Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Aber es müsste schon eine Ausnahme für grobe Fahrlässigkeit geben, wie das aktive Bedrohen des Hundes, heftige Unfälle (Mensch stürzt in Hund) oder eben diese Aktion mit dem Pferd.

    Gibt es eigentlich auch, das ist das "Mitverschulden". Kurz gesagt, wenn sich der Geschädigte "dämlich" verhalten hat, dann hat er ein Mitverschulden und das kann im Einzelfall sogar dazu führen, dass die Gefährdungshaftung auf 0% reduziert ist.

  • Gibt es eigentlich auch, das ist das "Mitverschulden". Kurz gesagt, wenn sich der Geschädigte "dämlich" verhalten hat, dann hat er ein Mitverschulden und das kann im Einzelfall sogar dazu führen, dass die Gefährdungshaftung auf 0% reduziert ist.

    Wenn das so zutrifft, dann sind solche Geschichten wie das mit dem Pferd allerdings ein Armutszeugnis für unser Rechtssystem, würde ich sagen. Denn wenn es nicht dämlich, übergriffig und im Grunde - für mein Gerechtigkeitsempfinden - sogar komplett unrechtmäßig ist, sich auf fremdes Gelände (Weide) zu begeben und fremdes Eigentum (Pferd) einfach nutzen zu wollen, dann weiß ich aber auch nicht mehr... :ka:

  • Gibt es eigentlich auch, das ist das "Mitverschulden". Kurz gesagt, wenn sich der Geschädigte "dämlich" verhalten hat, dann hat er ein Mitverschulden und das kann im Einzelfall sogar dazu führen, dass die Gefährdungshaftung auf 0% reduziert ist.

    Wenn das so zutrifft, dann sind solche Geschichten wie das mit dem Pferd allerdings ein Armutszeugnis für unser Rechtssystem, würde ich sagen. Denn wenn es nicht dämlich, übergriffig und im Grunde - für mein Gerechtigkeitsempfinden - sogar komplett unrechtmäßig ist, sich auf fremdes Gelände (Weide) zu begeben und fremdes Eigentum (Pferd) einfach nutzen zu wollen, dann weiß ich aber auch nicht mehr... :ka:

    ist das nicht wie mit Einbrechern? Die dürfen ja auch nicht vom Hund gebissen werden, wenn sie wo in einen Privathaushalt einbrechen, weil sonst der Hundehalter Schuld ist.

    (wobei ich mich, völlig OT, frage, wie das mit anderen gefährlichen Sachen (Hund ist ja auch nur ne Sache) ist...habe ich bspw. ein tolles Samurai-Schwert an der Wand hängen und ein Einbrecher will es stehlen, sticht sich das aber tief in den Oberschenkel und muss operiert werden - muss ich dann da auch Schmerzensgeld und OP-Kosten bezahlen? War ja mein Schwert. Und er wollte ja vielleicht nur mal gucken...?)

  • Cassiopeia88
    Auch beim Einbrecher kann ein Mitverschulden greifen. Und ja, wenn das Schwert (oder ein Revolver) nicht ausreichend gesichert wurde oder z.B. eine Grube auf dem Grundstück nicht ordentlich abgesperrt wurde, dann kannst du natürlich auch haften.

    Bei der Gefährdungshaftung (private Tierhaltung aber z.B. auch PKW) kommt es übrigens gerade nicht auf eine Schuld an, denn du haftest verschuldensunabhängig(!), eben einfach, weil sich aus der Haltung deines Tieres zu privaten Zwecken eine erhöhte Gefährdung für die Gesellschaft ergibt.

  • wenn das Schwert (oder ein Revolver) nicht ausreichend gesichert wurde oder z.B. eine Grube auf dem Grundstück nicht ordentlich abgesperrt wurde, dann kannst du natürlich auch haften

    Und da protestiert mein Gerechtigkeitsempfinden wieder ganz massiv. Wenn ich allein auf meinem Grundstück lebe, hab mir ein Loch gegraben oder eben ein Schwert an die Wand gehängt - soll ich dann echt für jemand mitdenken und sichern, der immerhin MEINE Rechte ganz grob verletzt? :emoticons_look: Tut mir leid, aber da ist mein erstes Gefühl einfach nur Empörung, siehe oben, "wer sich in Gefahr begibt kommt darin um".


    eben einfach, weil sich aus der Haltung deines Tieres zu privaten Zwecken eine erhöhte Gefährdung für die Gesellschaft ergibt

    Ist jetzt ein ziemlich zynisches OT von mir - aber wenn ich überlege, was für eine erhöhte Gefährdung für die Gesellschaft so mancher Mensch mit seiner egozentrischen Weltsicht und seinem übergriffigen Verhalten darstellt... |)

  • Uns wurde als Kindern auch noch beigebracht: fremder Hund = nicht nur greift man den nicht an, sondern man bleibt stehen/geht ganz am Rand, fuchtelt nicht mit Stecken herum, man macht nicht irgendwelche "Anlockgeräusche" oä, u wenn er vorbei ist kann man weiter gehen (außer man geht direkt neben den Eltern/Erwachsenen, dann darf man auch weiter gehen wenn der Hund noch nicht ganz vorbei ist).

    U, steckst die Hand irgendwo durch den Zaun u der Hund schnappt/beißt dich, bekommst zusätzlich "a gscheite Fotzn" auch noch.


    Ein einziges Mal wurde ich von einem Hund "gebissen".

    Ich war bei einer Freundin u ich wusste das ich den Hund nicht angreifen darf weil der, seit er mal von einem Auto angefahren wurde, das nicht mehr mochte (hat bei allen geschnappt außer beim Opa). Das wurde mir sehr deutlich gesagt als ich beim 1.x dort war, u ich hab mich dran gehalten.

    Einmal, als wir grad gehen wollten u ich im Vz meine Schuhe angezogen hab, stand er neben mir u ich hab ihn versehentlich gestreichelt weil mein eigener Hund beim Schuhe anziehen auch immer so neben mir gestanden ist. Aber nicht "ich hab auch einen u darum passt das schon", sondern das ist ganz automatisch passiert, wie ein Reflex.

    Es war nicht schlimm, ich hatte halt die Abdrücke von den Zähnen, aber unangenehm war es natürlich trotzdem.

    U ich kann mich noch ganz genau erinnern wie ich den Ärmel von meinem Pullover ganz weit nach unten gezogen hab, dass man das nicht sehen kann, weil ich genau wusste was für ein Anschiss gefolgt wäre wenn das irgendjemand gesehen hätte. Weil, was greifst dort auch hin wenn du es eh weißt?

    Der wurde auch nie weg gesperrt od so!

    Es war ganz selbstverständlich: er mag das nicht, es wurde euch gesagt, also lasst ihn einfach in Frieden, u wenn er wo liegt geht's einen Bogen herum u dann passiert auch nix. U eben weil das so deutlich gesagt wurde, wär da nicht einmal jemand auf die Idee gekommen das man ihn überhaupt weggesperren könnte!

  • dAlis Genau so kannte ich das auch. Klar hätte auch damals niemand dafür Verständnis gehabt, wenn jemand einen bekanntermaßen bissigen Hund in der Nähe von Kindern einfach frei rumlaufen lässt. Aber es war eben auch allen klar, wer sich nicht angepasst verhält muss halt damit leben, wenn er was abkriegt. Das wurde einfach ganz selbstverständlich erwartet.

  • Wir sind der Gefährdungshaftung mal nur knapp entronnen, weil ein anderes Tier im Spiel war. Da hat ein Ehepaar auf Landausflug seinen ,großen Hund über einen Zaun, vier Reihen straffe Litze, gehoben, damit er mit den Fohlen "spielen" konnte. Was er prompt tat, und ebenso prompt hatte er meine Stute auf den Fersen ,die es gar nicht schätze, wenn ihr Fohlen gehetzt und nach ihm geschnappt wurde. Beim Versuch, zu flüchten ,knallte er dann in den Zaun, fing sich richtig eine und raste völlig panisch über die Weide, die Stute auf den Fersen. Gottseidank war dann unser Bauer, der das beim Heumachen beobachtet hatte, zur Stelle, und konnte die Jagdszenen beenden. Nochmal Gottseidank hatte die Stute nur Fell erwischt und ausgerissen. Hätte sie den Hund richtig zu packen bekommen, wäre das übel ausgegangen.


    Jedenfalls haben die Leute uns dann auch so ziemlich jede Klage unter der Sonne angedroht, weil die Pferde einfach so gemeingefährlich in der Gegend rumstanden, sich dann aber von einem Anwalt belehren lassen ,dass sie da auf Kostenerstattung und Schmerzensgeld für für einen wildernden Hund keine Chancen hatten. Wäre das ein Mensch mit gleichen Ideen gewesen (den meine Stute ebenso angegangen hätte), wären wir dran gewesen.

  • wenn das Schwert (oder ein Revolver) nicht ausreichend gesichert wurde oder z.B. eine Grube auf dem Grundstück nicht ordentlich abgesperrt wurde, dann kannst du natürlich auch haften

    Und da protestiert mein Gerechtigkeitsempfinden wieder ganz massiv. Wenn ich allein auf meinem Grundstück lebe, hab mir ein Loch gegraben oder eben ein Schwert an die Wand gehängt - soll ich dann echt für jemand mitdenken und sichern, der immerhin MEINE Rechte ganz grob verletzt? :emoticons_look: Tut mir leid, aber da ist mein erstes Gefühl einfach nur Empörung, siehe oben, "wer sich in Gefahr begibt kommt darin um".

    Da fällt mir grad ein, als ich klein war gab es die Geschichte das in einem der Nachbarorte ein kleiner Bub von Rottweilern angefallen u zerbissen worden ist. Mit dem üblichen die sind unberechenbar, die "zucken aus" wenn sie was rotes sehen (klar nä, darum heißen die ja Rot-weiler.. :headbash: ), usw.

    Jahre später hab ich durch eine Freundin beim Fortgehen ein paar von ihnen Freunden kennengelernt. Ua ein junger Mann mit ziemlich vielen Narben im Gesicht u an den Armen. Zufällig war dieser junge Mann der kleine Bub von damals.

    Nur: der ist nicht einfach so plötzlich angefallen worden, sondern er ist (ich bild mir ein als Mutprobe) über den Zaun aufs Grundstück u IN den Zwinger geklettert. U die beiden Rottweiler dort drin haben ihn dann angesprungen, u als er (verständlicherweise) dann angefangen hat zu schreien u zu quietschen ...

    Wenn ich mich richtig erinnere wurde einer von den Hunden genau deswegen eingeschläfert, was mit dem zweiten passiert ist, bzw ob/welche Folgen es für den Halter hatte weiß ich nicht mehr.

    U ja, schlimm für das Kind, aber bitte! Was soll man denn noch machen?

    Wie soll man als halbwegs normaler Mensch auf die Idee kommen das jemand nicht nur über den Zaun auf ein fremdes Grundstück klettert, sondern sogar noch IN den Zwinger wo 2 ausgewachsene Rottweiler drin sind?

    Irgendwo hörts halt einfach auch auf mit dem "mit der Blödheit anderer rechnen müssen"!


    Er hat übrigens gesagt das er absolut keine Ahnung hat was er sich dabei gedacht hat, u das er auch (dann, als erwachsener) keine Angst mehr vor Hunden hatte weil er weiß, dass das damals sein Fehler war.

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