Kaufvertrag inwieweit gültig?
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Hallo zusammen,
zwar geht es in diesem Vertrag um eine Rassekatze, aber im Grunde geht es um deutsches Recht.
Ich wüsste gerne, inwieweit der Vertrag gültig ist?
Stehen Klauseln drin, die eures Wissens nach ungültig sind?
Kaufvertrag
Zwischen
dem Zücchter/in ( Verkäufer/in )
...
Und
Käufer/in
Name: ________________________________________________.......................................
Straße: ________________________________________________......................
PLZ,Ort:. ________________________________________________.................................
Telefon:. ________________________________________________
Wird folgende Vereinbarung getroffen
1. Kaufgegenstand: Katze , Rasse:
Der Käufer erwirbt die am _____________________ geborene Katze: Rasse ...
Name: _________________________
Geschlechtes: _________________________
Züchter: ...
Zuchtbuchnummer: ...
Farbe: _________________________
Als Liebhabertier / Zuchttier (Nichtzutreffendes streichen )
2. Kaufpreis, Übergabe, Rücktrittsfolgen:
Der Kaufpreis beträgt ............................Euro.
Bei Reservierung der Katze ist eine Anzahlung ( 30 %) von gesamte Betrag, es ergibt ... Euro
zu entrichten( überweisen). Erfolgt keine Anzahlung hat der Käufer keinen Anspruch auf eine
Reservierung der Katze.
Der Restbetrag von ... Euro wird bei Übergabe des Tieres fällig. Es ist keine Ratenzahlung
möglich.
Als Übergabetermin wird der._______________vereinbart. Der Käufer holt das Tier beim
Verkäufer ab. Kann der vereinbarte Übergabetermin vom Käufer nicht eingehalten werden, ist der
Züchter berechtigt für die Übergangszeit 2,50 Euro pro Tag für die Lebenshaltungskosten zu
berechnen.
Der Käufer hat die Möglichkeit, von der Übergabe des Tieres ohne Angabe von Gründen von der
Kaufvereinbarung zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. In diesem Falle verfällt
die Anzahlung.
Tritt der Käufer aus persönlichen-, gesundheitlichen-, finanziellen oder sonstigen Gründen von der
Kaufvereinbarung zurück, so verfällt die geleistete Anzahlung.
3. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das Tier und die dazugehörigen Papiere Eigentum des
Verkäufers.
4. Gewährleistung u.a.:
Der Züchter versichert, daß das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe gesund und frei von ansteckenden
Krankheiten ist, entwurmt und 2x gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen sowie gegen Tollwut
geimpft ist. Das Tier ist frei von Parasiten.
Der Züchter versichert außerdem, daß ihm keine offensichtlichen Mängel sowie Krankheiten
( erworbene oder vererbte ) bekannt sind. Der Züchter haftet nicht für verborgene Mängel und
Krankheiten. Spätere Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz, Wandlung oder Minderung wegen
Mängeln, die nach der Übergabe des Tieres auftreten sind, sind gegenüber dem Züchter
ausgeschlossen.
Sollte dem Tier zwischen Vertragsabschluß und Übergabe etwas zustoßen, oder sollte bei einem zur
Zucht bestimmten Tier ein zuchtausschließender Mangel auftreten so ist der Züchter verpflichtet,
die bereits geleistete Anzahlung zurückzuzahlen. Hat der Züchter das Leistungshindernis jedoch zu
vertreten, ist er nicht nach seiner Wahl zum Rücktritt berechtigt
Mit der Übergabe geht das Risiko für die Gesundheit der Katze sowie für wachstumsbedingte
Veränderungen der Rasse und Farbmerkmale auf den Käufer über.
Der Züchter haftet nicht für die weitere körperliche und gesundheitliche Entwicklung der Katze, da
dies außerhalb seinenes Einflusses liegt.
Bei Übergabe händigt der Verkäufer dem Käufer den Impfpass der Katze aus, aus dem die oben
erwähnten Impfungen.ersichtlich sind, sowie die Ahnentafel des Tieres.
Der Verkäufer versichert gleichzeitig, daß die verkaufte Katze, mit dem aus den Papieren
ersichtlichen Tier identisch ist.
5. Nebenpflichten des Käufers, Vertragsstrafe u.a.
5.1..1 Der Käufer verpflichtet sich, das Tier nur für sich selbst und nicht alsZwischenverkäufer für
andere Personen zu erwerben.
5.1.2 Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, das übernommene Tier katzengerecht zu halten und zu
pflegen, für ausreichende medizinische Betreuung zu sorgen und die dem gültigen
Veterinärstandard Entsprechenden Impfungen durchführen zu lassen
5.1.3 Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslabore sowie das Aussetzen des
Tieres ist dem Käufer untersagt
5.1.4 Bei einem Wohnungswechsel ist dem Verkäufer die neue Adresse unverzüglich mitzuteilen.
5.1.5 Das Ableben der Katze ist dem Züchter unverzüglich nach dem Todeseintritt schriftlich
mitzuteilen. Es ist verboten, die Katze ohne Medizinische Indikation einschläfern zu lassen. Sollte
das Einschläfern Aus medizinischen Gründen für nötig erachtet werden, so ist hierüber
Ein Tierärztliches Gutachten beizubringen.
5.1.6 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jede Weiterveräußerung des Tieres unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
5.1.7 Die Verpaarung des Tieres mit fremdartigen oder mischrassigen Tieren verboten
5.1.8 Wurde die Katze als Liebhabertier erworben, so ist es dem Käufer nicht gestattet, mit ihr zu
züchten oder sie anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen. Der Käufer
Verpflichtet sich die Katze bis zum 12. Lebensmonat kastrieren zu lassen.
5.1.9 Wird eine der in Nr. 5.1.1 bis 5.1.8 genannten Verpflichtungen nicht oder nur Teilweise erfüllt,
wird eine Vertragsstrafe von 750 Euro fällig. Außerdem hat der Züchter das Recht, das Tier soweit
möglich ohne Anspruch des Käufers auf Kaufpreiserstattung mit allen gehörenden
Papieren zurückzufordern.
5.2 Sollten sich zwingende Gründe ergeben, aus denen die verkaufte Katze nicht behalten werden
kann, so gilt das Vorkaufsrechts des Züchters als vereinbart. Der Züchter hat im Falle der
Weiterveräußerung durch den Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige zu
erklären, ob er von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Macht er davon Gebrauch, muß
er dem Käufer höchstens die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises zurückerstatten.
5.3 Der Züchter hat das Recht, sich in regelmäßigen Abständen und zu angemessener Tageszeit von
der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand des Tieres zu Überzeugen. Im Zweifelsfall
kann der Züchter die Katze mitnehmen und tierärztlich Untersuchen zu lassen oder die
Untersuchung vor Ort vornehmen zu lassen. Die Hierdurch entstandenen Kosten sowie die Kosten
für eine eventuelle Weiterbehandlung Des Tieres gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Sollte
der tierärztliche Befund Eine schlechte gesundheitliche Verfassung des Tieres, hervorgerufen durch
nicht Artgerechte Haltung und Pflege ergeben, muß der Käufer dem Züchter das Tier auf Verlangen
und ohne Anspruch auf den Kaufpreis mit allen dazugehörenden Papieren Herausgeben.
5..4 Sollte nachträglich der Wunsch aufkommen mit einem Liebhabertier zu züchten oder hat man
solche Gedanken, darunter ist bereits eine einmalige Verpaarung dieser Katze mit einem Tier der
selben Rasse mit dem Ziel der Aufzucht von Welpen zu verstehen, so ist dieses Unterfangen mit
dem Züchter abzuklären. Gestattet der Züchter dieses Vorhaben, so Verpflichtet sich der Käufer, den
Differenzbetrag zum Zuchttier in Höhe von 300 Euro An den Züchter zu entrichten.
6. Schriftform
Besondere Absprachen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform
Anlagen _________________________________________________________________________
Der Käufer: Der Verkäufer:
...,den _________________________
Beide Parteien sind mit allen Vertragspunkten einverstanden:
Käufer: ______________________________________
Verkäufer: ______________________________________
... € Anzahlung ( € ) erhalten ( per Überweisung)_______________________________________
...,den _____________________________________________________________________
Katze gechippt, kastriert, mit Impfpass (2 mal geimpft), mehrmals entwurmt__________________
Katze mit Stammbaum erhalten______________________________________________________
Restbetrag ... ( € ) erhalten_________________________________________________________
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-> Hast du den geschrieben oder übernommen? Bist du Käufer oder Verkäufer? Ich kürze mal ein und schreib bunt dazwischen was ich so denke, ohne dabei juristischen Hintergrund zu haben. Ich denk jetzt aber nur als Hundekäufer.
2. Kaufpreis, Übergabe, Rücktrittsfolgen:
Der Kaufpreis beträgt ............................Euro.
Bei Reservierung der Katze ist eine Anzahlung ( 30 %) von gesamte Betrag, es ergibt ... Euro
zu entrichten( überweisen). Erfolgt keine Anzahlung hat der Käufer keinen Anspruch auf eine
Reservierung der Katze.
Der Restbetrag von ... Euro wird bei Übergabe des Tieres fällig. Es ist keine Ratenzahlung
möglich.
Als Übergabetermin wird der._______________vereinbart. Der Käufer holt das Tier beim
Verkäufer ab. Kann der vereinbarte Übergabetermin vom Käufer nicht eingehalten werden, ist der
Züchter berechtigt für die Übergangszeit 2,50 Euro pro Tag für die Lebenshaltungskosten zu
berechnen.
->Das habe ich so ehrlich gesagt noch nie gehört.
Der Käufer hat die Möglichkeit, von der Übergabe des Tieres ohne Angabe von Gründen von der
Kaufvereinbarung zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. In diesem Falle verfällt
die Anzahlung.
Tritt der Käufer aus persönlichen-, gesundheitlichen-, finanziellen oder sonstigen Gründen von der
Kaufvereinbarung zurück, so verfällt die geleistete Anzahlung.
-> Hieße das ich muss dir schriftlich darlegen warum ich das Tier doch nicht kaufe und mein Geld ist dann weg? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist.
3. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das Tier und die dazugehörigen Papiere Eigentum des
Verkäufers.
4. Gewährleistung u.a.:
Der Züchter versichert, daß das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe gesund und frei von ansteckenden
Krankheiten ist, entwurmt und 2x gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen sowie gegen Tollwut
geimpft ist. Das Tier ist frei von Parasiten...
5.1.3 Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslabore sowie das Aussetzen des
Tieres ist dem Käufer untersagt
5.1.4 Bei einem Wohnungswechsel ist dem Verkäufer die neue Adresse unverzüglich mitzuteilen.
5.1.5 Das Ableben der Katze ist dem Züchter unverzüglich nach dem Todeseintritt schriftlich
mitzuteilen. Es ist verboten, die Katze ohne Medizinische Indikation einschläfern zu lassen. Sollte
das Einschläfern Aus medizinischen Gründen für nötig erachtet werden, so ist hierüber
Ein Tierärztliches Gutachten beizubringen.
5.1.6 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jede Weiterveräußerung des Tieres unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
5.1.7 Die Verpaarung des Tieres mit fremdartigen oder mischrassigen Tieren verboten
-> Das geht dich aus welchem Grund etwas an? Mit Abschluss des Vertrages ist die Katze mein Eigentum, was interessiert dich meine, eventuell neue, Anschrift usw.
5.1.8 Wurde die Katze als Liebhabertier erworben, so ist es dem Käufer nicht gestattet, mit ihr zu
züchten oder sie anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen. Der Käufer
Verpflichtet sich die Katze bis zum 12. Lebensmonat kastrieren zu lassen.
-> s. oben und wäre auch gegen das Tierschutzgesetz. Also die Katze ohne medizinischen Grund kastrieren zu lassen oder ist das bei Katzen anders als bei Hunden?
5.1.9 Wird eine der in Nr. 5.1.1 bis 5.1.8 genannten Verpflichtungen nicht oder nur Teilweise erfüllt,
wird eine Vertragsstrafe von 750 Euro fällig. Außerdem hat der Züchter das Recht, das Tier soweit
möglich ohne Anspruch des Käufers auf Kaufpreiserstattung mit allen gehörenden
Papieren zurückzufordern.
-> spätestens ab diesem Punkt würde ich nicht kaufen.
5.2 Sollten sich zwingende Gründe ergeben, aus denen die verkaufte Katze nicht behalten werden
kann, so gilt das Vorkaufsrechts des Züchters als vereinbart. Der Züchter hat im Falle der
Weiterveräußerung durch den Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige zu
erklären, ob er von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Macht er davon Gebrauch, muß
er dem Käufer höchstens die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises zurückerstatten.
5.3 Der Züchter hat das Recht, sich in regelmäßigen Abständen und zu angemessener Tageszeit von
der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand des Tieres zu Überzeugen. Im Zweifelsfall
kann der Züchter die Katze mitnehmen und tierärztlich Untersuchen zu lassen oder die
Untersuchung vor Ort vornehmen zu lassen. Die Hierdurch entstandenen Kosten sowie die Kosten
für eine eventuelle Weiterbehandlung Des Tieres gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Sollte
der tierärztliche Befund Eine schlechte gesundheitliche Verfassung des Tieres, hervorgerufen durch
nicht Artgerechte Haltung und Pflege ergeben, muß der Käufer dem Züchter das Tier auf Verlangen
und ohne Anspruch auf den Kaufpreis mit allen dazugehörenden Papieren Herausgeben.
-> GIbt es dafür eine rechtliche Grundlage?
5..4 Sollte nachträglich der Wunsch aufkommen mit einem Liebhabertier zu züchten oder hat man
solche Gedanken, darunter ist bereits eine einmalige Verpaarung dieser Katze mit einem Tier der
selben Rasse mit dem Ziel der Aufzucht von Welpen zu verstehen, so ist dieses Unterfangen mit
dem Züchter abzuklären. Gestattet der Züchter dieses Vorhaben, so Verpflichtet sich der Käufer, den
Differenzbetrag zum Zuchttier in Höhe von 300 Euro An den Züchter zu entrichten.
6. Schriftform
Besondere Absprachen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform
Anlagen _________________________________________________________________________
Der Käufer: Der Verkäufer:
...,den _________________________
Beide Parteien sind mit allen Vertragspunkten einverstanden:
Käufer: ______________________________________
Verkäufer: ______________________________________
... € Anzahlung ( € ) erhalten ( per Überweisung)_______________________________________
...,den _____________________________________________________________________
Katze gechippt, kastriert, mit Impfpass (2 mal geimpft), mehrmals entwurmt__________________
Katze mit Stammbaum erhalten______________________________________________________
Restbetrag ... ( € ) erhalten_________________________________________________________
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Also, juristische Grundlage hin oder her... ich hatte mich mal nach einem Hund aus dem TS umgesehen und die wollten mir so eine. Vertrag unterjubeln. Beim Züchter würd ich sowas erst recht nicht unterschreiben
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Unabhängig vom Vertrag hier: Meine Katzen sind alle ohne medizinischen Grund kastriert zum Tierschutz und um die Produktion weiterer Katzen zu verhindern!
Die laufen ja im Gegensatz zu Hunden auch unbeobachtet draußen herum.
Ja das ist mir schon klar, daher meine Frage ob das bei Katzen anders ist als bei Hunden. Denn, so glaub ich es zumindest, ist im Tierschutzgesetz keine Art benannt.
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Hast du den geschrieben oder übernommen? Bist du Käufer oder Verkäufer? Ich kürze mal ein und schreib bunt dazwischen was ich so denke, ohne dabei juristischen Hintergrund zu haben. Ich denk jetzt aber nur als Hundekäufer.
1. kopiert 2. nicht ich, aber egal und 3. Käufer.
Danke für deine Anmerkungen!
Der Vertrag kommt mir auch übergriffig vor, z. B. das mit der Mitteilung der neuen Adresse.
Und warum darf man die Katze nicht an ein ausgewähltes Tierheim geben, wenn man in eine Notlage gerät? Usw.
Kastration ist bei Katzen sinnvoller als bei Hunden, damit sich Freigänger nicht wüst vermehren und Wohnungskatzen nicht markieren oder dauerrollig werden. Die OP hat aber auch Risiken und Nebenwirkungen und ich kenne inzwischen ein paar Leute, die entweder mit 2 unkastrierten Katern oder mit 2 unkastrierten Katzen in der Wohnung leben und es läuft gut. 12 Wochen finde ich auf jeden Fall zu früh.
Dem Züchter geht es darum, dass das Tier kastriert wird, damit der Käufer nicht damit züchten kann.
Für mich ist das unlauterer Wettbewerb!
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Würde ich niemals unterschreiben. In meinen Augen ist das absolut übergriffig. Wenn ich ein Tier kaufe, übernehme ich von diesem Moment an selbstverständlich die volle Verantwortung (plus aller Kosten). Ebenso selbstverständlich treffe ich dann alle Entscheidungen - und zwar ohne den Verkäufer.
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Ich kenne mich mit Rassekatzen nicht aus.....aber auch ich empfinde die vertraglich festgelegte Kastration des Tieres fragwürdig.
Die Intension des Züchters kann ich insoweit verstehen, dass er nicht möchte, dass Jemand mit seiner teuren Rassekatze unkontolliert vermehrt...trotzdem sehe ich die verlangte Kastration als Körperverletzung am Tier, sofern das nicht medizinisch notwendig ist.
Dem Züchter soll mitgeteilt werden, wenn der Käufer umzieht und der Züchter hat das Recht, einfach mal Nachmittags vor meiner Tür zu stehen und um Einlass zu begehren, um die Lebensumstände der Katze zu prüfen? Im Leben ist das nicht rechtens.
Mit Abschluss eines Kaufvertrages geht das Tier komplett ins Eigentum des Käufers...natürlich sollte darin festgehalten werden, dass das Tier seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten wird, aber dass der Käufer sein halbes Leben darlegen und jeder Zeit für den Züchter erreichbar sein soll (ok, zu angemessenen Tageszeiten), halte ich für sehr zweifelhaft.
Ganz ehrlich....wie süß und toll auch immer die betreffende Katze sein sollte, meine Seele würde ich dafür nicht verkaufen.
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Da dort mAn Rechte des Kaeufers massiv beschnitten werden, duerften einige Klauseln nicht haltbar sein.
Am einfachsten ist es den Vertrag von einem Anwalt (der sich auskennt) pruefen lassen und dann zu entscheiden..
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Vorkaufsrecht und die kleine Gebühr wenn man das Tier später abholt finde ich ok.
Alles andere ist extrem übergriffig. Und realitätsfern. Glaube kaum, dass das rechtlich standhält
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