Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
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Aktive und passiv Gefährden ist ein riesiger Unterschied. Das sieht auch die Rechtssprechung so.
Selbstverständlich hätte der Hund nicht anspringen dürfen, aber in der Bewertung ist es ein Unterschied, ob ein Hund aktiv beschädigen will und wie generalisiert er das will oder ob er lediglich verhindern will, dass sich jemand weiter nähert.
Beschädigen geht anders bei Hunden. Die schmeissen nicht dazu um. Wenn sie umschmeißen, dann benutzen sie danach ihren Fang. Die fehlende Beschädigungsabsicht muss im Urteil berücksichtigt werden, auch wenn es einen schlimmen Unfall verursachte.
Also wären die naheliegenden Maßnahmen Auflagen zur Sicherung- so würde in jedem anderem Fall bei bestandenem Wesenstest vorgegangen.
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Beschädigen geht anders bei Hunden. Die schmeissen nicht dazu um.
Aggressives Anspringen zählt zu Stufe III der Eskalationsstufen, wobei Stufe I "Drohungen ohne Körperkontakt", Stufe II "Körperkontakt" und Stufe III "Beschädigungen" sind.
(vgl. Feddersen-Petersen "Hundespsychologie, Stufen der Eskalation").
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Selbst der Rechtsanwalt der Hundehalter geht nicht näher darauf ein, WARUM die Halterin auf dem teilweise vereisten (glatten) Waldboden gestürzt ist.
Auf welche Fakten sich also deine, wow... , Interpretation der reinen Verteidigungsmotivation des Hundes stützt, ist mir ein Rätsel.
Ein Anwalt hat die Interessen seiner Mandanten zu vertreten. Die Darstellung des Rottweilers Zeus als lammfrommer Familienhund, der nur aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände auffällig geworden und dadurch als "gefährlich" eingestuft wird, ist sein Job.
Dem gegenüber steht allerdings, dass ALLE - auch die Hundehalter - eine Resozialisierung von Zeus für NÖTIG halten.
Warum sollte ein Hund, der nicht gefährlich IST, resozialisiert werden?
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Wenn Hunde getötet werden dürfen wegen Platzmangel, dann ist es nicht weit bis zu den Zuständen in Amerika und Ländern mit Tötungssationen.
Ich finde Platz ist da ein schwieriges Argument...
Wieviele von den Hunden nimmst du auf? Wieviel Zeit investierst du in sie? Wie finanzierst du das? Wo schaffst du Platz für diese Hunde?.
Wie sieht deine Lösung aus? Mal ganz konkret bitte!
Wenn man sich hinsetzt und sowas schreibt, dann hat man doch sicher auch einen Plan B in der Tasche.
Wie soll man als solche Statements ernst nehmen, wenn keine Lösungsvorschläge folgen?
Was sind das denn für (versuchte) und wenig durchdachte Totschlagargumente? Du gehst doch wählen oder (zumindest dürftest Du)? Und machst Du die dahinter stehenden Jobs auch gleich selbst, alle, inklusive der daran geknüpften Planungen?
Oder hast Du schon Planungen für Tötungs-Shelter in der Tasche oder wird jedes TH theoretisch zu einem solchen? Wie viel Zeit investiert Du dort? Wo baust Du die entsprechenden Einrichtungen? Wie soll das ablaufen? Wie viele Hunde möchtest Du selbst töten?
Und ja, bei letzterem Teile ich die Einstellung, dass da das Einschläfern die gnädigere Variante ist. Das hat nichts mit Platzmangel und amerikanischen Verhältnissen zu tun.
Das ist ein schmaler Grad, gerade dann, wenn man der Argumentation "Platzmangel" und "Kostenfaktor" folgt (wie das in diesem Fall ist bzw. auch begründet wurde).
Unabhängig davon, was man persönlich als die gnädigere Variante betrachten mag. Bekomme ein kitzeliges Gefühl in der Magengegend, wenn unbequeme Gesellschaftsaufgaben in Beseitigungen, statt in Lösungen münden sollen.
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Auf welche Fakten sich also deine, wow... , Interpretation der reinen Verteidigungsmotivation des Hundes stützt, ist mir ein Rätsel.
Die setzt automatisch ein, wenn der Halter am Boden liegt. Ganz gleich, ob der Hund wegen Passant (mit denen es die vorherigen 7 Jahre keine Vorfälle gab), Eichhörnchen, Butterbrot oder sonstwas nach vorne gesprungen ist oder in Folge des Sturzes. Sobald der Besitzer am Boden liegt schaltet ein Schutzhund sofort um.
Und auch wenn die Antwort "Passant" heissen würde, dann läge dieselbe Motivation zugrunde. "Bleib weg von Frauchen".
Und nicht:
"Dich mach ich fertig": Sonst wäre gelöchert worden. Und bei einem Rottweiler kann man das sicher noch gut von einer Sturzverletzung unterscheiden.
Der Rottweiler wird in keiner Internetveröffentlichung so dargestellt, wie du es gerade versuchst.
Auf die Expertise Baumanns wird grundsätzlich Bezug genommen. Der Hund hat keine Verhaltensstörung sondern zeigt rassetypisches Abwehrverhalten.
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Auf welche Fakten sich also deine, wow... , Interpretation der reinen Verteidigungsmotivation des Hundes stützt, ist mir ein Rätsel.
Verstehe nur gerade nicht, was das für eine Rolle spielt? Denn auch die Verteidigungsmotivation führt zu aggressivem Verhalten.
Mich macht das alles sehr nachdenklich ... wirklich ...
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Und ja, bei letzterem Teile ich die Einstellung, dass da das Einschläfern die gnädigere Variante ist. Das hat nichts mit Platzmangel und amerikanischen Verhältnissen zu tun.
Das ist ein schmaler Grad, gerade dann, wenn man der Argumentation "Platzmangel" und "Kostenfaktor" folgt (wie das in diesem Fall ist bzw. auch begründet wurde).
Unabhängig davon, was man persönlich als die gnädigere Variante betrachten mag. Bekomme ein kitzeliges Gefühl in der Magengegend, wenn unbequeme Gesellschaftsaufgaben in Beseitigungen, statt in Lösungen münden sollen.
Welche Lösung schwebt einem vor?
Es gibt Hunde, wo man ganz klar sagen muss, das wird nix mehr. Der wird nie wieder gefahrlos Kontakt zu Menschen haben können. Was soll man mit diesen Hunden machen? Sie bis zum Sankt Nimmerleinstag allein in ihrem Zwinger lassen, sie jeden Tag schubern, damit die Menschen außer Gefahr sind und hoffen, dass man irgendwann einen Platz in einer Spezialeinrichtung bekommt?
Die Hunde kosten in der Regel nicht mehr, als der nette Labrador im Zwinger daneben, Geld ist da also kein Argument, weil es meist schon gar keine entsprechenden Trainings- und Unterbringungsangebote gibt. Dass man alles resozialisieren und wieder eingliedern kann, ist für mich ein Hirngespinnst und da muss man dann mMn einfach der Realität ins Auge sehen.
Natürlich gehört auch da die Ethikkommission einberufen, aber das scheuen zu viele, weil sie sind ja Tier"schützer" und sind die Guten, da kann man so etwas nicht machen. Weil 8 Jahre in Einzelhaft ohne Möglichkeit auf Bewährung sind ja besser als der Tod...
Und diese Einstellung teile ich eben nicht.
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Welche Lösung schwebt einem vor?
Ideal wäre, wenn es Plätze und Betreuer für solche Hunde gäbe (also mehr davon), die Gesellschaft sich somit auch dieser Aufgabe annehmen würde. Das könnte eine Lösung, sein, wenn die Bereitschaft bestehen würde, Mittel und Ressourcen bereit zu stellen. Die Frage ist nur, ob man das als Gesellschaft so haben möchte. Sie irgendwo zu stapeln, das ist auch keine Lösung. Daraus ergibt sich aber nicht zwingend die Konsequenz, die einzige Lösung könne nur Tötung lauten. Ja, alles in allem, einfacher, kostet auch weniger und die Gesellschaft ist vor diesem Hund sicher, keine Frage. Für mich eher eine Frage, wenn es so beginnt, wo hört es auf?
Denn wenn die Tür sich einmal dazu geöffnet hat, schwer vermittelbar, Platzmangel und Kosten, dann kann das Schule machen. Und hierzu habe ich meine Befürchtungen (unabhängig davon, wie ich das bei dem ein oder anderen Einzelschicksal persönlich bewerten würde - aufgrund eines ungelösten Problems, das ist ja nicht gelöst - und generell froh bin, solche Entscheidung nicht treffen zu müssen).
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Der Rottweiler wird in keiner Internetveröffentlichung so dargestellt, wie du es gerade versuchst.
Wo habe ich den Rottweiler wie dargestellt?
Die setzt automatisch ein, wenn der Halter am Boden liegt. Ganz gleich, ob der Hund wegen Passant (mit denen es die vorherigen 7 Jahre keine Vorfälle gab), Eichhörnchen, Butterbrot oder sonstwas nach vorne gesprungen ist oder in Folge des Sturzes.
Der Sturz der Halterin könnte auch verursacht worden sein DURCH das plötzliche Losspringen des Hundes. Das blendest du völlig aus.
Sobald der Besitzer am Boden liegt schaltet ein Schutzhund sofort um.
D. h. jeder - auch Ersthelfer - müssen auf jeden Fall Abstand halten oder gar auf Distanz gehen, sobald ein Halter am Boden liegt, weil es für Schutzhunde NORMAL ist, dass sie dann gegen JEDEN auf Abwehr (oder wie in diesem Fall dann sogar auf Angriff) gehen?
Dann hoffe ich sehr, dass der Halter eines Schutzhundes niemals stürzt, wenn Kinder in der Nähe sind.
Btw.: Wenn du schon vom WESEN von Schutzhunden sprichst - sollten diese dann nicht per se unterscheiden können, wann eine wirkliche Gefahr für ihren Halter droht, und wann nicht?
Verstehe nur gerade nicht, was das für eine Rolle spielt? Denn auch die Verteidigungsmotivation führt zu aggressivem Verhalten.
MMn spielt dies in diesem Fall insofern eine Rolle, als dass das Gericht sich als Indiz für die Gefährlichkeit dieses Hundes darauf beruft, der Hund zeige dieses Verhalten OHNE durch einen (angemessenen?) Außenreiz dazu provoziert worden zu sein.
(Stichwort: Agonistisches Verhalten)
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Aber die Argumentationsebenen zu verwischen bringt bei der Beurteilung des aktuellen Dilemmas auch nicht weiter
Für mich mal sortiert:
- Muss der Hund akut wegen GefährlIchkeit eingeschläfert werden? Der Hund soll - seit 2 Jahren - wegen akuten kaum korrigierbaren Gefährdungspotentials eingeschläfert werden. Dieser Einschätzung seitens einer (möglicherweise vorbelasteten und nicht objektiv und sorgfältig durchgeführten Untersuchung) widersprechen aktuelle Wesenstests. Und ein Wesenstest soll nunmal das Maß für die Einschätzung des Gefahrenpotentials sein. Insofern ist die Kritik Baumanns und der Widerspruch berechtigt.
Ob und inwieweit frühere Vorfälle die generelle Gefährlichkeit des Hunds unterstreichen, hätte sorgfältig untersucht gehört. Ist wohl leider wegen der Besonderheit des Verfahrens nicht passiert und lässt Fragen offen.
- Wird/wurde der Hund durch seine Halter verantwortungsvoll geführt? Offenkundig nicht in hinreichendem Maß. Ob das nun auch für die Zukunft unterstellt werden kann - Hmh. Auch hier wäre es gut gewesen, wenn es eine sorgfältige Beweisaufnahme der „früheren Vorfälle“ gegeben hätte. Hier würde ich nach einer nüchternen einfachen Interessenabwägung aber auch sagen, dass der Hund nicht wieder in die Familie zurück sollte.
- Ist das voraussichtliche künftige Leben des Hunds dann denn lebenswert, lohnend und rechtfertigt die Ausgaben dafür? Eine interessante, schwierige und unbehagliche Frage, die aber rein gar nichts mit den oben stehenden zwei rechtlichen Erwägungen zu tun hat und davon getrennt gehört. Denn hier hat man es einerseits mit Ideologien und andererseits mit finanziellen Interessen zu tun. Abgesehen vom Tierschutzgesetz (das mit der Formulierung „vernünftige Gründe“ den Ideologien großartig freien Raum gibt) gibt es da keinen offiziell „richtigen“ Standpunkt.
Wegen bloßer „Meinungen“ über Leben und Tod zu entscheiden wäre in unserer Gesellschaft bei Menschen indiskutabel. Bei vielen anderen Lebewesen wird es überhaupt nicht hinterfragt. Der Hund hat als geliebtes bis hin zu narzisstisch besetztes Lebewesen hierzulands eine seltsame und schwer greifbare Sonderrolle, die die Argumentation umso schwerer macht. Daher sehe ich da - weil ich mich auch dagegen sträube, eine solche Entscheidung auf Basis von „Meinungen“ hinzunehmen - z. B. eine Ethikkommission als eine gute Möglichkeit.
Dass sie nicht hinreichend genutzt wird, mag ich denen nicht zum Vorwurf machen, die sich um ein ihnen anvertrautes Lebewesen kümmern und für es kämpfen möchten. Insofern bleibt das eine dämliche Einzelfallentscheidung. Es sei denn, es wird eine präzisere rechtliche Grundlage zur Einschläferung unbequemer und kostenintensiver Tiere geschaffen, die dann aber auch wieder ins Eigentumsrecht am Tier eingreift. Was ich nicht gerne sehen würde, denn auch das kann Konsequenzen für künftige Tierhalter haben. -
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