Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Mal ganz klar- und hier differenziert das Gericht leider nicht:

    ein gefährlicher Hund, bei dem die Tötung verlangt wird, ist gefährlich, weil er beschädigend beisst und ihn niemand daran hindern kann, sein Opfer anzugehen.


    Dafür gibt es aber nach meinem Kenntnisstand keine zeitnahen Gutachten, die das bestätigen. Der Geschädigte sprach wohl auch nicht von einem Biss. Und die Vorfälle mit den Hunden (wovon einer dem Polizist gehören soll) können das wohl auch nicht vorweisen.


    Bellen, Stellen, Anspringen sind offensiv aggressive Verhaltensweisen (denen durchaus Defensivabsichten zugrundeliegen kann), die der Hund wohl definitiv zeigt, ihn aber nicht gefährlich machen, weil sie nicht verletzen. Auch vor dem Gesetz ist ein Hund , der anspringt und einen Schrecken einjagt nicht gleich gefährlich wie einer, der zerfleischt.

    Das muss ein Urteil berücksichtigen.

    Also Schluss mit Schleppleine.

    Kurze Leine, Bauchgurtpflicht und Maulkorb.

  • Werden hier gerade verschiedene Dinge in einen Topf geworfen?


    Die Aussagen der Sachverständigen wie TB beziehen sich auf die Zulässigkeit der Tötung des Hundes bzw. deren Verhältnismäßigkeit.


    Und ja, da muss ich gestehen, hab ich ebenfalls Bauchschmerzen.

    Der Hund ist nicht lammfromm, aber gegen den Gartenzaun ballern, die Klappe aufreißen, Passanten in Angst und Schrecken versetzen - das ist nu wahrlich in Deutschland kein Ausnahmefall.

    Zum Glück hält der Zaun meistens und es gibt wenig Fälle, wo man aus dem „was wäre, wenn“ -Gedankenspiel mal in die Realität geschubst wird.


    Es gibt genügend Hunde, die ein deutliches Problemverhalten mit Passanten haben, wo es aber bisher entweder einfach nur Glück war, dass nix passiert ist oder die Halter einfach extrem sorgfältig ihren Hund führen.


    Es gibt ebenso genügend bissige Hunde in D, bei denen es nach Beißvorfällen

    - keine Auflagen gibt, weil nicht gemeldet oder „nur“ nen paar blaue Flecken und Schrammen

    - es MK&Leinenzwang als Auflage gibt

    - der Hund eingezogen wird


    Und es gibt auch Fälle, wo der nette Familienlabbi nur hochgehüpft ist, Kleidung dreckig wurde und Hund für den Rest seines Lebens an der Leine geführt werden muss.



    Und damit wären wir bei dem eigentlichen Problem.

    Die Sachverständigen beurteilten nur: einschläfern ja oder nein. Und kamen eben zu dem Schluss „nein“, weil Hund keine unkontrollierbare Bestie ist.

    Beachtet man Punkt X-Y kann der Hund unauffällig leben, wie x andere Hunde in D ebenfalls.

    Nicht mehr und nicht weniger.


    Wie viele User hier im DF schreiben, dass ihr Hund einen angeordneten Wesenstest nicht bestehen würden?

    Der Hund hat den sogar noch bestanden. Wurde x Tests untersucht. Und dennoch wird an dem Beschluss festgehalten.


    Und das ist eben das, was Bauchschmerzen macht. Weil es irgendwie eine gewisse Willkür inne hat.

  • Das ist doch genau das Thema!


    Die Schlinge 'Einstufung als gefährlicher Hund im Sinne LHundG' zieht sich schneller eng zu, als man schauen kann.


    Also ungeachtet (m)einer Bewertung des Hergangs/der Besitzer des gerade diskutierten Falls, sondern allgemein alle Hunde betreffend!

  • Baumann sagt aber auch deutlich bei FB, dass es ihm bei all dem darum geht, dass solch ein Urteil Fakten für die Zukunft bei Vorfällen mit anderen Hunden schaffen würde. Dass es eben darum geht dies zu verhindern und eben nicht alleine um den Rottweiler

  • Man muss eben auch miteinbeziehen, dass das Verwaltungsgericht nepotistische Verstrickungen im Behördenapparat eingestehen müsste- wird wohl am Richter hängen.

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