Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
-
-
Die Frage für mich ist halt, wer entscheidet, ob Hund einen Maulkorb benötigt?
Der Hundehalter?
Oder das Gegenüber mit dem unerzogenen, ungesicherten, eventuell deutlich aggressiveren, aber eben körperlich unterlegenen Hund?
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Die Frage für mich ist halt, wer entscheidet, ob Hund einen Maulkorb benötigt?
Der Hundehalter?
Oder das Gegenüber mit dem unerzogenen, ungesicherten, eventuell deutlich aggressiveren, aber eben körperlich unterlegenen Hund?
Oder die Eltern die meinen ihre kleinen Blümchen dürfen alles und ein Hund der sich nicht begrabbeln lässt hat eh keine Daseinsberechtigung.
-
Ich habe auch ein Problem damit, welch skurrile Ausmaße die s. g. Gefährdungshaftung annehmen kann - ein Beispiel hier aus dem Ort ist ein Jugendlicher, der in eine Pferdekoppel eingedrungen ist, sich auf das - gar nicht eingerittene - Pferd gesetzt hat, abgebuckelt wurde, sich einen Arm gebrochen hat und dann kommt die Gefährdungshaftung ins Spiel, weil Pferd. Einen Satz heisser Ohren hätte so jemand verdient, aber nicht die Haftungsübernahme für Idiotie. Das Prinzip "ich trage die Verantwortung für Mist, den ich baue, selbst" ist verloren gegangen. Wir können die Welt nicht auf Idioten ausrichten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Fall noch viel von der Gefährdungshaftung übrig bleibt.
----------------------------------------------------
Bzgl. Maulkorb sehe ich nicht, dass wir hier eine Vollkaskomentalität brauchen. Solche Unfälle wie mit dem kleinen freilaufenden Hund und dem angeleinten Hund, die werden einfach immer passieren, weil Unfälle leider passieren. Aber wenn ich weiß (und das unterstelle ich jetzt gar nicht in dem Fall konkret), dass mein Hund wirklich gefährlich werden könnte für andere Tiere (also mehr als nur theoretisch) und ich das auch an einer kurzen Leine nicht sicher verhindern kann, dann sollte der Hund einen Maulkorb tragen. Und ich denke dabei nicht an die Trulla, die ihre Hunde zu jedem unangeleinten Hund hinlaufen lässt, sondern einfach an ganz normale Unfälle, die eben passieren können, wenn Menschen und Tiere involviert sind. Da flitzt ein Hund aus der Tür, da ist ein Besitzer mal unaufmerksam und die Leine flutscht aus der Hand oder ein Besitzer verschätzt sich einfach und der Junghund ist "über alle Berge". Es kann manchmal einfach so schnell gehen und dann geht es doch gar nicht um Schuld, sondern einfach darum "Schlimmeres" zu verhindern. -
Ich habe auch ein Problem damit, welch skurrile Ausmaße die s. g. Gefährdungshaftung annehmen kann - ein Beispiel hier aus dem Ort ist ein Jugendlicher, der in eine Pferdekoppel eingedrungen ist, sich auf das - gar nicht eingerittene - Pferd gesetzt hat, abgebuckelt wurde, sich einen Arm gebrochen hat und dann kommt die Gefährdungshaftung ins Spiel, weil Pferd. Einen Satz heisser Ohren hätte so jemand verdient, aber nicht die Haftungsübernahme für Idiotie. Das Prinzip "ich trage die Verantwortung für Mist, den ich baue, selbst" ist verloren gegangen. Wir können die Welt nicht auf Idioten ausrichten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Fall noch viel von der Gefährdungshaftung übrig bleibt.
Kommt wohl drauf an ob Haus- oder Nutztier.
Halte ich mir privat ein paar Kuehe und irgendein Arsch laesst die aus dem Stall raus wodurch es zu Unfaellen kommt, greift die/meine Gefaehrdungshaftung.
Passiert das dem Bauern, passiert dem nix.
Aussage einen Anwalts zu genau diesem Thema..
Klar werden in dem Pferdefall keine 100% beim Pferdehalter liegen. Aber ganz raus ist/waere er mAn nicht.
-
Ist auch richtig: Die Gefährdungshaftung greift nicht bei Tieren, die nachweislich den eigenen Lebensunterhalt mit sichern.
Ich frage mich halt, wann man „mehr als in der Theorie“ wissen soll, dass der eigene Hunde effektiv gefährlich sein kann. Macht man es an Rassen fest? Am Pöbeln? Oder muss schon was passiert sein?
Klar gibts Viele, die ihren Hund dauerhaft durch die rosarote Zuckerbrille sehen und sich schlicht nicht vorstellen können, dass er je wem was täte. Trotz massiver Anzeichen im Vorfeld. Und vor etwas Verklärung ist kaum ein Hundehalter gefeit, würde ich behaupten. Dass durch eine blöde Häufung von Umständen der Jagdtrieb getriggert wird und der Hund bei einem deutlich kleinerem Hund zupackt, das kann mMn wirklich bei fast jedem Hund passieren.
-
-
Die Frage für mich ist halt, wer entscheidet, ob Hund einen Maulkorb benötigt?
Der Hundehalter?
Oder das Gegenüber mit dem unerzogenen, ungesicherten, eventuell deutlich aggressiveren, aber eben körperlich unterlegenen Hund?
Oder die Eltern die meinen ihre kleinen Blümchen dürfen alles und ein Hund der sich nicht begrabbeln lässt hat eh keine Daseinsberechtigung.
Genau das beobachte ich seit ich Kinder habe und dementsprechend wohl die Einladung den Hund zwangszubetatschen ausgesprochen habe. Die eigenen frisst er ja auch nicht also muss er lieb sein. Zum Glück ist der Staff da echt cool, aber ich habe bis jetzt jedes Mal als wir mit dem Hund auf einem Campingplatz waren Kleinkinder an ihm gehabt während die Eltern selig grinsend zuguckten. Zu 90% der Zeit schaffe ich es rechtzeitig dazwischen zu gehen und dem Kind zu erklären dass Hunde es nicht mögen wenn man ihnen ins Gesicht patscht.
Mein Hund ist da wirklich cool. Der muss aber nur ein Mal im Übermut Pfote geben wollen und schon hat's Kind tiefe Kratzer. Den Skandal brauche ich nicht.
Wenn das Elternteil fragt oder das Kind selber fragt dann hab ich kein Problem damit den Umgang mit Hunden zu erklären, zu erklären dass man denen nicht frontal aufs Maul patscht sondern sich lieber daneben hockt und den Hund ruhig ansprechen kann usw usw.
Für mich damals (und auch für meine Kinder jetzt) sind fremde Hunde absolut tabu gewesen. Als ich Mal fast gebissen wurde gab's noch einen Anschiss oben drauf was ich den Hund denn im Körbchen nerven muss.
Heutzutage wird aber erwartet dass alle Hunde bitte als Kinderspielzeug herzuhalten haben ohne sich auch nur im Ansatz zu wehren.
Nichts desto trotz, mein Hund trägt an stark belebten Gebieten, sei es durch Menschen oder durch Tutnixe (Hundestrand, im Stadtpark mit inoffizieller Hundewiese, zB), einen Maulkorb. Genauso wie beim Tierarzt. Man weiß nie was ist und ich möchte ungern dass er Auflagen bekommt weil jemand seinen Hund/sein Kind nicht im Griff hatte.
-
Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Fall noch viel von der Gefährdungshaftung übrig bleibt.
In besagtem Fall sind "nur" 100% übrig geblieben - die Versicherung des Pferdehalters musste die Behandlungskosten komplett übernehmen. Es wurde sogar noch ein Schmerzensgeld eingeklagt. Das ist kein Hören-Sagen-stille-Post-Ding, sondern mein Nachbar gegenüber.
Deshalb hab ich ja "skurrile Ausmaße" dazu geschrieben.
-
Nun, ich leb ja genau in der (Klein)Stadt in der das passiert ist. Hab mich mal ein bisschen umgehört und ja, tatsächlich, ich kenn jemand, der die HH mit dem Chi kennt.....und ja, so geht es hier derzeit rum (Achtung! nur Gerüchtehalber, das ist kein überprüfbarer Fakt!!) sie sei da, wo das passiert ist, immer mal wieder unterwegs gewesen und ihr Hund sei bekannt dafür, immer wieder ungefragt zu anderen Hunden zu laufen. Meine "Quelle" (selber Halterin von einem kleine Mix) meinte, es sei ein Wunder, dass dem Chi nicht schon vorher mal was passiert sei. Über den anderen HH konnt ich jetzt noch nix erfahren - aber ich bin auch sehr gespannt, ob man was hört, wie das ganze weitergeht.
Ich selber bin da, wo es passiert ist, so gut wie nie mit Hund unterwegs - denn da sind - wie Fullani schon beschrieben hat - sehr viele HHs aus der Neustadt unterwegs, die dann im Park gegenüber bis runter zur Traun...ähem.....in Grüppchen "Gassistehen".....da werd ich schon ohne Hund nervös. Ich fahr da sogar mit dem Auto nur sehr vorsichtig vorbei - mir ist da mal ein Hund an der (roten) Fußgängerampel direkt vor das Auto gelaufen, weil er auf der anderen Straßenseite im Park die anderen Hunde gesehen hat..(Reaktion des HHs: hat er ja noch nie gemacht bleibt sonst immer brav an der Roten Ampel stehen..)...ist nicht die beste Ecke (für eher vernünftige HHs) bei uns....
Ich wünsch dem Chi auch von Herzen, dass er wieder ganz gesund wird.
-
Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Fall noch viel von der Gefährdungshaftung übrig bleibt.
In besagtem Fall sind "nur" 100% übrig geblieben - die Versicherung des Pferdehalters musste die Behandlungskosten komplett übernehmen. Es wurde sogar noch ein Schmerzensgeld eingeklagt. Das ist kein Hören-Sagen-stille-Post-Ding, sondern mein Nachbar gegenüber.
Deshalb hab ich ja "skurrile Ausmaße" dazu geschrieben.
Das ist wirklich skuril.
-
Prinzipiell finde ich die Gefährdungshaftung beim Hund tatsächlich sinnvoll, weil man als Halter eben nicht erwarten kann, dass alle Welt sich konform verhält. Nehmen wir meine verstorbene Hündin als Beispiel, die hätte sich durch Aktionen wie freundliches Locken oder Drüberbeugen und Kopf tätscheln schon empfindlich gestört gefühlt und das bei einer ihr unsympathischen Person durchaus mit Zähnen quittiert. Da kann ich meiner Meinung nach nicht an einen belebten Ort ohne Sicherung gehen und dann sagen, dass Mensch hätte wissen müssen, dass man nicht jeden Hund anstarren/ansprechen/anfassen kann.
Tatsächlich gehe auch ich davon aus, dass Hunde, die ohne besondere Sicherung an sehr belebte Orte mitgenommen werden, nicht gerade tickende Zeitbomben sind. Heißt natürlich nicht, dass ich das irgendwie drauf ankommen lasse.
Aber es müsste schon eine Ausnahme für grobe Fahrlässigkeit geben, wie das aktive Bedrohen des Hundes, heftige Unfälle (Mensch stürzt in Hund) oder eben diese Aktion mit dem Pferd.
Ganz ohne Gefährdungshaftung sähe ich wirklich eine große Gefahr, dass noch mehr Hundehalter noch fahrlässiger mit ihren Hunden umgehen.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!