Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Danke, das wusste ich tatsächlich nicht. Ich dachte ,das wäre zumindest länderübergreifend geregelt, also: kein Tiger im LK Hannover bedeutet kein Tiger in ganz Niedersachsen,
Ist ja aber super für die Halter wirklich gefährlicher Tiere, Hunde jetzt mal ausdrücklich eingeschlossen. Bis man da ganz Deutschland Landkreis für Landkreis durch hat, kann man doch schon einiges anstellen.
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Zitate im Spoiler gehen eh nicht..
Eigentlich schon.
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Ist ja aber super für die Halter wirklich gefährlicher Tiere, Hunde jetzt mal ausdrücklich eingeschlossen. Bis man da ganz Deutschland Landkreis für Landkreis durch hat, kann man doch schon einiges anstellen.
Haben Bekannte von mir gemacht vor vielen, vielen Jahren. Allerdings wurde deren Hund auch nur wegen einer Aussage eingestuft, die nicht richtig war (es gab keine Verletzungen, bestaetigt durch Aerzte).
Byte nein, bei mir ueber's Handy gehts nicht
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Bei uns in Schleswig-Holstein ist das Halten von großen Katzenarten durch das Landesnaturschutzgesetz verboten (§29).
Vllt findet sich dort auch was in den anderen Bundesländern.
Ehrlich gesagt finde ich das sehr schade.. Hätte ich genug Geld und Geld, würde hier sofort was entsprechendes einziehen. Auch an anderen exotischen Tierarten. Ich gebe zu ich mag das..
Nicht jeder, der Exoten faszinierend findet, hat einen an der Murmel oder ist unfähig. Ich kenne schöne Privathaltungen von Waschbär und Co zb...
Aber solche Leute wie der Typ hier machen alles kaputt...
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Bei uns in Schleswig-Holstein ist das Halten von großen Katzenarten durch das Landesnaturschutzgesetz verboten (§29).
Vllt findet sich dort auch was in den anderen Bundesländern.
Ehrlich gesagt finde ich das sehr schade.. Hätte ich genug Geld und Geld, würde hier sofort was entsprechendes einziehen. Auch an anderen exotischen Tierarten. Ich gebe zu ich mag das..
Nicht jeder, der Exoten faszinierend findet, hat einen an der Murmel oder ist unfähig. Ich kenne schöne Privathaltungen von Waschbär und Co zb...
Aber solche Leute wie der Typ hier machen alles kaputt...
Mit Sondergenehmigung geht das auch in S-H, aber eben nicht einfach so.
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Ja, ich hatte es abgekürzt, sorry. Ich wollte eigentlich nur ergänzen, dass das Landesnaturschutzgesetz da auch als Regelwerk mit reinspielen kann.
Mit Genehmigung darf man, ja.
§ 29
Haltung gefährlicher TiereDie Haltung von Tieren wild lebender Arten, die Menschen lebensgefährlich werden können, insbesondere von Tieren aller großen Katzen- und Bärenarten, Wölfen, Krokodilen und Giftschlangen ist unzulässig. Die zuständige Naturschutzbehörde kann Ausnahmen zulassen.
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Wer erinnert sich?
dogforum.de/thread/165057/Von April bis Dezember 2013 dauerte es bis Nubis zurück zum Züchter ging. Was später aus ihm wurde, weiß ich nicht.
Aber um diese "Art Wolfhund" zu halten, bedarf es schon besonderer Begabung und Umstände.
Schade, es gibt keine Fotos mehr, ich erinnere ein bildschönes Tier, leider.....
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Da da ja nix von Privathaltung steht, ist das mit den Ausnahmen klar. Ansonsten wuerden Zoos und Wildparks anders aussehen
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Oh, der Vater von Nubis gehört ja auch Herrn B.
Und einiges wiederholt sich offenbar ständig:
ZitatJa..... ich befürchte schon Situationen in denen mir, wenn Nubis nicht mehr mit allem und jedem verträglich ist, ein fremder Stunk-Hund in die Leine laufen sollte... Sowas kommt ja dann und wann doch mal vor... Ich bezweifle, dass da dann lange gefackelt wird oder Gnade walten gelassen wird.
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Byte nein, bei mir ueber's Handy gehts nicht
Habs auch manuell erstellen müssen, über den Source-Code Button.
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