Kaufvertrag inwieweit gültig?
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Ich würde das nicht unterschreiben.
Nur für das Verständnis, ich finde es sinnvoll Freigängerkatzen zu kastrieren aus den gleichen Gründen wie ihr. Ich bezweifel nur das man es, im Sinne des Tierschutzgesetzes, in einem Kaufvertrag verlangen kann.
Ja mag sein, dass der Verkäufer ein Vermehren/Züchten mit der Katze verhindern will, aber da kann auch ein Hundezüchter nichts machen. Ich könnte mit einem potenten Hund auch machen was ich will und der Züchter hat keinerlei Handhabe außer sich zu ärgern.
Gibt es bei Katzen keine Zuchtzulassung oder Zuchtschau bei der eine Zuchttauglichkeit bescheinigt wird? Diese Frage ist reines Interesse von mir.
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Einige Punkte sind massiv übergriffig und dürften vor Gericht nicht standhalten.
Ich würde es nicht unterschreiben.
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Ich würde prinzipiell nicht von einem Züchter kaufen, der mir trotz vorherigem Kennenlernen derart tiefes Misstrauen entgegenbringt.
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Ich bin mir auch sicher, dass einige Klauseln ungültig sind.
Wenn ich aus irgendeinem Grund genau diese Katze haben möchte würde ich den Vertrag einem Anwalt vorlegen und prüfen lassen. Dann entscheiden ob ich unterschreibe. Und gegebenenfalls mit Stress rechnen wenn der Verkäufer seine ungültigen Klauseln durchzusetzen versucht. Auch wenn ich im Recht bin, kosten solche Auseinandersetzungen halt immer Nerven und u.U. auch Geld. Das muss dann schon eine besondere Katze sein.
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Danke für die Hinweise Pirschelbär
Ist eine besondere Katze, seltene Rasse.
Aber trotzdem, der Vertrag...
Auf welches Gebiet sollte denn der Anwalt spezialisiert sein, der so einen Vertrag prüft?
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Auf welches Gebiet sollte denn der Anwalt spezialisiert sein, der so einen Vertrag prüft?
Vertragsrecht, würde ich sagen.
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Unabhängig vom Vertrag hier: Meine Katzen sind alle ohne medizinischen Grund kastriert zum Tierschutz und um die Produktion weiterer Katzen zu verhindern!
Die laufen ja im Gegensatz zu Hunden auch unbeobachtet draußen herum.
Ja das ist mir schon klar, daher meine Frage ob das bei Katzen anders ist als bei Hunden. Denn, so glaub ich es zumindest, ist im Tierschutzgesetz keine Art benannt.
Ja, das ist bei Katzen anders als bei Hunden. Bei Katzen greift grundsätzlich ein medizinischer Grund (das hohe Risiko von Dauerrolligkeit bei Katzen, die nicht gedeckt werden, denn der Deckakt ist bei der Katze notwendig um den Zyklus zu vervollständigen) und es greift auch die Klausel, dass Kastration erlaubt ist zur Verhinderung ungewollter Fortpflanzung bzw. wenn das Tier ansonsten nicht angemessen gehalten werden kann.
Aber das geht den Züchter nichts an. In dem Vertrag sind eine ganze Reihe fragwürdiger bis definitiv ungültiger Klauseln:
Punkt 2:
- Eine Anzahlung verfällt nicht automatisch, wenn der Käufer zurücktritt. Sie kann höchstens dann "verfallen", wenn das Kitten wegen des Rücktritts länger beim Züchter bleiben muss und dem Züchter deshalb durch den Vertragsbruch des Käufers ein Schaden entsteht. Aber das muss dann genau so im Vertrag stehen, ähnlich wie das bei der verspäteten Abholung ist (der Teil mag ungewöhnlich sein, ist aber meines Erachtens rechtens).
Punkt 4:- Die Gewährleistung/Mängelhaftung kann der Züchter nicht ausschließen.
Punkt 5:
Ist in den meisten Punkten garantiert ungültig, in 2 Details mindestens fragwürdig aber möglicherweise teilweise rechtens.
- Kontrollbesuche oder gar vom Züchter gegen den Wunsch der Tierhalter veranlasste TA-Besuche sind ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsrechte der Käufer. Genauso die Kastrationsklausel (auch wenn Kastration bei Katzen sehr viel sinnvoller ist als bei Hunden). Zukünftige Umzüge des Käufers gehenden Züchter nichts an, wenn der Käufer das nicht will.
- Sehr wahrscheinlich ist das Zuchtverbot unwirksam, selbst dann, wenn Zuchttiere teurer sind und der Züchter natürlich gern mehr Geld hätte. Allerhöchstens kann er die Preisdifferenz einklagen (mit fraglichem Erfolg), aber nicht den Zuchteinsatz verhindern.- Ein Vorkaufsrecht ist grundsätzlich möglich aber nicht zu einem vom Züchter festgelegten Preis, sondern immer zu dem Preis, zu dem das Tier anderweitig verkauft werden könnte. Wenn der Züchter aber sein Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nimmt, darf er den Verkauf des Tieres an wenauchimmer nicht verbieten oder Daten über den Käufer einfordern.
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Ich würde noch einmal mit dem Züchter in Ruhe sprechen. Der Vertrag ist sehr hart und mit Sicherheit sind nicht alles Klauseln gültig. Seltene Rasse, Züchter...Der Vertrag klingt danach das jemand seine Tiere einfach schützen will oder muss.
Kastration: Die Klausel finde ich sinnvoll und okay. Auch alles andere was mit Zucht bzw Liebhabertier einher geht. Der Züchter will damit keinen Wettbewerb unterbinden, sondern verhindern dass die Tiere doch in die Zucht gehen die Aufgrund von gesundheitlichen Merkmalen oder Aufgrund des Rassestandard aussortiert wurden. Also vernünftig.
Vorkaufsrecht finde ich auch gut. Man will halt verhindern dass das Tier nicht in schlechte Hände gerät. Viele Kunden wünschen sich ja vom Züchter, dass er sein Tier jederzeit zurück nehmen würde. Was ich allerdings nicht so gut finde ist, dass der Rückantwort auf die Hälfte des Kaufpreises festgelegt wurde. Wenn der Marktwert des Tieres steigen würde, dann hätte ich einen Preis der dem Kaufpreis entspricht fairer gefunden. Es ist allerdings auch nicht davon auszugehen dass eine Katze als erwachsenes Tier wertvoller ist als als Kitten. Bei Hunden die ausgebildet werde ist es ja anders. Hier hat der Züchter die Klausel wohl rein gebracht damit er sein Tier, was älter und evtl krank, weg soll nicht noch teuer zurück kaufen muss.
Was ich überhaupt nicht mehr gut finde sind Besuche/ Kontrollen und dass er die Katze einfach so jederzeit einem Tierarzt vorstellen darf. Sicher, er hat versucht reinzubringen dass die angemessen sein sollten. Auch hier will er wohl eine Handhabe wenn er feststellt dass das Tier vernachlässigt wird. Im fällt was bei diesen Besuchen auf, er bringt das Tier zum Tierarzt, der bestätigt die Vernachlässigung....
Ich würde mich da sehr genau umhören wie Ernst der Züchter das nimmt. Wenn er bei "ab und an mal ein Bild" eigentlichnicht auf der Matte steht, schon gar nicht jährlich, geschweige denn mehrmals im Jahr, würde ich darum bitten dass diese Besuche im Vertrag genauer definiert werden. Zum Beispiel maximal 2 Mal im Jahr, x Tage Ankündigung. So ist er beruhigt weil er das Tier im Notfall noch sehen und holen kann. Und ihr seid etwas besser abgesichert wenn der tatsächlich ständig gucken kommen will.
Wenn die Chemie sonst stimmt würde ich da echt einfach nett fragen was er sich bei den ganzen Punkten denkt. Man merkt dann doch wie die Person ungefähr tickt. Ob da jemand sich ein katzenlebenlang einmischen will, oder einfach nur versucht das gezüchtete Tier so gut es geht zu schützen.
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Sehr genial auch der Teil, in dem der Käufer für genau diese TA Kontrollbesuche zahlen soll.
Also steht im schlimmsten Fall die Züchterin Lieselotte mehrfach im Jahr vor meiner Tür, greift sich die Katze, schleppt sie zum TA, lässt sie auf links drehen um zu erfahren, dass da nicht ist und ich darf den Zirkus zahlen? Weil Lieselotte sich einbildet, dass da ein Haar quer liegt? Neben den regulären TA Besuchen, die ich eh zahle?
Auch wenn die Stellen ungültig sind, ich würde Abstand davon nehmen
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Ganz genau! Im schlimmsten Fall würde das so sein. Wäre selbstverständlich der absolute Supergau und Horror pur. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass meistens nichts so heiß gegessen wird wie es gekocht wurde. Man darf nicht vergessen: Katzen werden leider immer noch häufig als "wesentlich wertloser" und "einfacher zu Halten als Hunde" verkannt. Wenn ein Hund Tage und Nächte draußen im Regen sitzt, dann hat man schnell das Vetamt vor der Tür. Es gibt Vorgaben von Zwingergröße und isolierter Hundehütte. Bei einer Katze sagt kein Mensch was. Auch nicht wenn das Tier kein neues Zuhause sucht bzw findet. Die findet dann halt trotzdem schon irgendwo mal ein trockenes Plätzchen und überhaupt kann man schlechter Beweisen dass das Tier nicht rein darf und keinen geeigneten Wetterschutz hat.. .Wohnungskatzen kommen überhaupt nicht raus, gibt also auch weniger Leute die was sehen könnten. Der Hund wird in der Regel wenigstens in den Garten gelassen.
Diese ganzen Klauseln schwirren glaube ich so ähnlich in vielen Foren als Ratschlag und Indikator für gute Züchter rum. Sie kommen wohl auch von zufriedenen Kunden die stolz darauf sind wie besondere engagiert ihr Tier vom Züchter geschützt wurde. Stolz wohl Qualität statt Quantität gekauft zu haben. Ist, gerade wenn es sich um ein seltene Rasse oder auch um beliebten Moderasse handelt, ja gar nicht so das Allerschlechteste. Erstmal.
Wichtig ist vor allem: Was ist das für ein Züchter! Was erwartet er von einem Käufer? Was erwartet der von ihm. Es gibt doch auch bei Hunden Züchter, die zum Beispiel jährliche Treffen veranstalten. Wenn man nur einen Hund will und dann nach mir die Sinnflut, der sollte dort wohl eher keinen Hund holen. Das heißt aber auf keinen Fall, dass der Züchter blöd ist oder seine Käufer ständig bedrängt und sich einmischt. Viele Käufer dieser Züchter freuen sich, wenn sie ein Mal im Jahr dort die Geschwister ihres Hundes sehen. Sie mögen den Plausch mit Züchter und den anderen Hundehaltern und bekommen trotzdem nicht gesagt was der Hund fressen muss...
Bevor man jetzt durch den Vertrag so abgeschreckt ist dass man das Tier nicht kauft, sollte man mit dem Züchter offen und nett reden. Man sollte deutlich machen welche Bedenken man hat. Was man erwartet und welche Erwartungen er erfüllt haben möchte. Kommt man dann nicht auf einen Neher, gut. Aber vielleicht stellt man fest, dass eigentlich wirklich nur kommen würde wenn er von mehreren Quellen hört dass es dem Tier schlecht geht. Und es noch nie vorgekommen ist dass er ein Tier einpacken musste und zur Absicherung die Vernachlässigung beim Tierarzt dokumentieren lassen hat.
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