Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Ganz losgelöst von diesem tragischen Vorfall jetzt, finde ich den Ansatz, Hunde als normalen Teil der Lebensführung anzusehen und auch Nicht-HH besser über angemessenes Verhalten gegenüber Hunden aufzuklären, sehr vernünftig. So, wie auch Nur-Fussgänger was über Bremswege eines Autos wissen sollten, weil Autos ebenfalls Teil der allgemein verbreiteten Lebensführung sind und einem im Alltag immer wieder begegnen.

  • MiaMaus dann sind wir doch diesbezüglich eh der selben Meinung?! Im Grunde ging es mir doch um die Genetik und, dass manche schon von Haus aus ein ausgeprägteres Aggressionspotential mitbringen. Oder verstehe ich da was falsch?

    Die Hunde wurden so gezüchtet, weil man es braucht oder wie bei Diensthunden noch braucht. Aber diese teilweise Verharmlosung Richtung „Kampfkuschler“ finde ich gefährlich. Denke du würdest auch unterschreiben, dass ein Mali in erfahrene Hände gehört.

    Das aber andere Hunde nicht auch Aggression zeigen können habe ich nie behauptet. Aggression gehört zur hündischen Kommunikation dazu.


    Ja dann machst du das doch super. Oder glaubst du, nur weil ich nicht denke, dass mein Hund aus dem Nichts einen Jogger töten würde, sicher ich ihn nicht anständig?

    Ganz ehrlich, wenn ich meinem Hund das zutrauen würde, dann muss ich ihn abgeben. So einen Hund wäre ich nicht gewachsen. Den müsste ich ja nur auf 1m Leine mit Maulkorb führen oder besser 24/7 Zuhause einsperren.

    Natürlich sicher ich meinen Hund ab, sowie hoffentlich jeder hier.

  • Man.. dieser Vorfall wird den Ruf dieser Rasse wieder so sehr schaden :( eigentlich so wundervolle und liebe Hunde (in den richtigen Händen) und dann muss sowas passieren :verzweifelt:

  • Nein, die gibt es in Österreich tatsächlich nicht wie in Dtschl. Kann der Tierhalter belegen, dass er seine Sorgfaltspflichten nicht vernachlässigt hat, so haftet er auch zivilrechtlich nicht. (Ähnlich wie bei uns der gewerbsmäßige Tierhalter.)
    Im Interview ging es aber, glaube ich, um den strafrechtlichen Aspekt. Hier liegt auch in Dtschl. eine Strafbarkeit nur vor, wenn der Halter eben mindestens fahrlässig gehandelt hat. Wenn also andere verantwortungsvolle Hundehalter mit ähnlichen Fähigkeiten, wahrscheinlich auch keine anderen/besseren Entscheidungen oder Vorkehrungen getroffen hätten, so liegt keine Fahrlässigkeit vor. Entscheidend ist hier auch noch, ob die Sorgfaltspflichtverletzung ursächlich für den Vorfall war.

  • *Sascha*


    Ich habe die Ausgangsfrage im Interview durchaus verstanden. Die Anwältin hat aber auch explizit erwähnt, dass eine Haftung nur bei nachgewiesener Fahrlässigkeit gegeben ist.


    Das finde ich durchaus wichtig in Bezug auf die hier auch öfter (und oft verständlicherweise) kritisierte Gefährdungshaftung. Für den aktuellen Fall heißt das:


    Entweder der Halterin können grobe Versäumnisse nachgewiesen werden, dann können die Angehörigen zivilrechtliche Forderungen geltend machen (wenigstens das, auch wenn das niemals eine Kompensation für den Verlust des Lebens sein kann) und die Halterin muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.


    Oder die groben Versäumnisse können nicht nachgewiesen werden, der Halterin wird angerechnet, dass der Hund (gesetzt des Falls, dass diese Schilderungen stimmen), gut gehalten, sozialisiert, bei der Begegnung angeleint war und sie alles in ihren Kräften Stehende getan hat, die Folgen des Angriffs zu minimieren. Dann muss sie sich nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten - und die geschädigten Angehörigen haben nicht die Möglichkeit, Forderungen geltend zu machen.


    Beide Gedanken finde ich sehr schwierig, muss ich sagen. Hier wird für mich der Sinn an dem Konstrukt der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung deutlich.


    Interessieren würde mich, ob dass auch eine Rolle bei der juristischen Bewertung dessen, was grobe Fahrlässigkeit darstellt, eine Rolle spielt. Also ob es schon reicht, dass der Hund sich bei erhöhter Reizlage losreißen konnte. Das ist wirklich schwierig.


    Ansonsten hab ich bei dem Interview ziemlich gemischte Gefühle, ein paar Aussagen sind mir mit Bezug auf den aktuellen Kontext schon übel aufgestoßen.

  • Oder die groben Versäumnisse können nicht nachgewiesen werden, der Halterin wird angerechnet, dass der Hund (gesetzt des Falls, dass diese Schilderungen stimmen), gut gehalten, sozialisiert, bei der Begegnung angeleint war und sie alles in ihren Kräften Stehende getan hat, die Folgen des Angriffs zu minimieren. Dann muss sie sich nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten - und die geschädigten Angehörigen haben nicht die Möglichkeit, Forderungen geltend zu machen.

    Wenn ich richtig informiert bin, ist es in D so, dass du als Halter/Hundeführer haftest, sobald "die Tiergefahr sich verwirklicht" hat. Egal, auch wenn du vorgebaut und gesichert hast, wenn etwas vorfällt, haftest du automatisch.

    Deshalb ist ja eine Haftpflichtversicherung so wichtig.


    Ist glaub ich ähnlich wie mit dem Auto, schon durch das anlassen geht eine Gefahr vom Vehikel aus.


    Ich denke also schon, dass Forderungen geltend gemacht werden können von Seiten der Angehörigen, auch wenn die Halterin selbst alles richtig gemacht hat, was menschenmöglich war.




    Ich möchte nochmal kurz was in eigener Sache klarstellen:

  • Ich finde die Sippenhaft auch absolut unnötig. Ich denke die Welpen werden (ausserhalb von Österreich) schon Abnehmer finden.

    Würdet ihr die nehmen?

    (Mal angenommen, das ist eure Rasse, ihr hattet schon welche, die Verpaarung sagt(e) euch zu, ihr habt euch nach bestem DF-Standard für die Zucht entschieden und ein Welpe ist für euch reserviert)


    Oder würdet ihr zucken?


    Ich kann es für mich selbst echt nicht beantworten. Ich tendiere dahin das rational als wirklichen Einzelfall zu sehen, für den es nie eine Erklärung (auch keine genetische) geben wird. Aber ich weiß nicht, ob ich da nicht immer eine Restunsicherheit hätte. (Eben WEIL der Hund, der getötet hat, vorher NICHT auffällig wurde).

  • Würdet ihr die nehmen?

    (Mal angenommen, das ist eure Rasse, ihr hattet schon welche, die Verpaarung sagt(e) euch zu, ihr habt euch nach bestem DF-Standard für die Zucht entschieden und ein Welpe ist für euch reserviert)


    Oder würdet ihr zucken?

    Ich denke, das kann man nicht beantworten, wenn man nicht direkt vor der Frage steht. Mit Abstabd betrachtet würde ich zumindest nicht pauschal nein sagen.

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