Nach Angriff Vertrauen zu Hund verloren
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Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen? Lebenslange Leinen und Maulkorb Pflicht? Wesenstest? Kann mir mein Hund weggenommen werden?
Bei einem behandelbaren Biss gegen Artgenossen, dessen Folgen über die psychologische Diagnose nicht hinaus gehen und der der erste Vorfall war?
Glaube nicht, dass man Dir den Hund weg nimmt, weil sie einen anderen Hund gebissen hat. Möglich, sicherlich nach Bundesland wäre, dass Du vll. eine temporäre Sicherungspflicht bekommst, die Du mit einem Wesenstest wieder aufheben lassen könntest. Das machst Du eh schon, gerade aktuell, also sichern, und daran arbeiten willst Du auch. Machst Du Dir Sorgen, dass sie einen solchen Test nicht bestehen könnte?
Habe noch nie gehört oder gelesen, jemandem wäre deswegen der Hund weggenommen worden (ist ja kein ungesicherter Soka, der hätte gesichert gewesen sein müssen). Sie hat keinen Menschen angefallen und kein Tier getötet. Wie schwer waren die Verletzungen überhaupt?
Weiterhin, Du hast den Fall längst offiziell Deiner Versicherung gemeldet. Wenn Du Dir unsicher bist, kannst Du doch selbst das OA anrufen und fragen, wie das bei Euch gehalten wird (hier in CH würde das automatisch so laufen, wie das in Deinem Bundesland ist, weiss ich nicht). D.h., ist es nicht längst schon beim OA angekommen, würde ich dem Erpressungsversuch vorgreifen und mich dort informieren. Persönlich würde ich einen Schritt weiter gehen und bitten, diesen Vorfall zu den Akten zu nehmen, wenn das nicht automatisch passiert.
Wenn Du denkst, Dir reichen die Auskünfte des OA nicht, es drohte Euch tatsächlich etwas, könntest Du dann im nächsten Schritt hingehen und einen Fachanwalt einschalten. Den Versicherungsschutz würde ich nicht per solch einer Drohung riskieren und mich derart unter Druck setzen lassen auch nicht.
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Ich würde es auch auf ne Anzeige ankommen lassen in diesem Fall. Sonst fordert er unter Umständen immer mehr, weil er merkt, dass er damit durchkommt.
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Ich wohne in Niedersachsen.
Danke für eure schnellen Antworten. Das Forum ist wirklich toll, vor allem wenn man nicht weiß wohin mit sich und seinen Sorgen! :)
Eure Antworten beruhigen mich zumindest etwas.
Ich weiß nicht genau wie ein Wesenstest abläuft, wenn es dort nur um den Umgang mit Menschen geht mach ich mir eigentlich eher weniger Sorgen. Normalerweise ist sie nicht so leicht aus der Ruhe zu bringen. Aber natürlich bin ich aktuell etwas unsicher und würde meine Hand vermutlich nicht mehr für sie ins Feuer legen.
Die Verletzungen, die der andere Hund hatte waren oberflächliche Bisswunden am Rücken und am Bauch, die genäht wurden. Weder Wirbelsäule noch Organe waren verletzt. Ich habe dem Besitzer sogar eine Woche nach dem Vorfall geschrieben und ihn gefragt wie es dem Kleinen geht. Er war total freundlich, hat gesagt das alles soweit in Ordnung ist und er sich gut erholt. Deshalb bin ich jetzt ein weniger verwundert über seine Reaktion.
Gesichert wird sie natürlich. Egal ob mit oder ohne Auflage, Leine und Maulkorb bleiben dran. Freilauf gibt es erstmal keinen mehr und später irgendwann vermutlich auch nur noch mit Maulkorb und bei Hundesichtungen wird immer angeleint. Kommt natürlich auf das Training und die Einschätzung von Fachleuten an, wenn Freilauf nie mehr möglich ist, ist das halt so.
Ich werde mich beim OA erkundigen.
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Lass dich nicht drauf ein. Gerade seine Aussage, dass er aus Erfahrung weiß, dass er von der Versicherung nichts kriegt, lässt mich aufhorchen.
Sollte wirklich eine Anzeige kommen, wende dich an RA Weidemann, kannst du im Zusammenhang mit "Hund" googeln, der Mann weiß, was er tut.
Wenn der Halter des gebissenen Hundes nicht ne große Nummer bei euch im Ort oder verschwägert mit ner großen Nummer ist, passiert da erstmal nichts Schlimmes. Ich habe einmal eine Halterin angezeigt, weil ihre Hündin trotz meiner Aufforderung, sie nicht loszulassen, abgeleint wurde, sich auf meine angeleinte Angsthündin gestürzt hat und die Halterin danach noch versucht hat, sich vor den Zahlungen zu drücken. Diese Hündin wurde kurz überprüft, aber kein WT gemacht, und lief danach weiterhin leinen- und maulkorbfrei im Park herum. War auch Niedersachsen.
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Ich weiß nicht genau wie ein Wesenstest abläuft, wenn es dort nur um den Umgang mit Menschen geht mach ich mir eigentlich eher weniger Sorgen. Normalerweise ist sie nicht so leicht aus der Ruhe zu bringen.
https://www.kleintierverhalten…ersaechsische-wesenstest/
Das kann man üben und die im allgemeinen wird so ein Test nicht für von heute auf morgen angeordnet, wenn überhaupt (das kommt eben darauf an, was unter "massgeblich" verletzt zu verstehen ist).
Ich werde mich beim OA erkundigen.
Würde ich auch so machen.
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Rimayazoey, wollte der er deinen Welpen töten oder hat er ihn zu hart korrigiert und ist dabei gestorben?
Wenn zu sehr OT, bitte Löschen.
Er hat ihn zu hart korrigiert. Wäre der Welpe größer gewesen, wäre da nichts passiert..
Wisst ihr was auf mich zukommen könnte wenn mich der Halter anzeigt? Er hat mich heute wieder angerufen und gesagt, dass ich zahlen soll. Er möchte das ohne Versicherung klären, da er aus Erfahrung weiß, dass die das nicht übernehmen. Angeblich war das nicht sein erster Hund der angegriffen wurde und aufgrund von Versicherungen ist er wohl beim letzten Mal auf allen Kosten sitzen geblieben. Ich habe ihm gesagt, dass ich nichts zahlen werde darauf hat er gesagt, dass er mich dann anzeigen wird.
Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen? Lebenslange Leinen und Maulkorb Pflicht? Wesenstest? Kann mir mein Hund weggenommen werden?
Mein (dummer)Vater hatte einen Malli, der einen Hund aus dem nichts Tod geschüttelt hat. Die Dame hat den Hund sogar noch versucht zu retten und ihn hochgenommen. Das hat den Malli noch mehr angeheizt und er hat ihn auf dem Arm der Frau getötet. Also es war krass, war auch in der Zeitung.. trotzdem hat das OA ihm nach dem Vorfall einen Maulkorb aufgezwungen und das war’s. Der Hund war danach noch Jahrelang im Besitz meines Vaters.
Ich muss dazu sagen, mein Vater war mal Polizist und hat solche Hunde ausgebildet. Aber das OA wird das nicht gewusst haben, denn das war zu lange her.
Und mal davon ab, dieser Hund war wirklich unberechenbar und ich äußere meine Meinung über meinen Erzeuger und seinen Hund mal lieber nicht.
Also mach Dir nicht zuviel Sorgen! Man wird Dir Deinen Hund nicht so schnell wegnehmen.
Und lass Dir nicht drohen!!
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Ganz wichtig (weil im Freundeskreis mal ähnliches vorgefallen ist), mach dir Gesprächsnotizen und Protokolle damit du nichts vergisst. Vom Vorfall selbst und auch den Gesprächen mit ihm. Speichere dir die Nachrichten/Screenshote sie.
Schalte auf jeden Fall die Versicherung ein! Ich glaube, der Herr weiß genau das nicht alle seine Forderungen rechtens sind. Und anscheinend hat er mit sowas auch schon seine Erfahrungen... Lass dich nicht melken.
Sorgen machen, wegen einer Anzeige, würde ich mir jetzt nicht. Hunde sind und Hunde. Nicht jeder Hund mag andere Hunde. Es kommt nunmal zu auseinandersetzungen, wenn deswegen jeder Hund Auflagen bekommen oder weg genommen werden würde, wären die Tierheime voll.
Wenn du mit dem OA sprichst, sei offen und ehrlich. Dass es das erste mal war, dein Hund sonst nicht auffällig ist und du einen Trainer konsultierst.
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Nochmal
Wenn der Halter des gebissenen Hundes nicht ne große Nummer bei euch im Ort oder verschwägert mit ner großen Nummer ist, passiert da erstmal nichts Schlimmes.
Genau das ist aber leider das Problem... Ich wohne sehr ländlich und erlebe immer wieder wie unterschiedlich anscheinend ähnliche Sachverhalte ausgehen können. Für mich klingt es so als wäre die TE eine Zugezogene, gerade wenn der andere HH Einheimischer ist würde ich da absolut nichts riskieren und beim kleinsten Zweifel besagten Anwalt einschalten.
Ich wohne in einem Ort in dem gegenseitiges anzeigen wegen jeder Kleinigkeit großes Hobby ist und bin einfach froh, bisher zu niemandes Zielscheibe geworden zu sein.
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würde ich da absolut nichts riskieren und beim kleinsten Zweifel besagten Anwalt einschalten
Das kann man immer noch machen, falls das OA gegenteilig entscheidet.
Wichtig ist, dass man jetzt ruhig bleibt und sich Notizen macht und alles dokumentiert.
Wenn man nicht gerade eine Rechtschutzversicherung hat, die dann genau den Anwalt zahlen würde, kostet dass auch nicht gerade wenig Geld und Pferde unnütz Scheu machen, bringt ja auch nichts.
Falls das OA komisch entscheiden sollte, hat man immer noch eine Berufungsfrist.
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Nochmal
Wenn der Halter des gebissenen Hundes nicht ne große Nummer bei euch im Ort oder verschwägert mit ner großen Nummer ist, passiert da erstmal nichts Schlimmes.
Genau das ist aber leider das Problem... Ich wohne sehr ländlich und erlebe immer wieder wie unterschiedlich anscheinend ähnliche Sachverhalte ausgehen können. Für mich klingt es so als wäre die TE eine Zugezogene, gerade wenn der andere HH Einheimischer ist würde ich da absolut nichts riskieren und beim kleinsten Zweifel besagten Anwalt einschalten.
Ich wohne in einem Ort in dem gegenseitiges anzeigen wegen jeder Kleinigkeit großes Hobby ist und bin einfach froh, bisher zu niemandes Zielscheibe geworden zu sein.
Jetzt mach mal hier die Pferde nicht scheu.
Den Anwalt kann man immer noch einschalten, wenn überhaupt ein Wesenstest angeordnet werden würde. Ob ein Wesenstest angeordnet wird, entscheidet das OA anhand des Vorfalles und nicht die geschädigte Partei, weil sie das so haben möchte. Das könnte ein RA m.W.n. gar nicht beeinflussen.
Bis jetzt steht nur eine Drohung im Raum, dass man beim OA anzeigen wollen würde, wenn sie nicht über die Leistungen der Versicherungen hinweg weiter an die geschädigte Partei zahlt (für mich ein Erpressungsversuch). Wenn die TE sich mit dem OA in Verbindung gesetzt und von dort Auskünfte erhalten hat, kann sie immer noch entscheiden, ob es nötig ist, einen RA hinzuzuziehen. Wenn dort schon abgewunken wird, kann man sich das doch sparen.
Gut ist, dass der Fall bereits ordnungsgemäss und offiziell über die Versicherung gelaufen ist. Dort steht dann schon die erste Bewertung dieses Vorfalls, die sicherlich auch eine wichtige Rolle bei den Entscheidungen spielt. Und wenn die geschädigte Partei selbst schon davon ausgeht, dass die Versicherung nicht mehr zahlen wird, lässt das schon Schlüsse zu, wie das OA hierzu entscheiden würde.
Und - Stand heute - nutzt der TE ein RA erst mal nichts, weil überhaupt noch gar nichts angeordnet wurde, wogegen ein RA angehen könnte : Mehr, als vll. aufzuklären, könnte er doch nicht machen (mit denselben Informationen, die zugänglich sind). Ein RA kann erst dann anpacken, wenn es etwas anzupacken gibt.
Du schaltest doch bei einem kleinen, von Dir versursachten Autounfall auch nicht vorsorglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein, wenn es erst einmal um einen reinen Versicherungsfall geht, für den Fall, dass noch etwas hinterher kommen könnte. Das tut man erst, wenn noch was nachkommt.
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