Darf ein Vermieter nachträglich die Hundehaltung für Einzelne verbieten?

  • Hallo, ich bräuchte bitte mal euer Schwarmwissen, weil ich gerade etwas verunsichert bin.


    Mein Vermieter hat mich heute angerufen um mir mitzuteilen, dass ich meinen Hund abgeben oder ausziehen soll :verzweifelt:


    Scheinbar haben sich mehrere meiner Nachbarn zusammengetan und sich über meine Hündin beschwert, weil sie Angst vor ihr hätten. Sie laufe rum wie ein "Kampfhund" und man fühle sich nicht mehr sicher im Haus. Der Vermieter meinte nun, dass er mir die Haltung dieses Hundes verbieten würde.


    Ich habe ihm gesagt, dass noch weitere Hunde (3) im Haus leben und er nicht einfach wahllos einzelnen Leuten die Hundehaltung untersagen könne. Seine Antwort war, dass er die Haltung von gefährlichen Hunden verbieten darf. Maybe ist ein DSH, somit steht sie auf keiner Rasseliste (die es in Nds sowieso nicht gibt), sie trägt seit etwa einem Monat Maulkorb und Leine, wegen eines Beißvorfalls mit einem anderen Hund. Sie wurde jedoch nicht als gefährlich eingestuft, die "Auflagen" sind von mir selbst gegeben.


    Er hat gesagt, dass ich die nächsten Tage Post bekommen werde, mit einer offiziellen und rechtsgültigen Forderung meine Hündin abzugeben. Sollte ich der Forderung nicht nachkommen kann ich gerne samt Hund mitausziehen.


    Ich lebe seit 3 Jahren in dieser Wohnung, im Mietvertrag steht kein Wort über Haustierhaltung, also weder dass es erlaubt noch verboten ist. Als ich damals einzog habe ich angegeben, dass ich einen Hund habe und mir wurde gesagt, dass das kein Problem sei, schriftlich habe ich dazu aber leider nichts.


    Weiß jemand wie das rechtlich aussieht? Darf der Vermieter sowas einfach "über Nacht" bestimmen?


    Ich möchte sowieso ausziehen, aus vielen Gründen, unter anderen die Nachbarn. Aber alleinstehend mit Kind und Hund eine leistbare, gute Wohnung finden geht nicht von heute auf morgen, in der aktuellen Krise sowieso nicht.


    Wie stehen die Chancen, dass er das rechtlich durchbekommt? :hilfe:

  • Die Haltungserlaubnis kann widerrufen werden wenn die Nachbarn dadurch beeinträchtigt werden.


    Aber nur aufgrund eines Maulkorbs Angst zu haben ist mMn kein ausreichendes Argument.

    Dein Hund ist gesichert, steht unter Kontrolle, bellt die Nachbarn nicht an (?) und ist nicht als gefährlich eingestuft ... ich wüsste nicht wie man die Kündigung rechtfertigen sollte.

    Alleine wirst du dagegen allerdings nicht ankommen, ich würde einen Anwalt einschalten der auf Tierrecht spezialisiert ist.


    Dann könntest du wenigstens dort bleiben bis du eine andere Wohnung gefunden hast, auch wenn die Stimmung in der Hausgemeinschaft dann sicher mies ist.


    Dass dein Hund einen anderen Hund gebissen hat würde ich auf keinen Fall erwähnen!

  • Alleine wirst du dagegen allerdings nicht ankommen, ich würde einen Anwalt einschalten der auf Tierrecht spezialisiert ist.


    Dann könntest du wenigstens dort bleiben bis du eine andere Wohnung gefunden hast, auch wenn die Stimmung in der Hausgemeinschaft dann sicher mies ist.

    Wo kommst du denn her Lischen94 ? Eine gute Freundin von mir ist Anwältin und spezialisiert auf Hund + Recht.

  • Ich hätte jetzt auch einen Anwalt empfohlen. Denn gerade wenn du eh ausziehen und eher nur auf Zeit spielen willst kann er dir auf jeden Fall etwas helfen.

    Und für die rechtliche Frage selbstverständlich auch.

  • Wenn sich die Hausnachbarn durch den Hund tatsächlich handfest bedroht sehen, muss der Vermieter sogar handeln - sonst droht ihm von anderer Seite Ungemach (Mietminderung der Nachbarn usw.). Ob dieses Bedrohungsgefühl nun gerechtfertigt ist oder nicht - vermutlich hat dein Vermieter unter den Umständen einfach mehr Lust auf (rechtlichen) Streit mit dir als auf (rechtlichen) Streit mit mehreren anderen Mietparteien. Was ja auch verständlich ist.


    Gerechtfertigt ist das unter den geschilderten Umständen natürlich nicht. Der Vermieter hat den Hund drei Jahre mindestens toleriert, im Mietvertrag ist die Haltung nicht untersagt (was nach drei Jahren wahrscheinlich eh keine Rolle mehr spielte) und laut deiner Aussage haben die Nachbarn keinen Grund, sich bedroht zu fühlen. Aber: Wenn du jetzt nicht sofort rechtlich dagegen vorgehst (Anwalt!), dann ist schnell eine Maschinerie in Gang gesetzt, die sehr, sehr teuer wird und bei der am Ende egal ist, ob du irgendwann mal vor irgendeinem Gericht Recht bekommst. In diesem Sinne schließe ich mich den Empfehlungen hier an: Du brauchst sofort einen Anwalt, der direkt gegen etwaige Bescheide und Kündigungen begründeten Widerspruch einlegen kann.

  • Danke für eure Antworten!


    Das beruhigt mich jetzt nur so halb :tropf:


    Dann werde ich wohl um den Gang zum Anwalt nicht herumkommen. Dass das Leben in dem Haus danach noch blöder wird ist klar. Meine Hündin hat übrigens noch nie jemanden belästigt. Sie bellt auch nur wenn sich jemand zu lange am Zaun oder der Haustür aufhält, sonst gar nicht. Fremde Menschen werden von ihr nicht beachtet. Scheinbar ist tatsächlich der Maulkorb der einzige Grund, warum die anderen Mieter plötzlich Angst haben.


    Den Beißvorfall werde ich nicht erwähnen, aber da das hier ein Kaff ist, kann es natürlich sein, dass es sich irgendwie herumgesprochen hat.


    ChatSauvagee Ich wohne in Niedersachsen, an der Grenze zu Hamburg.

  • Sprich doch noch mal in Ruhe (persönlich?) mit dem Vermieter. Am Ende will der dir gar nichts Böses, sondern sucht nur nach der für ihn einfachsten Variante, aus der Situation rauszukommen. Evtl. kann man sich auch ohne großes Buhei auf sowas einigen wie eine Beedingung des Mietverhältnis in X Monaten, das dir genug Zeit gibt, eine andere Wohnung zu finden. Und im Zweifel allen viel Geld für Anwälte und Co. spart.

  • Ich würde mich an deiner Stelle mal beim Mieterbund informieren.

    Meine ehemaligen Vermieter gaben mir die Auskunft, dass wenn Hundehaltung erlaubt ist, es für alle erlaubt sein muss. Sie meinten rechtlich könñen sie es allen oder keinem erlauben. Ich wollte den Hund meiner Oma zeitweise betreuen, da haben sie ein Auge zugedrückt, da er ja wieder zurückkam. Von daher sagt mein Laienwissen/-erfahrung, dass er es eigentlich nicht einem Einzelnen verbieten kann. Wie das im Falle von Beschwerden ist, weiß ich nicht.

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