Der große kleine Hundehalter-Knigge, oder: Wie vermeiden wir Imageschäden für Hundehalter

  • Bevor das hier noch mehr vom hundertsten ins tausendste geht:


    Chatterbox - dein Hund und du leben vegan? Oder ist es für dich okay, wenn Wildtiere wiederholt in Lebensangst verletzt werden, weil du ja auch Nutztiere sogar für Hundefutter ausnutzt:denker: Das von die begonnene Spiel kann man richtig lange weitertreiben. Sollte hier aber nicht Thema sein.


    Fakt ist: Hier geht es um das Image von Hundehaltern.

    Wenn dann einige daher kommen mit: " also iiiich muss mich nicht an die Regeln halten"- oder diese Regeln noch nicht einmal für ihr Bundesland kennen...."Mein Hund erschreckt Menschen - aber hey, was soll's....."


    Dann hat das nicht spezifisch etwas mit Wild zu tun oder generell mit Freilauf, sondern mit der Einstellung der Halter. Und mit der Stimmung, die sie durch dieses Verhalten erzeugen - und allen Folgen daraus


    Da kann dann manch einer sagen: Na also ich lass mich ja nicht mit anderen in einen Topf werfen.


    Das ist schön für euch, aber ein Stück weit einfach falsch. Denn Regeln für Hundehalter, die durch rücksichtsloses Verhalten einiger weniger zustande kommen, gelten dann wieder für alle. Hält man sich daran dann nicht, weil der eigene Hund ja ach so ein lieber ist, gibt es wieder höhere Strafen. Usw usf.


    Das ist eine lustige Spirale.


    Muss das?


    Oder kann man den eigenen Hund vielleicht auch einfach im Einflussbereich behalten, oder wenn nötig die Leine in der Hand? Und Regeln berücksichtigen, damit es nicht noch einschränkender für alle Hundehalter wird? Oder belästigender für das Umfeld? Ist das denn wirklich so schwer?

  • Der Thread sollte eigentlich allgemein gehalten werden. Viele, darunter auch ich, können vielleicht noch etwas davon lernen (eigene Fehler erkennen).


    Sich nun total auf @Dakosmitbewohner einzuschießen, kann und sollte nicht der eigentliche Grund für diesen Thread sein. :klugscheisser:

  • Lasst es doch mal gut sein, wer verstehen will wird verstehen, wer nicht will der nicht. Da bringt mehr diskutieren auch nix und hat auch keinen Sinn. Gilt übrigens für beide Seiten.


    In diesem Sinne:


    Edit by Mod - Bild wegen © entfernt

  • Wenn die Stadt Hamm einen Teil eines Parks als Hundeauslauffläche/Hundefreilauffläche definiert... wie schon x-mal geschrieben... dann ist das nun mal die hier herrschende Städteverordnung oder wie sich der Quark nennt.

    Dadurch das es ein Park ist, greift das Forstgesetzt nicht, dadurch das es eine Hundefreilauffläche ist, greift die Leinenpflicht nicht.

    Das begründe ich mit der Auskunft vom OA.

  • Das Heranrufen wenn Menschen kommen praktiziere ich zB nicht. Meine Hunde laufen normalerweise eh an Menschen vorbei, wir wohnen städtisch und in den Stadtwäldern könnte ich sie dann alle 2 Minuten zu mir rufen, das wäre mir ehrlich gesagt zu blöd.



    Ich stehe aber auch dazu, mich nicht immer an jede Regel zu halten. Bei uns dürfen Hunde zB eigentlich nur mit Maulkorb freilaufen, da ich aber keinen Grund dazu bei meinen Hunden sehe, bekommen sie ihren Freilauf ohne Mauli.

    Noch einen Prügelknaben gefällig? (sorry tinybutmighty - das ist absolut nichts persönliches!)

  • Mir ging es eher darum, dass er außer Sicht läuft. Auch im Freilaufgebiet für Hunde darf er niemanden „gefährlich“ anspringen. Es reicht eben, dass er dabei einmal an die falsche Person gerät. Einmal. Und du hast einen gefährlichen Hund.

    Das ist doch der Knackpunkt. Es geht oft gut. Aber muss nur einmal schief gehen. Und dann hast du wirklich 2m Leinenknast mit Maulkorb.


    Das ist doch keine Rücksichtnahme mehr. Das ist Schutz des eigenen Hundes.

  • In einigen (ich denke fast allen Kommunen) in NRW gibt es Flächen, die von der generellen Leinenpflcht innerorts ausgenommen sind


    Ich vermute, dass es sich um so einen Bereich handelt....


    Ist natürlich kein Freifahrtschein

  • Wenn die Stadt Hamm einen Teil eines Parks als Hundeauslauffläche/Hundefreilauffläche definiert... wie schon x-mal geschrieben... dann ist das nun mal die hier herrschende Städteverordnung oder wie sich der Quark nennt.

    Dadurch das es ein Park ist, greift das Forstgesetzt nicht, dadurch das es eine Hundefreilauffläche ist, greift die Leinenpflicht nicht.

    Das begründe ich mit der Auskunft vom OA.


    ja, aber dann gilt im gesamten Rests des Parks, der eben nicht als Hundefreilauffläche ausgezeichnet ist, generelle Leinenpflicht.

  • ja, aber dann gilt im gesamten Rests des Parks, der eben nicht als Hundefreilauffläche ausgezeichnet ist, generelle Leinenpflicht.

    Ja und? Wie schon beschrieben, manche Bereiche sind für Hunde gesperrt, andere für Radfahrer, andere für Schuhe, ...

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