Hundeversorgung und Corona-Virus
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kam bei uns in der täglichen Dosis corona heute im rbb um 19 Uhr. Gilt für die normalen Ausgangssperren .
Quarantäne ist ja ebenfalls selbstquarantäne. Rausschleichen, pullern,wieder rein geht bestimmt. Ob das explizit erlaubt ist? Bestimmt nicht.
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Auch wenn man unter Quarantäne steht?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es um die Ausgangssperre geht.
Unter Quarantäne darf man nicht einkaufen, gar nichts (aus gutem Grund). Definitiv auch nicht Gassi gehen. -
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Was ist denn eine "normale" Ausgangssperre? :o Soweit ich das bisher mitbekommen habe, macht da jedes Land die Regeln selbst.
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beim rbb. Also Brandenburg. :) haben wir hh im vorfeld auch laut genug gejammert. :))
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Was ist denn eine "normale" Ausgangssperre? :o Soweit ich das bisher mitbekommen habe, macht da jedes Land die Regeln selbst.
Gestern hab ich um die Mittagszeit ein Interview gehört (weiß leider nicht mehr, was genau es war - entweder Bundespolitik oder RKI müsste es gewesen sein), da hieß es, dass eine Ausgangssperre in Deutschland quasi gesetzlich nicht vorgesehen ist, also es gibt wohl gar keine so richtige Grundlage dafür, auf der man die rechtlich abgesichert durchsetzen könnte. So oder so ähnlich die Formulierung.
Andere EU Länder haben da wohl einfachere Möglichkeiten, eine solche zu verhängen. (Vielleicht auch ein Grund, dass diese Länder uns die Verhängung voraushaben.)
Insofern stellt sich mir die Frage, ob da überhaupt bisher klare Regeln existieren, oder ob das alles neu festgelegt werden muss, weil es einfach seit dem 2. WK keine solche Ausnahmesituation mehr gab. Also denke ich, dass man darüber nur spekulieren kann im Moment, und dass in Berlin grad viele wichtige Köpfe zusammensitzen und diskutieren, wie das überhaupt unserem rechtlichen Rahmen entsprechend umgesetzt werden könnte.
Aus gewissen historischen Gründen hat unser Staat ja teils relativ wenig Möglichkeiten so krasse Maßnahmen einfach von einem Tag auf den anderen zu verordnen. Also im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.
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das ist sache der kommune. Oder wwnn das bundesland den Notstand ausruft, sache des bundeslandes. So wie bayern.in Brandenburg richten sich die kommunen m.w.n. aber alle nach den landes“empfehlungen“ und die richten sich nach dem rki.
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Also wer in häusliche Quarantäne muss, weil er infiziert ist, in einem Risikogebiet war oder mit Infizierten Kontakt hatte, darf nicht mit dem Hund vor die Tür. Der darf Haus/Wohnung nämlich gar nicht verlassen.
Wenn Ausgangssperre verhängt wird wie in Frankreich, Spanien usw. darf man kurz mit dem Hund ne Runde um den Block, aber halt auch nur das.
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Wenn Ausgangssperre verhängt wird wie in Frankreich, Spanien usw. darf man kurz mit dem Hund ne Runde um den Block, aber halt auch nur das.
Wäre ja super, aber woher kommt die Info, dass eine Ausgangssperre in D (und den Bundesländern) so aussähe? Mir wäre wohler, wenn ich das irgendwo offiziell lesen könnte.
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