angeführt von familienfreundlichen Labbis und dicht gefolgt von Pudeln :mute: Alle eine Einstufung lt. LandesHGes. als gefährlicher Hund wert. Aber ohne Meldung :ka:


    Hundundmehr : Recht hast du - ohne Vorsatz kein Strafrecht bei Sachbeschädigung.

    Aber auf Körperverletzung übertragen - wenn Hunde privates Hobby sind und ein Biss somit zur Gefahr der "allgemeinen Gesellschaft" müsste ja ein offizielles Interesse (das des Allgemeinwohls) vorhanden sein. Weißt du zufällig wie das in der Praxis ist!? Oder sind es zu viele Vorfälle, dass deshalb nur Antrag gehandelt wird???


    Phonhaus : Ist mir bewusst. Solche Konstellationen sehe ich tagtäglich mit großen Hunden und denke - joar wenn das mal nicht schief geht. Also wenn es das Bewusstsein von HH sensibilisiert wäre es fein.


    *Waldi* : Deiner Argumentation nach, ist dann aber jeder Vorfall einer zu viel. Denn fast alles könnte mit gut sitzendem MK und Leine verhindert werden können. Also doch wieder jeder HH mit einem Bein im Knast!? Alle Hunde 1000% sichern auch ohne das es einen vorherigen Anhaltspunkt gab, um dem zu entgehen? Für alle HH!? :ka:

  • OB sie ohnmaechtig war, weiss ich nicht sicher. Hatte ich auch geschrieben..

    wir erinnern uns NUR Feldweg

    Ja nur ein Feldweg. Schoen mit Schotter und ggf. groesseren Steinen. Hach ja... Sei mir nicht boes, aber Diskussionen mit dir sind irgendwie nicht so meins, deswegen belassen wir es einfach dabei ;)


    Ja, das Ergebnis war ne Ausnahmesituation.

    Mir geht es um den Auslöser.

    Ok, dann reden wir tatsaechlich aneinander vorbei.

    Ist halt von Hund zu Hund unterschiedlich. Ein Jogger ist alltäglich, dass mein Hund sie potentiell anspringen könnte, ist auch durchaus denkbar/hat er in der Vergangenheit schon versucht, also auch keine Ausnahmesituation (ist super lieb mit Menschen, aber dafür muss er sie erst als Mensch identifizieren, was vor allem bei Dunkelheit - wenn die da mit blendenden Stirnlampen unterwegs sind und sich menschenuntypisch bewegen - schwieriger für ihn ist).


    Also halte ich die Leine in so einer Situation extra kurz und fest, damit auf keinen Fall etwas passieren kann. Überraschende Ausnahmesituation wäre es hier erst, wenn er Aggressionen gegenüber Menschen zeigen würde.

    Klar. Genau deswegen hatte ich ja auch meine als Bsp. genommen. Die springen keine Menschen an, die sie nicht aktiv begruessen. Die gucken vielleicht mal, mehr aber auch nicht. Heisst ich nehme die Leinen nicht noch kuerzer (sie sind kurz weil ich nicht will, dass meine Hunde doch mal wem vor die Fuesse latschen. Ist der Weg breit genug sind sie (zum Teil) auch frei neben mir oder werden abgelegt. Damit der Mensch sich sicherer fuehlt, nicht weil ich denke meine Hunde machen was), haben nicht staendig einen MK auf, tragen keine HB die boese (und teilweise verboten) sind und die im Zweifel Schmerzen verursachen wodurch nochmal mehr Kontrolle vorhanden waere, usw.

    :ka:

  • *Waldi* und Murmelchen

    Ein Jogger gehört zum normalen Straßenbild, einem solchen zu begegnen ist sicher kein außerordentliches Ereignis (=keine Ausnahmesituation).

    Dass ein Jogger von Hunden zerfleischt wird, ist sicher ein außerordentliches Ereignis (=eine Ausnahmesituation)


    Unterschiedlicher Fokus auf das gleiche Geschehen, unterschiedliche Bezeichnungen :smile: heißt: ihr redet tatsächlich nur aneinander vorbei.

  • Das ist zwar für die aktuelle Diskussion nicht wichtig, ich wollte es dennoch klarstellen.

    Genau deshalb schrieb ich "grundsätzlich" - denn "grundsätzlich" heißt, es gibt Ausnahmen.

    Eine Ausnahme für strafrechtlich verfolgte Sachbeschädigung ist die MIT VORSATZ begonnen Sachbeschädigung.

    Am Leichtesten für (uns) Laien ist hier die Sachbeschädigung durch Brandstiftung als strafbare Sachbeschädigung nachzuvollziehen - da ist wohl für jeden leicht verständlich, dass dieser Fall der vorsätzlichen Sachbeschädigung selbstverständlich auch strafrechtlich verfolgt wird.


    Wie gesagt - grundsätzlich ist Sachbeschädigung keine Straftat; Ausnahmen von diesem Grundsatz bestätigen die Regel ;)

  • Ach so. Also erst wenn schon 1-2 Jogger gefressen wurden, ist es dann keine Ausnahmesituation mehr?


    Logisch. Ganz schön zynisch — oder sehr simpel?! — aber auch.


    Ganz ehrlich. Ist ja dein Ermessensspielraum, wie du deine Hunde und ihr bisheriges Verhalten deutest.

    Du identifizierst dich ja sehr mit der Dame.


    Aber von Leuten die gleich mit mehreren solcher Hunde im öffentlichen Raum unterwegs sind, erwarte ich, dass es nicht erst 2 gefressene Jogger braucht, bis sie nicht mehr überrascht sind.


    Man kann ja auch ohne größeren Anlass mal das Risiko minimieren. Auch wenn’s mehr Aufwand bedeutet.

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