In Beißerei eingemischt und verletzt
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du bist nicht rechtsschutzversichert dadurch, aber Schadenersatzansprüche an dich werden geprüft und entweder als berechtigt angesehen und bezahlt oder als unberechtigt (wie mMn in deinem Fall) und abgewehrt. Die Abwehr geht dann auch über Anwälte und kann sogar vor Gericht durchgesetzt werden.
Es geht aber rein um einen Schaden, der durch deinen Hund entstanden ist, der ersetzt werden soll. Ist denn ein Schaden entstanden für die Vermieter und ihren Sohn bzw. machen sie einen geltend?
Hier ist es ja so, dass der Schaden dir selbst entstanden ist. Wenn du also die Kosten für TA zurückhaben möchtest, oder der andere HH zeigt dich tatsächlich an, wie er gedroht hat, dann bräuchtest du eine "richtige" RS- Versicherung, glaube ich.
Wenn du möchtest, schreib mir PN, mein Mann kennt sich da sehr gut aus und kann dir sicher weiterhelfen bzw. dir genau sagen, was wofür ist und was du tun kannst.
Oder du wendest dich an deine eigene Versicherung und schilderst deinem Vertreter/ Sachbearbeiter die Lage. Das wäre noch besser, weil es auch immer auf das Kleingedruckte ankommt. Normalerweise, wenn du eine gute Versicherung hast, sind die dort sehr engagiert für ihre Kunden.
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So halb. Die Versicherung kümmert sich nicht darum, wenn du strafrechtlich belangt wirst (z.B.: fahrl. Körperverletzung), aber die zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Hundebiss, die ja deine Versicherung begleichen müsste, wehren sie ab, wenn sie ungerechtfertigt sind. Daher, einfach die Versicherung regeln lassen.
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Nein, das ist keine Rechtsschutzversicherung. Die Versicherung prüft nur, ob die Ansprüche berechtigt oder unberechtigt sind und macht dann der Gegenseite recht deutlich klar, dass du bzw deine Versicherung nicht dazu verpflichtet ist, das zu zahlen, und es auch nicht tun werden.
Wenn der Sohn deines Vermieters dagegen klagt (je nachdem, was er jetzt klagt, wahrscheinlich wegen seiner Hand am ehesten), dann geht das ganz normal über den Klageweg übers StGB... Und dann geht das über Anwälte und Anhörung etc. Was an sich Quark ist, denn er müsste deinerseits grobe Fahrlässigkeit nachweisen und das kann er nicht, wenn du Wegerecht hast, dein Hund angeleint war, seiner angegriffen hat und der Mann auch noch selbst reingelangt hat.
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Im Grunde genommen ja.
Drum haben dir Viele geraten, den Vorfall deiner Versicherung zu melden.
Dem Vorfall-Gegner gibst du deine Versicherungsdaten und wenn er Ansprüche gegen dich geltend machen möchte, kann er das über deine Versicherung tun. Die prüfen dann, ob die Ansprüche berechtigt sind.
Also ist es wichtig, dass du dir alles genau aufschreibst...wie der Vorfall abgelaufen ist, Zeugen, Datum, Uhrzeit, Absprachen bzw. Ansagen der Vermieter im Vorfeld usw. Eigene Wertung bzw. Befindlichkeiten aus der Niederschrift rauslassen...nur Fakten notieren. Die vom Tierarzt dokumentierten Verletzungen mit dazupacken. Das schickst du der Versicherung. Wenn die noch Unterlagen oder Informationen brauchen, melden die sich bei dir. Den Rest klärt die Versicherung für dich.
Stellt dein Vermieter bzw. deren Sohn jetzt Ansprüche oder quatscht dich blöd an, bitte freundlich darum, das auf schriftlichem Weg zu tun. Auch das läßt du deiner Versicherung zukommen.
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Habe gerade auch mit der Versicherung telefoniert, die bestätigt mir das was ihr schreibt. Es kann halt höchstens dazu kommen, dass die Versicherung verklagt wird, weil sie nicht zahlen will und dann wäre ich da eh raus. Außer er geht halt den Weg über die Körperverletzung.
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Wenn er das tut ist der Typ halt selten dämlich.
Ich würd die Versicheung sowie OA und ggfalls Polizei* das klären lassen.
Vorfall abtippen und entsprechend weiterleiten
*Polizei halt wenn du bedrängt, bedroht, genötigt etc wirst.
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klar ist ihm ein Schaden entstanden, der Sohn wurde ja gebissen ?
Sorry, ist mir entfallen vorhin ??
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Der Sohn wurde gebissen, von wem auch immer, er musste behandelt werden. Dem Sohn seine Krankenversicherung will auch genau wissen was da los war und wird versuchen die behandlung nicht zahlen zu müssen.
Von dem Sohn seiner KV wirst du Post bekommen, mit der bitte den Fall zu schildern.
Meine Tochter hatte einen Reitunfall, wurde behandelt, unsere Versicherung wollte alles genau wissen und hat sich dann an die Eigentümer des Pferdes gewendet.
Jede Versicherung versucht nicht zahlen zu müssen.
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Der Sohn wurde gebissen, von wem auch immer, er musste behandelt werden. Dem Sohn seine Krankenversicherung will auch genau wissen was da los war und wird versuchen die behandlung nicht zahlen zu müssen.
Von dem Sohn seiner KV wirst du Post bekommen, mit der bitte den Fall zu schildern.
Meine Tochter hatte einen Reitunfall, wurde behandelt, unsere Versicherung wollte alles genau wissen und hat sich dann an die Eigentümer des Pferdes gewendet.
Jede Versicherung versucht nicht zahlen zu müssen.
Habe gerade auch mit der Versicherung telefoniert, die bestätigt mir das was ihr schreibt. Es kann halt höchstens dazu kommen, dass die Versicherung verklagt wird, weil sie nicht zahlen will und dann wäre ich da eh raus. Außer er geht halt den Weg über die Körperverletzung.
Nun ja, das ist ja auch völlig legitim. Da aber in diesem Falle einfach unklar ist welcher Hund gebissen hat, würde ich an Stelle des TE auch genau darauf beharren - das nicht ersichtlich war welcher Hund gebissen hat. Ja, kann sein Hund gewesen sein. Kann aber aber auch ebenso gut der eigene Hund des Geschädigten gewesen sein.
Wenn die Verletzung gut dokumentiert wurde, kann man vielleicht aus der Charakteristik der Bisswunde ersehen welcher Hund es war, ansonsten wird bezüglich der Bissverletzung an der Hand wahrscheinlich eine 50:50 Sache.
Was genau hast Du denn jetzt schon unternommen? Nur die Versicherung verständigt? Noch nicht OA? Sorry wenn ich es überlesen haben sollte.
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Der Sohn wurde gebissen, von wem auch immer, er musste behandelt werden. Dem Sohn seine Krankenversicherung will auch genau wissen was da los war und wird versuchen die behandlung nicht zahlen zu müssen.
Von dem Sohn seiner KV wirst du Post bekommen, mit der bitte den Fall zu schildern.
Meine Tochter hatte einen Reitunfall, wurde behandelt, unsere Versicherung wollte alles genau wissen und hat sich dann an die Eigentümer des Pferdes gewendet.
Jede Versicherung versucht nicht zahlen zu müssen.
In dem Fall ist es am Besten, die Fallschilderung, die man der Versicherung geschickt hat, zu kopieren und der KV des "Geschädigten" zuzuschicken. Und die Anfrage der KV schickt man zu seiner Versicherung.
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