Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
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Ein Polizist darf und soll aber zum Beispiel bei einem wildunfall, wenn der jagdpächter nicht zu erreichen ist, sehr wohl das Tier mit der Dienstwaffe erlösen.
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Ein Polizist darf und soll aber zum Beispiel bei einem wildunfall, wenn der jagdpächter nicht zu erreichen ist, sehr wohl das Tier mit der Dienstwaffe erlösen.
Ist auch meine Erfahrung.
Als wir mal nen im Sterben liegenden Waschbär gefunden haben, hat die von uns gerufene Polizei den dann auch getötet.
Nicht mit der Waffe allerdings, in Nachgang war das alles nicht wirklich nach Vorschrift gelaufen muss man leider sagen. Ihre Begründung war damals, dass wir direkt neben einem Kindergarten waren und sie da nicht einfach einen Schuss abfeuern dürfen.
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Ein Wildtier ist aber 1. besitzerlos und wird 2. nicht mal eben einfach vom Tierarzt behandelbar sein.
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Fang-/Gnadenschuss kommt in der Polizeiarbeit nicht vor.
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Ist er über den Waschbären gefahren Lauretti?
Ja bei Wildunfällen handelt die Polizei je nach Gefahrenlage, hinzukommende Jäger/Jagdpächter sind ihnen dennoch lieber, der Faktor Zeit spielt ja u.a. auch mit eine Rolle.
Nein, die hatten ein Beil im Kofferraum und haben das eingesetzt.
Kam mir falsch vor, stand aber eh neben mir in dem Moment.
Als ich das später nochmal mit jemandem besprochen habe kam dann raus, dass es da ganz klare Anweisungen gibt und die beinhalten kein Beil.
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Der Jäger hier hat auch mal einen sterbenden Fuchs erschlagen, weil er zu nah an den Wohnhäusern auf Asphalt lag und der Jäger keinen Querschläger riskieren wollte. Vielleicht war es ja so ein Grund bei dem Waschbär.
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Ich war mal mit einer Tierärztin auf Fototour in NRW unterwegs, sie erzählte auch, dass manchmal unkonventionelle Wege die schnellste Endlösung für ein sterbendes Wildtier sind.
Machen tut das keiner gerne, als letzte Hilfe verstanden wird es noch weniger.
Der Blick, ob noch Überlebenschancen bestehen können ist schwer, daher tun Privatpersonen immer gut, wenn sie z.B. Wildtierrettung/Jäger zu Hilfe holen.
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Je nach Untergrund und Hintergrund besteht bei einem Schuß immer die Gefahr von Querschlägern. Dieser Gefahr muß man sich beim schießen immer bewußt sein und deshalb manchmal andere Mittel wählen.
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Fang-/Gnadenschuss kommt in der Polizeiarbeit nicht vor.
Danke hasilein75 . Und ich möchte dir auch allgemein Danke sagen für deine sachlichen Informationen, die du immer wieder lieferst.
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