In Beißerei eingemischt und verletzt

  • Vielleicht war das mit Listenhund bei seinem Hund ein Mißverständnis vom TS. Ein weisser Schäferhund gehört in NRW auf Grund der Größe und Gewicht sehr wohl zu den Hunden, bei denen es Auflagen gibt (40/20 Regel).

  • in NRW auf Grund der Größe und Gewicht sehr wohl zu den Hunden, bei denen es Auflagen gibt (40/20 Regel).

    Aber die hat er doch eingehalten; innerhalb bebauter Gebiete, muß der Hund angeleint sein. :ka:

  • Ich habe doch nichts davon geschrieben, dass die nicht eingehalten wurde, sondern lediglich auf den Teil vorher reagiert, dass es nirgendwo Auflagen für Schweizer Schäferhunde gibt.

  • Der Sohn wohnt im selben Haus, der Garten gehört hauptsächlich den Eltern, also den Vermietern, aber er ist laut eigener Aussage auch im Grundbuch eingetragen. Also er war theoretisch zu Besuch in seinem eigenen Garten, irgendwie beides

    Den brennt unter anderem der Kittel weil die Mutter ihre Pflegeerlaubnis für die Kinder verlieren kann.... Die wird in NRW wohl kaum an Personen vergeben, wenn ein Listenhund mit im Haus lebt!

    Lass deine Haftpflichtversicherung das regeln und reg dich nicht auf!

  • Ich denke auch, die Vermieterfamilie fährt die Taktik "Angriff ist die beste Verteidigung".


    wiped

    Hast du eventuell jemanden, der bezeugen kann, dass dein Hund im Garten, also im Weg durch den Garten immer angeleint ist?

    Und weil du geschrieben hast, dass dich die Vermieter gebeten haben zum 1. Januar deinen Hund immer anzuleinen, wenn ich mich recht erinnere:

    Kam diese Bitte schriftlich? Und stand da was als Begründung dabei?

  • Bezeugen kann es höchstens meine Freundin und schriftlich haben wir das nicht. Sie hat uns nichtmal wörtlich drum gebeten, sie meinte nur "nicht das euer Hund mal die Kinder beißt" in sehr aggressivem Tonfall und "ich hoffe dass ihr gut versichert seid". Seitdem immer mit der Leine, in der Hoffnung dass das Gemecker dann aufhört. Und das nicht seit dem 1.1. sondern irgendwann Januar/Anfang Februar um den Dreh. Ist noch nicht all zu lange her


    edit: und gebeten oder nicht und schriftlich oder nicht, ändert ja nichts an der Tatsache dass wir es seitdem ausnahmslos gemacht haben

  • ich drücke dir die Daumen, dass du gut aus der Sache herauskommst! Ich sehe nicht, wo du irgendwas falsch gemacht haben könntest, deine Hundehaftpflichtversicherung wehrt aber gerne für dich unberechtigte Ansprüche ab, zur Not per Gerichtsentscheid.

    Deshalb würde ich, falls das noch nicht passiert ist, als erstes dort Meldung machen.

    Meinst du, du könntest mir sagen, welche Rechtsschutzversicherung das ist, die im Nachhinein noch einen schon existierenden Streitfall abdeckt? Würde mich sehr interessieren :nicken:

    Danke dir im Voraus, und Gute Besserung für deinen Hund!

  • Angeblich macht die ARAG sowas, klärt sich aber erst morgen, weil mir gesagt wurde ich soll mich morgen bei der Abteilung dazu melden.

    Und danke auch! :)

  • Wir kommen jetzt gerade vom Drainagen ziehen, was uns glücklicherweise nur 11 Euro gekostet hat. Heilung bis jetzt gut verlaufen und Hundi war wahrscheinlich genauso überrascht wie ich dass es überhaupt nicht weh getan hat. Dachte der hat Schmerzen wenn die irgendwas unter seiner Haut hervor ziehen müssen, aber die Dinger waren raus noch bevor ich gemerkt hab, dass Frau Doktor an ihm arbeitet :D Ende nächste Woche kommen dann noch Fäden und Kragen weg und dann läuft alles erstmal wieder einigermaßen gewohnt :)



    EDIT:

    Habe gerade Folgendes in meiner Hundhaftpflicht gefunden:



    Was gilt, wenn Sie Versicherungsschutz haben?

    1.1 Welche Leistungspflichten haben wir als Haftpflichtversicherer?

    a. Haben Sie Versicherungsschutz, prüfen wir, ob und in welchem Umfang Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Von berechtigten

    Schadensersatzansprüchen stellen wir Sie frei. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehren wir von Ihnen ab. Unsere Leistungen

    erbringen wir auf unsere Kosten.

    b. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen unter folgenden Voraussetzungen:

    Sie sind durch Gesetz, rechtskräftiges Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich zur Entschädigung verpflichtet und

    • wir sind dadurch gebunden.

    Erkennen Sie einen Schadensersatzanspruch ohne unsere Zustimmung an, bindet uns das nur, soweit er auch ohne das Anerkenntnis

    bestanden hätte. Das Gleiche gilt für einen Vergleich, den Sie ohne unsere Zustimmung abschließen



    Verstehe ich das richtig, dass ich über die Haftpflicht quasi sogar Rechtschutzversichert bin für solche Fälle?

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