Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Ich verstehe zwar den Hintergedanken einer Bodycam zur Dokumentation als evtl. Beweismittelmittel, man sollte dabei nicht vergessen, dass alles aufgezeichnet wird auch das eigene Verhalten (Ton & Bild).
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Überall Aufzeichnungen im privaten Bereich - Dashcam im Auto, Bodycam am Radfahrer/Jogger/Hundehalter ... bekloppt sind wir Menschen, wägen uns mit dieser Technik im Verteidigungsfalle in Sicherheit und verhalten uns dennoch nicht mitmenschlich und verantwortungsvoll
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Meine nächste Anschaffung wird definitiv eine Body-Cam sein.
Für dich ist die Welt auch irgendwie ein rechtsfreier Raum, oder? Von Persönlichkeitsrecht hast du noch nichts gehört, oder?
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Hundebär Du bastelst dir die Geschichte auch so zurecht dass es besser in dein Weltbild passt. 😅
Weil ich fähig bin, aufmerksam das zu lesen, was Mulltown berichtet hat? Und es geistig zu verstoffwechseln sowie eine eigene Meinung dazu habe, die ich als Klein- und Großhundehalterin auch noch zu vertreten bereit bin?
Ja dann: Dann danke für das Lob!
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Könnte zum eigentlichen Thema zurückgekehrt werden bitte?
Hier geht es inzwischen überwiegend um das gekränkte Ego von HH, das passt besser in den Nerv-Thread, wie auch schon angemerkt wurde. Und wenn ich einen sehr selbstständig agierenden Hund habe, bin ich um so mehr in der Pflicht, dessen Verhalten zu kontrollieren. Alles relevante zur so genannten Schuldfrage und zur Verantwortung des Hundehalters hat Phonhaus schon sehr differenziert geschrieben.
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Wie kann es ein und derselbe Hund schaffen mehrfach! den eigenen Hund zu attackieren?
Bei uns waren es 5 Chihuahua -Mixe.
Ich habe dann meinen Hund auf den Arm genommen und durfte noch Einen aus dem Kragen pflücken der sich da festgebissen hatte.
Und danach durfte ich die Tierarztrechnung selbst bezahlen, weil kleine Hunde können Große (haha wir reden von einem Border) ja überhaupt nicht verletzen.
Es gibt so Momente die sind so blöd, das glaubt man kaum. Der Trupp kam aus einer Einfahrt in der Großstadt. Allein wegen der Straße hätte ich nie vermutet, dass sich da freilaufende Hunde ohne Besitzer verstecken.
Der Facepalm war natürlich für den Halter der 5 Chi. Kann natürlich sein, dass er/sie gerade rausfahren wollte oder die Hunde durch dämliches Zusammentreffen verschiedener Sachen rauskonnten, aber grundsätzlich will ich doch das Leben meiner Hunde nicht riskieren (hier vor allem durch Straßenverkehr).
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Bei uns waren es 5 Chihuahua -Mixe.
Ich habe dann meinen Hund auf den Arm genommen und durfte noch Einen aus dem Kragen pflücken der sich da festgebissen hatte.
Und danach durfte ich die Tierarztrechnung selbst bezahlen, weil kleine Hunde können Große (haha wir reden von einem Border) ja überhaupt nicht verletzen.
Es gibt so Momente die sind so blöd, das glaubt man kaum. Der Trupp kam aus einer Einfahrt in der Großstadt. Allein wegen der Straße hätte ich nie vermutet, dass sich da freilaufende Hunde ohne Besitzer verstecken.
Der Facepalm war natürlich für den Halter der 5 Chi. Kann natürlich sein, dass er/sie gerade rausfahren wollte oder die Hunde durch dämliches Zusammentreffen verschiedener Sachen rauskonnten, aber grundsätzlich will ich doch das Leben meiner Hunde nicht riskieren (hier vor allem durch Straßenverkehr).
Nönö die entfalten sich da bis heute. Ich gehe da nur nicht mehr mit Hund lang. Sind inzwischen auch nur noch 3. Was mit den Anderen passiert ist, weiß ich nicht.
Mir ging es bei der Geschichte auch nur darum, zu zeigen. Das man sich mit, ich blocke mitunter in falscher Sicherheit wägt. Und es auch ganz ohne eigenes Fehlverhalten zu kritischen Situationen kommen kann.
Wenn mein Hund da gebissen hätte, hätte ich auch ganz wunderbar damit leben können erstmal MK und Leine dran zu packen.
Mir ist es lieber, wenn sich im Einzelfall gekümmert wird und nicht gar nichts passiert oder alle pauschal leiden müssen.
Auch wenn es das Risiko beinhaltet, dass es meinen großen Hund mit Pech erwischt. Sind wir ehrlich, Maulkorbpflicht ist immer noch schöner als tot. Das ist das Risiko mit dem man als Kleinhundehalter dauerhaft lebt.
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Das ist das Risiko mit dem man als Kleinhundehalter dauerhaft lebt.
Ja, da hast Du recht. Andererseits lebe ich mit diesem Risiko (Tod) auch, schon in dem Moment, in dem ich mich auf die Straße begebe, erst recht, wenn ich mit dem Auto losfahre. Das Risiko gehört leider zum Leben und wird größer oder kleiner, je nachdem, wie ich mich entscheide.
Kommt mir als Kleinhundhalter mit gut erzogenen Hunden ein großer Hund entgegen, der sich auf meine Kleinen stürzt, bin ich voll bei Dir. Kommt mir als Großhundehalter ein nicht erzogener Kleinhund entgegen, ist der Kleinhundhalter ein größeres Risiko bzgl. Tod seines Hundes eingegangen als nötig, denn er hätte dafür Sorge tragen müssen, dass der Kleinhund garnicht erst in die Reichweite des großen Hundes kommt.
Es ist doch wie immer im Leben, es ist ein Geben und Nehmen - die Waage sollte ausgeglichen sein, dann wären alle glücklich und zufriegen und soviele Verletzungen und Tode würden nicht stattfinden.
Ich freue mich tatsächlich, hier zu lesen, dass die Schuldfrage (von wem ging die Aggression aus) berücksichtigt wird. Ich hoffe nur, dass das überall der Fall ist. Die Kosten und die Nerven hat trotzdem der Großhundehalter. Nun ja, es gibt noch mehr Ungerechtigkeiten im Leben (Ja, ich finde es ungerecht, wenn ein Hund an der Leine / gut im Gehorsam stehend MK- und WT-Auflage bekommt, weil ein Kleinhundhalter seine Hunde nicht bei sich behalten hat. In diesem Fall hier wäre es beiderseitig gerecht gewesen, also auch MK- und WT-Pflicht für die Kleinhunde.)
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Hier z.B. wird beschrieben wie in BW solche Vorfaelle zu beurteilen sind https://im.baden-wuerttemberg.…n/pdf/VwVgH_Anlage_6a.pdf
Von 'der große Hund der sich w
Daraus dieser Satz, zu "Beurteilung von Beißvorfällen"
ZitatErfolgte die Verletzung des geschädigten Hundes aufgrund solch eines kurzen Kampfes nach einem Sozialkontakt mit Austausch von Drohsignalen, dann kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine „gleichartige Reaktion bei anderen Hunden“ handelt, also um ein Verhalten, dass im Regelfall nicht als gesteigert aggressiv einzustufen ist und somit nicht der Definition der Bissigkeit entspricht, sofern nicht im Einzelfall besondere Verhältnisse vorliegen
Das finde ich extrem bemerkenswert kompetent, weil hier sowohl artspezifische Verhaltensaspekte berücksichtigt werden, als auch eine Definition von "Bissigkeit" vorzuliegen scheint, die sich deutlich von den - in meiner "Blase" - vorherrschenden Vorstellungen von "Der Hund ist bissig" unterscheidet.
Fazit: Nicht jeder Hund der gebissen hat, ist auch als bissig einzustufen.
Dass in diesem Text betont wird, es müsse bei jedem Vorfall zunächst überhaupt erst mal festgestellt werden, ob tatsächlich ein Biss vorliegt (womit der bewusste Einsatz der Zähne zum Beschädigen gemeint ist) und dann in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände untersucht werden muss, ob hier tatsächlich eine Bissigkeit vorliegt, die eine Einstufung als "gefährlich" erlaubt, gefällt mir auch ausgesprochen gut.
In der Realität sind solche Einzelfallbetrachtungen natürlich sehr schwierig, gerade ohne Zeugen oder mit voreingenommenen Zeugen.
Unterm Strich gefällt mir diese Vorgabe in BW zur Einstufung eines Hundes als "gefährlich" ausgesprochen gut.
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Meine nächste Anschaffung wird definitiv eine Body-Cam sein.
Für dich ist die Welt auch irgendwie ein rechtsfreier Raum, oder? Von Persönlichkeitsrecht hast du noch nichts gehört, oder?
Da sie ja ihr Hundetraining filmt, selbstverständlich keine Aufnahmen speichert oder veröffentlicht, wenn fremde Personen drauf sind, ist das völlig unproblematisch.
Sollte eine Straftat (fahrlässige Körperverletzung z.B.) zufällig drauf sein, kann es natürlich verwendet werden.
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Für dich ist die Welt auch irgendwie ein rechtsfreier Raum, oder? Von Persönlichkeitsrecht hast du noch nichts gehört, oder?
Da sie ja ihr Hundetraining filmt, selbstverständlich keine Aufnahmen speichert oder veröffentlicht, wenn fremde Personen drauf sind, ist das völlig unproblematisch.
Sollte eine Straftat (fahrlässige Körperverletzung z.B.) zufällig drauf sein, kann es natürlich verwendet werden.
Wie bei Sicherheitsunternehmen gilt auch für Privatpersonen: An öffentlichen Plätzen darf eine Body-Cam getragen werden. Ein “permanentes” Filmen ist jedoch nicht zulässig. Ebenso ist das unberechtigte und unangekündigte Aufnehmen von Personen ohne deren Einwilligung rechtlich nicht zulässig.
Filmt die Body-Cam Dritte ohne deren Einwilligung, kann jeder der gefilmten Personen den Träger der Body-Cam abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen. Wird die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt durchgeführt, hat der Body-Cam Träger darüber hinaus die Rechtsanwaltskosten zu tragen.
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