Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Warum hier keine Gesetzesänderung hinsichtlich des "Trainings" solcher Hunde für deren Halter erfolgt ist, ist mir ein Rätsel.
Weil es die nicht braucht.
Diese Form des Trainings, das scharf machen von Hunden, das besitzen eines zivilscharfen Hundes als Privatperson ist in Deutschland seit jeher verboten,
Was soll man da also ändern?
Das Problem war, dass die Behörden in diesem Fall komplett versagt haben und auch heute immer noch in vielen Fällen massiv versagen, wenn es darum geht, bestehende Gesetze im Alltag auch durchzusetzen. Die Rechtslage damals wie heute, würde absolut ausreichen, um solche Dinge zu verhindern. Allerdings bräuchte man da eben dann auch Leute, Beamte, die bei Meldungen und nachgewiesenen Fällen wirklich durchgreifen, solche Hunde einziehen und auch euthanisieren.
Aber da wird einfach zu lange abgewartet und weggeblickt. Zum einen auf Grund von Personalmangel, zum anderen, will man sich oft den Rattenschwanz an Ärger nicht antun und sich im Ernstfall um die Tiere kümmern.
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Behördenversagen im Sinne von nicht ihrer Pflichten und Aufgaben nachkommen.
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Warum hat der Täter dann nur 3,5 Jahre Haft bekommen?
Wenn die Gesetzeslage ausreichen würde, würde in diesen Fällen nicht die Frage nach dem Vorsatz gestellt werden müssen.
Diese Form des Trainings, das scharf machen von Hunden, das besitzen eines zivilscharfen Hundes als Privatperson ist in Deutschland seit jeher verboten,
Was soll man da also ändern?
Dass bei einer Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot eine Strafe droht, die nicht mehr Erfolg hat als das Bewerfen mit Wattebäuschchen...
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Wenn die Gesetzeslage ausreichen würde, würde in diesen Fällen nicht die Frage nach dem Vorsatz gestellt werden müssen.
Wären die Gestze umgesetzt worden, hätte es gar keinen Fall gegeben.
Und Mord ist im deutschen Recht klar definiert. Da jetzt anzufangen zu fordern, alles mögliche da jetzt reinzufantasieren und zu wünschen. ist einfach unsinnig.
Ja, die Strafen sind lächerlich. Aber nochmal, würde man die Gesetze, die man hat, vernünftig umsetzen, hätten wir ausreichend Prävention, um gar nicht erst darüber diskutieren zu müssen, ob die Strafe hoch genug ist, weil es erst gar nicht passieren würde.
Und nein, ich sehe keinen Sinn darin, nach höheren Strafen zu schreien, anstatt im Vorfeld etwas zu ändern, was recht simpel umzusetzen wäre. Wesentlich simpler zumindest, als rechtlich die Morddefinition aufzuweichen und auszudehnen.
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Für mich rechtfertigt diese Motivation eine Anklage wegen Mordes.
Das geben die derzeitigen Gesetze nicht her, und das muss mMn geändert werden.Ja das alles ist schrecklich und ich persoenlich wuensche diesen Haltern (und allen die wie die 2 sind) absolut nichts Gutes.
Aber nein...wegen sowas werden sich die Merkmale die ein Toetungsdelikt zu einem Mord werden lassen nicht aendern. Und das ist auch gut so.
Es gab 3,5 Jahre fuer ihn, weil das Gericht keinen Vorsatz sah und weil es fuer das Gericht strafmildernde Umstaende gab.
Einfach mal nachlesen wie der Richter das Urteil begruendet hat. Und da der BGH das Urteil bestaetigt hat, gabs im Prozess keine Fehler.
Das muss man nicht toll finden, aber da jetzt nach einer Aenderung z.B. der Mordmerkmale zu schreien ist halt wenig sinnvoll..
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Behördenversagen im Sinne von nicht ihrer Pflichten und Aufgaben nachkommen.
Das heißt die Behörde hätte die Hunde schon eher einziehen müssen vom Gesetzt her oder?
LG
Sacco -
würde in diesen Fällen nicht die Frage nach dem Vorsatz gestellt werden müssen.
Auch für einen Mord muss man vorsätzlich handeln. Und zusätzlich auch noch Mordmerkmale erfüllen.
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Warum hat der Täter dann nur 3,5 Jahre Haft bekommen?
Wenn die Gesetzeslage ausreichen würde, würde in diesen Fällen nicht die Frage nach dem Vorsatz gestellt werden müssen.Weil das Jugendschwurgericht am LG Hamburg keinen Vorsatz (wissen & wollen) als erwiesen sah.
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Wenn die Gesetzeslage ausreichen würde, würde in diesen Fällen nicht die Frage nach dem Vorsatz gestellt werden müssen.
Vorsatz alleine macht es noch lange nicht zum Mord.
Und der Strafrahmen für Totschlag geht bei 5 Jahren los. Keine Ahnung, ob es die anderthalb Jahre mehr Strafe so viel besser gemacht hätten.
Und ja, der Strafrahmen ist da noch oben offen, aber wenn hier nach Anklage wegen Mordes gerufen wird, vermute ich, gibt es wohl keinen akzeptablen Strafrahmen unter Lebenslänglich für den Fall. Aber dafür reicht die Frage nach dem Vorsatz allein eben nicht aus.
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Deswegen auch die Mordmerkmale die erfüllt sein müssen. Die sind in 3 Gruppen eingeteilt.
Bei einem Mord muss im Gegensatz zu einem Totschlag eine Motivlage/Begehungsweise im handeln vorliegen.
So grob gesagt, ganz so einfach ist es nicht.
Lg
Sacco -
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