Sachkundenachweis bei einem Zweithund
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Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich hier jemanden finde der sich mich der ganzen Thematik "Sachkundenachweis in Niedersachsen" auskennt.
Folgende komplizierte Ausgangsituation:
Ich habe kurz vor Inkrafttreten der "Hundeführerschein-Pflicht" im März 2013 einen Yorki aufgenommen. Das übliche Chaos bei Behörden nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes (keiner konnte mir damals wirklich sagen, ob ich zu diesem Zeitpunkt noch einen Schein nachmachen musste oder nicht) sorgte dafür, dass sich das ganze bis zum Unfalltod meines Hundes im Juni 2015 hinauszögerte.
Im Juli 2015 zog ein neuer Hund ein. Man sagte mir dann, da ich zuvor bereits nachweislich über 2 Jahre (März 2013-Juni 2015) einen Hund gehalten habe, bräuchte ich keinen Sachkundenachweis mehr.
So weit, so gut bis dato...
Jetzt ist im letzten Monat mein Vater verstorben, der ebenfalls Hundehalter war. Meine Geschwister und ich überlegen nun, wer von uns seinen Hund aufnehmen kann. Da schoss mir natürlich gleich der Sachkundenachweis in den Kopf.
Meine Geschwister sind zwar auch mit Hunden aufgewachsen, hatten aber noch nie einen Hund auf den eigenen Namen laufen. Die müssten also definitiv den Schein machen.
Aber was ist mit mir? Kann ich Papas Hund aufnehmen, ohne einen Sachkundenachweis vorlegen zu können? Das ist bei mir damals ja alles irgendwie komisch verlaufen.
Ich würde das natürlich machen, wenn es notwendig ist. Hauptsache Papas Hund muss nicht weggegeben werden und weitere Bezugspersonen verlieren.
Ich danke euch jetzt schon für alle Antworten. :-)
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Also mal ehrlich, so ein Sachkundenachweis ist kein Hexenwerk (außer du bist Analphabet).
Egal wer den Hund aufnimmt, macht den Wisch doch einfach und gut ist, da würde ich mir nicht so den Kopf drüber zerbrechen. Ich hatte schon 20 Jahre lang Hunde, als das Gesetz in Kraft trat. Habe den Schein dann trotzdem irgendwann gemacht, da mir mit dem Umzug in eine neue Gemeinde der ganze bürokratische Aufwand zu hoch war bzw. es einfach leichter war, den Schein eben zu machen.
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Ich habe keinen, habe aber gehört, dass es kein Drama sein soll.
Und ehe ich so einen Eiertanz aufführen würde, würde ich den schnell machen und gut is.
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SaTönning Verstehe ich das richtig, dass du schon seit 2013 2 Hunde auf dich angemeldet hattest und jetzt noch den Erbhund aufnehmen möchtest?
Dann versteh ich das Problem nicht, dann brauchst du den SKN nicht. Wenn einer fragt, kannst du ja über einen Auszug von der Hundesteuer nachweisen, dass du schon so lange einen Hund besitzt (sofern du keinen Kaufvertrag besitzt oä).
Möchte ein Bruder oder Schwester von dir den Hund aufnehmen und die hatten bis dato noch keinen Hund, dann müssen die den SKN machen.
Ist nun auch kein großes Ding, meist meldet man sich bei einer Hundeschule an, macht für 60-80Euro den Theorieteil und dann geht man für dieselbe Summe nochmal durch eine belebte Ecke spazieren.
Übrigens hat bei mir noch nie jemand nach dem Teil gefragt, auch wenn ich nachweisen kann, dass der Hund seit 2010 steuerlich angemeldet ist.
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Hallo,bei mir war das Chaos ähnlich. Als ich das mit der Gemeinde klären wollte, wussten sie noch nicht einmal das es einen SKN in Nds. gibt
Wenn du allerdings schon einen Hund hast und geklärt wurde dass du keinen SKN für diesen brauchtest, brauchst du auch für alle weiteren kommenden Hunde keinen.
Und inzwischen kann man den ja sogar relativ günstig ablegen, sogar mit "Leihhunden".
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Mein Beileid zum Tod deines Vaters.
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Mir wurde es eigentlich so erklärt, dass man den Hundeführerschein machen muss, wenn man nicht nachweislich 2 Jahre lang einen Hund gehalten hat VOR 2013. Demnach hättest du den Schein eigentlich so oder so machen müssen.
Um keinen Ärger in dieser Richtung zu bekommen, würde ich den Schein einfach nachholen. Denn hier:
so ein Sachkundenachweis ist kein Hexenwerk
Kann ich nur zustimmen.
Übrigens hat bei mir noch nie jemand nach dem Teil gefragt
Bei mir schon. Als ich umgezogen bin, musste ich den SKN bei der Steueranmeldung mit beilegen.
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Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, ruf doch einfach bei der zuständigen Behörde an und frag nach.
Ich persönlich glaube nicht, dass du einen Sachkundenachweis brauchst.
Du hattest dich ja bereits erkundigt, als der neue Hund eingezogen ist.
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Verstehe nicht, warum es so ein Rätselraten sein soll. Der Gesetzestext ist eigentlich ganz eindeutig und nicht missverständlich!
https://www.ml.niedersachsen.d…etzes-in-kraft-93854.html
Zitat
Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. -
Den SKN hättest Du schon damals mit Deinem ersten Hund,den Du im März 2013 aufgenommen hast machen müssen.
Er ist verpflichtend für alle Hunde die nach Juli 2011 angeschafft worden sind.
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