Der große kleine Hundehalter-Knigge, oder: Wie vermeiden wir Imageschäden für Hundehalter
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Alle Büro-Hunde sind permanent durch den Halter bewacht? Hunde an Empfangsbereichen, da schaut der HH nicht mal den Kunden oder den Rechner an?
Korrekt, mein Hund liegt neben mir im Büro, darf nicht aufstehen und wenn ich nicht die Möglichkeit habe sie zu beaufsichtigen ist eine Leine dran.
Allerdings kann man das nicht vergleichen, da es sich bei unserem Büro um eine von unserer Firma angemietete Fläche handelt und nicht um einen öffentlichen Bereich
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Hi
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Das verstehe ich auch nicht.
Selbst bei speziell ausgebildeten Hunden können sich Probleme ergeben. Blindenführhunde haben eine jahrelange Ausbildung - nicht jeder von ihnen schafft es. Drogenspürhunde und Therapiehunde, Rettungshunde - keiner kommt auf die Idee, die mal eben ungesichert außer Sicht laufen zu lassen, bevor nicht gewisse Bedingungen gegeben sind. Und selbst dann kommt es manchmal zu Problemen.
Aber der Hund von Otto-Normal-Dosenöffner, ohne eine solche Ausbildung und Prüfung, der kann ja rumlaufen außer der Sicht. Da macht das der Halter mit dem Einflussbereich per Gedankenübertragung.
Für mich leichtsinnig, rücksichtslos und grandios selbstüberschätzend - nebst unlogisch. Denn ich kann nur beeinflussen, was ich direkt merke oder sehe.
welche Bedingungen und welche Probleme meinst du denn?
Und wieso sollte ein Blindenhund ohne Aufsicht seines Hundeführers rumlaufen ? der ist ja abhängig davon den Hund bei sich zu halten und zwar an der dafür vorgesehenen HalterungAuch speziell ausgebildete Hunde für verschiedene EInsatzzwecke werden von sehenden Menschen trainiert und nicht mal eben im Park ungesichert außer Sicht gelassen, solange sie sich nicht umfassend in gesicherten Bereichen und mit zunehmenden Reizen absolut bewiesen haben. Denn in diese Hunde wird unter anderem viel investiert (Zeit, Aufwand, Geld).
Sie werden Schritt für Schritt an Aufgaben herangeführt und dafür ausgebildet und ihre Reaktion auf Reize kontrolliert - im Gegensatz zum Hund von Otto-Normal-Dosenöffner, der seinen Hund meist einfach nach ein paar Wochen von der Leine und dann auch noch aus dem Sichtfeld laufen lässt. Denn der "Tut nix".
Vollkommen andere Voraussetzungen. Und doch wird bei den ausgebildeten Hunden mehr Rücksicht und mehr Sicherheit gehalten, als bei den "normalen" Haustieren ohne Ausbildung, oft ohne wirkliche Erziehung.
Einem Servicehund wird u.a. beigebracht, wie er sich im Straßenverkehr oder gegenüber anderen zu verhalten hat - als agierender, leitender Part. Und das kleinschrittig von Welpenbeinen an. Macht kaum einer der "mein Hund muss aber ohne Leine neben der Straße/ohne Leine im Park/ohne Leine wo immer ich das möchte...-Halter".
Manche Hunde sind noch nicht einmal abrufbar, sobald ein Laubblatt durch die Gegend weht. Und selbst die werden abgeleint.
Probleme:
Wild - Hund zischt ab
Menschen - Hund erschreckt sie oder Menschen richten den Hund zu
andere Hunde - Beißerei oder Trainingserfolge von anderen kaputt machen
Hatte ich bereits aufgezählt.
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irgendwie ein total abstruses Beispiel
Es wurde wohl mittlerweile wirklich schon alles gesagt -
@Dakosmit Dako hat ja ein Thema mit betrunkenen Menschen, kannst du denn einschätzen, wie er reagieren würde, wenn er im Unterholz zuerst einen betrunkenen Menschen entdeckt?
Weil im angeleinten Zustand hattest du ja letztens schon ein bisschen zu kämpfen mit ihm, hattest du ja in dem Thread berichtet. -
@Dakosmitbewohner Mir war nicht klar, dass du die Verordnungen nicht kennst. Es gilt zum einen immer die Landeshundeverordnung des betreffendes Bundeslandes. Wenn wir nun also wissen, dass du aus NRW bist, dann können wir da einfach nachschauen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…?v_id=2820041209115743048
Da kannst du nachlesen, was die Pflichten für dich als Hundehalter sind. Wann muss der Hund angeleint werden, wann gilt er als gefährlicher Hund, etc. Paragraf 2, 3 und 11 sind da sehr interessant. Also die allgemeinen Pflichten, gefährliche Hunde und große Hunde. Dort steht zb. (§ 3) dass es ausreicht, dass ein Hund Wild hetzt um als gefährlich eingestuft zu werden. Oder eben das "gefährliche Anspringen".
Außerdem sollte man auch die Landschaftsverordnung kennen. Dort stehen dann zb Dinge zur Brut- und Setzzeit drin oder ob der Hund in bestimmten Gebieten nur an der Leine zu führen ist (zB. Naturschutzgebiete). Ob man die Wege nicht verlassen darf, etc.
In NDS ist es zB so, dass der Hund nicht Wildern darf und im Einfluss des Hundeführers stehen muss. Immer, unabhängig von der Leine. Da ist von einer Leine gar nicht die Rede. Auch mit Leine, darf der Hund nicht wildern. Ist ja eigentlich auch klar, sonst hängt man eben 50m Seil an den Hund und argumentiert, dass der Hund ja an der Leine sei.
IdR finden sich so Sätze wie "Der Hund muss im Einflussbereich des Hundeführers stehen". Also völlig unabhängig von der Leine. Ein Gebiet in dem keine Leinenpflicht herrscht ist nicht automatisch eine "Hundezone" oder eben ein Gebiet in dem Hunde automatisch alles dürfen. Diese Deutung von solchen Zonen führt eben zu immer mehr Intoleranz und Regulierungen von Hundehaltern.
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Warum sollte das abstrus sein Mrs.Midnight ? Die Ausbildung von Servicehunden umfasst mehr als Blindenhunde und mehr als den direkten Einsatz.
Der Aufwand ist bei ihnen nun einmal höher und sie werden stärker geschützt - obwohl sie besser erzogen sind/hören. Ich finde das nicht abstrus. Denn die quasi perfekt erzogenen Hunde, die dürfen nicht oder nur sehr kontrolliert außer Sicht. Aber der Fiffi von Herrn soundso, der bisher ab und an mal auf einen Rückruf hört. Naja, erschreckt er halt mal n paar Leute oder geht Wild jagen. Ist doch okay
Finde ich weder normal noch sinnvoll.
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ja ist mir bewusst was es alles so für Servicehunde gibt.
Finde es dennoch sehr erzwungen jetzt bei einem solchen Thema mit sowas zu kommen hat für mich eher den eindruck von "muss jetzt zwingend noch was dazu sagen"
Kannst du natürlich. Ich find's dennoch komisch. -
Bei dem besagten Paragraf 3 bitte auch beachten, dass da nicht die Rede von "außerhalb von Freilaufgebieten", "unangeleint", etc. ist. Ein Hund kann in NRW als gefährlich eingestuft werden, wenn er Tiere hetzt. Völlig unabhängig davon, in welchem Gebiet du dich aufhältst, ob der Hund angeleint ist oder sonst was.
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Dakosmitbewohner Mir war nicht klar, dass du die Verordnungen nicht kennst.
Mir war auch nicht klar das ich sie nicht kenne oder das die Jungs vom OA oder der Stadtverwaltung sie nicht kennen.
Deswegen habe ich ja darum gebeten mir mal die Stelle zu zeigen wo steht das Hunde auf einer Hunde-Freilauffläche auf dem Weg bleiben müssen und wo genau steht das man den Hund nicht für ein paar Sekunden aus dem Blick verlieren darf.
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Weil du nicht verstehen möchtest, was Einflussbereich heißt.
Außerdem hast du wegen ähnlichem Verhaltens bereits ein Bußgeld erhalten, also "ich wusste ja nicht das die vom OA das nicht wissen".... miese Ausrede.
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Hallo
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