Darf ein Vermieter nachträglich die Hundehaltung für Einzelne verbieten?

  • Such dir einen Anwalt. Vorher würde ich auf keinen Fall mit dem Vermieter oder Nachbarn darüber reden.


    Wenn du ne Rechtschutzversicherung hast: die bieten oft telefonische Erstberatung. Hab ich schon oft in Anspruch genommen.

  • Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist es doch kein Problem. Ruf bei der Hotline an. Die Erstberatung ist eh immer kostenlos. Da können sie dir sicher weiterhelfen.


    Im Moment darf der Vermieter wegen Corona übrigens gar nicht kündigen. Ich würde da auch mal den Anwalt fragen, ob die Kündigung im Moment überhaupt wirksam ist. Wie willst du denn jetzt eine neue Wohnung finden und den Umzug bewerkstelligen? Freunde dürfen ja nun nicht helfen...


    Also ich würde mich da schnellstens anwaltlich beraten lassen. Eventuell macht der gute Mann dann auch nen Rückzieher. Ging mir schon oft so. Wenn man dann anwaltlich vertreten wird, sieht die Sache dann oft doch ganz anders aus...

  • Du kannst auch noch für diesen Monat Mitglied beim Mieterschutzbund werden und dann gleich eine Beratung in Anspruch nehmen. Da gibt es im Gegensatz zu Versicherungen keine Wartezeit und du kannst dich auch wegen Problemen beraten lassen, die schon vor deiner Mitgleidschaft bestanden.

  • Du kannst auch noch für diesen Monat Mitglied beim Mieterschutzbund werden und dann gleich eine Beratung in Anspruch nehmen. Da gibt es im Gegensatz zu Versicherungen keine Wartezeit und du kannst dich auch wegen Problemen beraten lassen, die schon vor deiner Mitgleidschaft bestanden.

    Wurde das geändert? Ich kenne es noch mit 3 Monaten Wartezeit.

  • Bitte ruf deine Rechtschutzversicherung an, die leiten dich an einen Anwalt weiter.

    Ich bleibe dabei, sowas ist KEIN Kündigungsgrund!...lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    Dazu kommt das sogut wie alle Mietkündigungen unwirksam sind, weil gewisse anforderungen fehlen oder falsch sind.

    Halt uns bitte auf den laufenden, das interessiert mich sehr.

    Viel Erfolg!

  • Das ist auch nicht ganz richtig. Gernell dürfen keine Haustiere verboten werden. Darunter zählen aber auch Kleintiere..Sobald Vermieter Kleintiere erlauben und Katzen bspw. Unter Absprache erlauben, dürfen Sie Hundehaltung verbieten. Und das auch ohne Begründung warum man dies nicht möchte.

  • Danke für eure Antworten.


    Ich werde gleich morgen mal bei Rechtschutzversicherungs Hotline anrufen und mich erkundigen. Vom Vermieter, den ich vor Stunden angerufen und eine Nachricht hinterlassen habe kam bis jetzt keine Rückmeldung.

  • Ich kann da leider nichts zu beitragen, wünsche dir aber ganz viel Glück. Mal eben eine neue bezahlbare Wohnung zu finden mit einem großen schwarzen Hund, wird wohl echt nicht leicht. Wir suchen schon seit 2 Jahren und haben bisher nichts schönes gefunden. Ich drücke dir da ganz fest die Daumen! :streichel:

  • Ich hab bei der Hotline angerufen und wurde zu einem Anwalt für Mietrecht verbunden.


    Im Grunde genommen hat er mir gesagt, dass ich erstmal gar nichts tun soll. Also auf keine Forderungen eingehen, nichts unterschreiben, nichts aushandeln. Am besten wäre es wenn alles über Schriftverkehr stattfindet, damit man danach etwas in der Hand hat.


    Ich habe nach Ostern einen Termin bekommen, wo ich dann samt Schreiben vom Vermieter hinkann und wir das regeln. Es klang auf jeden Fall so, als ob ich gute Chancen hätte hier im Recht zu sein.

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