Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Ich finde einen Hund einzuschläfern der wie auch immer einen Wesenstest besatanden hat und laut Gutachter, unter Berücksichtigung seiner Veranlagung usw. Treniert und von einer Verantwortlichen Fachkundigen Person geführt werden kann, weil man sagt man hat keinen Platz ist Warlos. Weil er ja nicht sterben müsste wenn gerade Platz wehre. Und Wehrlosigkeit bei so einer Tiefgreifenden Entscheidung im Bezug auf ein Lebewesen macht mir ein schlechtes Gefühl. Ich weiß gar nicht wie ich das genau beschreiben soll, das hat was gefühlloses Herrenmenschenhaftes.....

    Wenn das Gutachten geheißen hätte es geht von dem hund eine nicht zu kalkulierendes Risiko aus und es kann nur unter Gefahr für Leib Leben und Gesundheit mit ihm umgegangen werden, dann sehe das noch mal anders aus ( wie z.B. Im Falle Chico).

    Gut über die Aussagekraft und Sinnhaftigkeit solcher wesenstest kann man streiten, aber darum geh es hier ja nicht.

    Laut Tierschutzgesetz ist es verboten Wirbeltiere ohne triftigen Grund zu töten soweit ich weiß.

    Es gibt ein Gutachten, auf das man sich stützen kann und wenn man das nicht tut ist das Ganz System obsolet und man könnte jeden Hund loswerden wenn er gerade nervt im Tierheim ein einzelzwinger braucht usw...

    Und nein ich könnte ihn nicht nehmen ich habe weder die Fachkunde ,noch die Erfahrung mit Hunden dieses Kalibers, kine passend Wohnituation und auch keine passende Körperlich Konstitution.

    Ich bin nur 1,5cm groß.

    Aber ich denke auch nicht jeder der für das Einschläfern ist ist auch Tierarzt und könnte dieses übernehmen.

  • Leinenaggression ist nicht selten. Ich vermute allerdings, die allermeisten Halter von Hunden mit dieser Problematik lassen es gar nicht darauf ankommen, auszuprobieren ob ihr Hund dann tatsächlich in irgendeiner Weise beschädigend agieren würde oder nicht.

    Also ich denke, dass das in diesem Fall auch nicht ausprobiert wurde.


    Das stellt sich erst dann heraus, wenn es zu einem beschädigenden Verhalten gekommen ist.

    Genau. Und inwieweit hier die Tötung des Hundes rechtens ist, wird gerade gerichtlich geklärt. Das reicht mir persönlich, ich muss hierzu keine Abschätzung abgeben (will es auch nicht).

    Das sind alles Einzelfallentscheidungen.

    Eben. Und deswegen machen für mich eigene Spekulationen rund herum keinen Sinn. Das geht jetzt seinen Weg, und wird auch eine Einzelentscheidung werden.

  • Hmmh. Bei einem von Gesetz wegen beschlagnahmten Hund endet die Eigentümerschaft spätestens, wenn der Hund dem früheren Halter dauerhaft entzogen wird.


    Ich weiß nicht wie es heute ist. Aber früher war es eine Verhandlungssache zwischen Kommune und Tierheim, wie lange ein beschlagnahmtes Tier durch die Kommune finanziert wird und mit welcher Pauschale - und ab wann das Tier komplett auf Kosten des Vereins untergebracht wird (und damit genau durch die Leute, die sich dazu entschlossen haben, die Finanzierung freiwillig aufzubringen). Und so gigantisch hoch waren die Pauschalen nicht.

    Ja ich weiss, Eigentum, Sache ... Aber der Hund verliert mehr und mehr den Status Sache. Man könnte überlegen, ob man so etwas ähnliches, wie Unterhaltsleistungen konstruiert. Vll. macht das Sinn, vll. auch nicht. Aber es könnte auch ein Weg in Richtung mehr Tierrecht sein, weg vom Eigentumsdenken und möglicherweise (mit ganz doll viel Glück), hin zu mehr Verantwortung (und das wäre dann nicht vom Wesen der Sozialgemeinschaft abgekoppelt ... ist es ja bei sonstigen Unterhaltszahlungen auch nicht). :ka:

    Den Gedankengang in allen Ehren, würde ja nur etwas rechtlich untermauern, was ideell bei vielen Menschen auch schon Fakt ist. Aber sehr stark bezogen auf Hunde. Ggf. auch auf andere Haustiere. Stelle ich mir schwierig vor. Vor allem, das in juristischer Terminologie zu begründen. Erhebt das „geliebt werden“ ein Lebewesen juristisch über ein Anderes? Wenn ja, wo und wie zieht man da eine objektive Grenze? Interessante Erwägungen. Führen hier im Thread aber wahrscheinlich etwas weit ab :smile:


    hasilein75


    Ich verstehe den Gedanken, wäre aber sehr, sehr unbegeistert, wenn die Möglichkeiten des Einspruchs gegen einen möglicherweise unberechtigten Verwaltungsakt durch solche Erwägungen erschwert wird. Die Dauer solcher Verfahren kann und darf mMn Demjenigen nicht angelastet werden, der von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch macht. Und die wiederum dürfen nicht von dessen Finanzkraft abhängen - das wäre ein wirklich übler Präzedenzfall.

  • Den Gedankengang in allen Ehren, würde ja nur etwas rechtlich untermauern, was ideell bei vielen Menschen auch schon Fakt ist. Aber sehr stark bezogen auf Hunde. Ggf. auch auf andere Haustiere. Stelle ich mir schwierig vor. Vor allem, das in juristischer Terminologie zu begründen. Erhebt das „geliebt werden“ ein Lebewesen juristisch über ein Anderes? Wenn ja, wo und wie zieht man da eine objektive Grenze? Interessante Erwägungen. Führen hier im Thread aber wahrscheinlich etwas weit ab

    Aber HH (und andere Haustierbesitzer) leben das bereits mit ihren Tieren (zumindest viele, vll. sogar die meisten).

    Wir machen jetzt bereits Unterschiede, auch juristische, je nach Zweck der Tierhaltung (oder Nicht-Tierhaltung, s. Wild). Ob sich das alles ethisch unter einen Hut stecken lässt, steht tatsächlich auf einem anderen Blatt und führt hier viel zu weit weg.


    Hier wäre für mich gerade, die gelebte Praxis rechtlich zu untermauern (was ja auch den Kampf für das Überleben eines Hundes, dem die behördenseits die Einschläferung droht, mit einbezieht) für mich ein Argument dafür, keines dagegen. Und es könnte (auch mit ganz viel Glück) anderen Tieren, für die der private Familienmitglied Status nicht gilt, zugute kommen, ein Stück mithelfen, den Blick auf die Tierwelt zu verändern. Sicher nicht von heute auf morgen ... Manchmal schafft es im ersten Schritt, grössere Unterschiede, die sich nachher, wenns gut läuft, wieder schliessen. Es direkt so zu schaffen, eher schwierig ... wenn nicht gar aussichtslos (weil im 1. Schritt zuviel verlangt).

  • Nun - der Zitierte hatte jedenfalls einen ganz klaren Auftrag an uns ;): sie zu benennen, ein jedes nach seiner Art. Haben wir mMn ziemlich vergeigt und „ein jedes nach seinem Nutzen für uns“ draus gemacht ...

    omg

  • Aggressives Anspringen ist Stufe III der Eskalationsstufen und wird als Beschädigung eingeordnet.

    Kommt immer darauf wen du fragst...


    Wenn du Leute fragst, die, weil sie schnell mal ein Gesetz machen müssen, einem Diensthundestaffelführer einen Zettel in die Hand drücken, damit er ein paar Rassen darauf schreibt, kommt da etwas Anderes heraus als wenn du z.B. James O' Heare fragst.

    Is ja keine Sache von "was öfter im Netz steht, wird wohl stimmen".


    Aggressive Gesten gegenüber Menschen sind nicht mit innerartlich aggressiven Gesten gleichzusetzen.

    O' Heare bewertet Beschädigungsabsicht anhand von Beissgraden. Ohne dass der Hund seine Zähne in einem gewissen Umfang einsetzt, besteht keine Beschädigungsabsicht. Das fängt gegenüber Menschen so nach dem Grad 2 an ( Grad IIIEinzelner Biss mit 1-4 verletzungen in höchstens halber Länge eines Hundezahns tief)

    Das entspricht dann 'körperlicher Angriff/Schlag' bei menschlichem Aggressionsverhalten, und geht weiter

    über Grad 4 Angriff mit Körperverletzung

    über Grad 5 Angriff mit schwerer Körperverletzung

    bis zum Grad 6, bei dem das Opfer nicht überlebt.


    Grad 1 ist ohne Zahneinsatz und wird mit "Streiten und drohen" übersetzt, Grad 2 wäre leichter Zahnabdruck ohne Blut und entspräche Stoßen / Schubsen.

    Gegenüber Hunden werden im Vergleich mehr Zähne eingesetzt für dieselbe Beschädigungsabsicht. Zum Anspringen nun- da der Hund seine Zähne ja nicht eingesetzt hat:

    So ein Hund, der sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschen und Hunde um ihn herum einzuschätzen, um eine Gefährlichkeit zu bewerten, der guckt sich Menschen genau an.

    Und der stellt fest: "Die machen das irgendwie anders, die beissen nicht".


    Leute , deren Hunde beschützen, werden es vermutlich kennen, dass sich der Hund in Konfliktsituationen in der Familie dazwischenstellt/hochspringt/anspringt um vor weiterer Eskalation abzuhalten. So wie Menschen einen anderen davon abhalten, weiter zu eskalieren in dem sie mit ausgestrecktem Arm die Hand auf den Brustkorb halten. Das ist nicht nur Beschwichtigungsgeste- das ist aktives Trennen ohne zu beschädigen.


    Das ist dann Anspringen um abzuhalten und einen Konflikt zu beenden. Gesteigert wird das durch "Festhalten" also in den Fang nehmen und greifen ohne zuzubeissen, wenn die Situation weiter eskaliert. Ebenfalls ohne Beschädigungsabsicht.


    Deswegen behaupte ich, dass aggressives Anspringen ohne zu beissen eine offensive Abwehrgeste ist der Verteidigungsabsicht des Hundes zugrundeliegt.

    Das gibt es.


    dann könnte man noch fragen: Warum hat er dann nicht brav in Schritten eskaliert?

    Darüber, ob dem nicht schon andere Gesten voeausgingen und inwiefern die vom Besitzer ignoriert wurden, lässt sich auf der Informationsbasis im Netz wenig sagen.Generell aber gilt: Bei plötzlichen Situationen- und "Halterin stolpert und liegt am Boden - ist eine, greift bei Nahsituationen das Notgarantieprogramm. Und das kann z.B. so eine Abhaltegeste sein.

    Wenn ein Hund beschädigen will, dann schubst er normalerweise nicht erst um, sondern beisst sofort.

  • Nicht "normal" zu sein, reicht aber normalerweise nicht aus, um eingeschläfert zu werden.

    Natürlich nicht. Habe ich aber auch nirgendwo so gesagt.

    Ich habe auch nirgendwo etwas dazu geschrieben, ob der Hund eingeschläfert werden soll oder nicht. Dazu kann ich mir kein Urteil erlauben.

    Das tun Gerichte - und ich hoffe, diese machen einen guten Job.


    Ich habe keine Lösung - aber du:


    Ja ich weiss, Eigentum, Sache ... Aber der Hund verliert mehr und mehr den Status Sache. Man könnte überlegen, ob man so etwas ähnliches, wie Unterhaltsleistungen konstruiert. Vll. macht das Sinn, vll. auch nicht. Aber es könnte auch ein Weg in Richtung mehr Tierrecht sein, weg vom Eigentumsdenken und möglicherweise (mit ganz doll viel Glück), hin zu mehr Verantwortung (und das wäre dann nicht vom Wesen der Sozialgemeinschaft abgekoppelt ... ist es ja bei sonstigen Unterhaltszahlungen auch nicht). :ka:


    Dieser Gedanke gefällt mir ausgesprochen gut, weil hier


    1. bei diesem Gedanken des Unterhaltes der Hund nicht mehr als Sache, sondern als unterhaltsberechtigtes Lebewesen angesehen wird und

    2. dies tatsächlich mehr Verantwortung für den Hundehalter bedeuten würde, und zwar rechtliche Unterhaltsverpflichtung


    Ich sehe es auch so, dass diese Unterhaltsverpflichtung dann nicht abzukoppeln ist vom Wesen der Sozialgemeinschaft, denke da z. B. an Menschen, die in ein Altersheim müssen und ihren Hund nicht mitnehmen können/dürfen, und auch keine Angehörigen haben, die den Hund dann übernehmen.

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