Darf ein Vermieter nachträglich die Hundehaltung für Einzelne verbieten?

  • Guten Morgen,


    Also ein Vermieter darf dir einen NICHT verbieten. Es gibt ein Beschluss vom BGH, der genau das sagt. Der Vermieter darf, wenn dein Hund im Eigentum des Vermieters Schäden anrichtet, die über die gestellte Kaution hinaus gehen, dir einen Hund verbieten. Aber auch nur genau DEN hund, der diese Schäden angerichtet hat.


    Desweiteren rate ich dir im Laufe des Tages schnellstmöglich einen Fachanwalt für Mietrecht, NICHT Tierrecht anzurufen und dich zu erkundigen.


    Außerdem würde ich versuchen mit den Nachbarn zu sprechen, wo denn genau das Problem liegt und eventuelle Lösungsvorschläge besprechen.


    Nun kurz zu dir, insofern ich mir das erlauben kann/darf. Dein Verhalten ist bislang vorbildlich, Maulkorb auf freiwilliger Basis, etc. Halte daran fest und suche Einzelgespräche mit den Nachbarn, dem Anwalt und den Vermieter würde ich erstmal reden lassen.


    Das Mietrecht in Deutschland ist zu 99% auf den Mieter zugeschnitten, zumeist geht der Eigentümer leer aus!


    Allerdings können Gerichtskosten etc sehr, sehr, sehr teuer werden. 3000-5000€. Würde ich mal schätzen.


    Ich hoffe ich konnte etwas helfen und ihr bleibt alle Gesund und ihr könnt eure Unstimmigkeiten beiseite legen.


    Hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen Max Schröten

  • Ich hab bei der Hotline angerufen und wurde zu einem Anwalt für Mietrecht verbunden.


    Im Grunde genommen hat er mir gesagt, dass ich erstmal gar nichts tun soll. Also auf keine Forderungen eingehen, nichts unterschreiben, nichts aushandeln. Am besten wäre es wenn alles über Schriftverkehr stattfindet, damit man danach etwas in der Hand hat.


    Ich habe nach Ostern einen Termin bekommen, wo ich dann samt Schreiben vom Vermieter hinkann und wir das regeln. Es klang auf jeden Fall so, als ob ich gute Chancen hätte hier im Recht zu sein.

    Na also. Das hört sich doch soweit gut an. Dieser Empfehlung würde ich mich auch anschließen. Alles Weitere sollte über die Anwälte laufen.

  • Heute hatte ich schon Post vom Vermieter :fear:


    Ganze 2 Wochen gibt er mir als Frist für die "Entfernung" des Tieres. Als Begründung steht tatsächlich "Gefährdung anderer Hausbewohner".


    Ansonsten droht er mit außerordentlicher Kündigung.


    Ein mulmiges Gefühl habe ich schon, setze natürlich meine Hoffnung jetzt in den Anwalt.

  • Da ist die Abmahnung bzw. Fristsetzung, also ganz Blöd ist er nicht.

    Er wird mit der bergründung KEINE Chance haben, weil eine Gefährdung nicht stattfindet, sei denn die Mitbewohner lügen und sagen das sie bereits angegriffen wurden aber auch das muss belegt werden, mit Zeugen usw.

    Bleib ruhig, genieße Ostern und lass den Anwalt für Mietrecht machen.

  • Bleib ganz ruhig, das Rechtssystem ist zwar nicht immer fair, aber wenn er damit durchkommt fress ich einen Besen.

    Damit könnte ja jeder Nachbar/Vermieter den hundehaltenden Nachbarn einfach so rauskicken, einfach weil er behauptet der Hund sei gefährlich.


    Das muss man schon erstmal nachweisen ...



    Ich würde gar nicht reagieren sondern das dem Anwalt überlassen.

  • Ich würde gar nicht reagieren sondern das dem Anwalt überlassen.

    Doppelt unterstrichen. Zügig zum Anwalt mit dem Schreiben und dich auf keinerlei Gespräche mit irgendwem einlassen. Nicht mit dem Vermieter, nicht mit den Nachbarn.

  • Ich war heute früh beim Anwalt. Er hat ein Schreiben aufgesetzt und konnte mich beruhigen.


    Die "Gefährdung anderer Bewohner" ist zwar eine rechtlich gültige Begründung für das Verbot eines Hundes oder eine außerordentliche Kündigung, diese muss jedoch belegt werden. Sonste könnte Frau Müller ja plötzlich beschließen, dass sie heute Angst vor Hunden hat und es würden fröhlich wahllos Mieter mit Hunden gekündigt werden.


    Der Anwalt meinte, dass in 80% der Fälle ein Schreiben ausreicht um den Vermieter umzustimmen, da diese im Normalfall genau wissen wie ihre Chancen stehen und es nicht auf Verfahren ankommen lassen wollen, wenn dieses aussichtslos ist. Die meisten Vermieter setzen da eher auf die Unsicherheit und das Unwissen der Mieter, aber sobald da Gegenwind vom Anwalt kommt sind sie dann ganz still.


    Ich hoffe ja, dass der Vermieter nachgibt und es nicht drauf ankommen lässt. Das würde mir einige Nerven sparen :tropf:

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