Gemeinschaftsgarten - nur eine Partei hat etwas gegen Hunde

  • Hmm, ich verstehe da beide Parteien. Hier ist es auch eher so, dass Hunde in den Gemeinschaftsgärten und Innenhöfen entweder direkt verboten oder ungern gesehen sind, eben weil es sonst zu Verunreinigungen kommen kann. Was dann Leute; die dort zB ihre Kinder spielen lassen, nicht gut finden.



    Man kann Hunden schon beibringen sich nicht im Garten zu lösen. Meine Hunde haben alle Gärten zu denen sie regelmässig Zugang haben direkt als Orte an denen man sich nur im Notfall löst abgespeichert, da musste ich nichtmal üben.

    Ich denke aber dass das uU schwieriger ist wenn dort auch andere Tiere rumlaufen und ihre Geschäfte verrichten.

  • Ich finde es ist ein absolutes no go, das der Hund im ALLGEMEINGarten sein geschäft erledigt.

    Der Garten ist wie die Wohnung anzusehen und es ist meiner Meinung nach auch absolut kein Problem einem Hund das beizubringen, selbe Spiel wie in der Wohnung.

    Der Hund darf Mitbewohner nicht belästigen, ansonsten wird es Probleme mit der Hausverwalung geben, mit Recht.


    Ich bin mit meinem Sitter Hund zu meinem Sohn gefahren, 1000qm Garten. Der Hund wollte pinkeln, ich habe NEIN gerufen, habe ihn angeleint, bin raus und beim pinkeln draußen habe ich ihn gelobt, damit war das Thema gegessen.

  • Wie kann ich einem Hund denn beibringen, dass er nicht in den Garten machen darf? Ich wüsste nicht wie ich das machen kann, ohne das Risiko, dass da vielleicht mal was daneben geht.

    So wie im Haus auch.
    Also bei uns ist das alles schriftlich geregelt worden vor der Hundeanschaffung: Lösen im Innenhof (wir haben keinen Garten) ist laut Vereinbarung ausdrücklich nicht erlaubt.
    Hast du mal überlegt, dass es noch andere Gründe geben kann, warum man sich durch Hunde gestört fühlt, aber durch Meerschweinchen und Katzen nicht? Mir würden z.B. Angst vor Hunden, Größe der Hinterlassenschaften, Beißkraft und andere artspezifische Verhaltensweisen einfallen... auch darauf könnte man Rücksicht nehmen.

  • Ich finde es schwierig, da Recht zu bekommen. Selbst wenn die Gartennutzung durch den Hund nicht verboten ist, so könnte diese Partei euch das Leben durch ständige (ggf auch unbegründete) Beschwerden über den Hund bei der Hausverwaltung das Leben richtig schwer machen. Es gibt auch Fälle, in denen in Abwesenheit des Halters an der Tür manipuliert wird, um den Hund zum Bellen zu bringen und sich anschließend wegen Lärmbelästigung zu beschweren.

    Mit einem Beharren auf das Recht zur Gartennutzung könntet ihr euch mehr Probleme einhandeln als der Garten wert ist.


    Wenn ihr es dennoch probieren wollt, würde ich mir von der Hausverwaltung schriftlich geben lassen, dass der Hund den Garten nutzen darf, wenn er sich ausdrücklich nicht dort löst, und darauf penibel achten.

  • Wie kann ich einem Hund denn beibringen, dass er nicht in den Garten machen darf? Ich wüsste nicht wie ich das machen kann, ohne das Risiko, dass da vielleicht mal was daneben geht.

    So wie im Haus auch.
    Also bei uns ist das alles schriftlich geregelt worden vor der Hundeanschaffung: Lösen im Innenhof (wir haben keinen Garten) ist laut Vereinbarung ausdrücklich nicht erlaubt.
    Hast du mal überlegt, dass es noch andere Gründe geben kann, warum man sich durch Hunde gestört fühlt, aber durch Meerschweinchen und Katzen nicht? Mir würden z.B. Angst vor Hunden, Größe der Hinterlassenschaften, Beißkraft und andere artspezifische Verhaltensweisen einfallen... auch darauf könnte man Rücksicht nehmen.

    Der Hund hinterlässt mit seinen 6.5 kg kleinere Hinterlassenschaften als Nachbarskatzen die 15kg und 18kg auf die Waage bringen...die werden übrigens nicht weggeräumt und da kräht kein Hahn nach.

    Angst vor dem Hund gibt es nicht, das wurde im Gespräch geklärt. Es geht nur um den Dreck, der von einem Hund kommt.


    Aber auch wenn ich versuche es Cherry beizubringen, ich könnte vor allem in der Anfangszeit nicht zu 100% garantieren, dass es direkt klappt.


    Vermutlich ist es den Terz nicht wert. Ich finde es nur grundsätzlich unfair, dass das einzige Argument die Art "Hund" zu sein scheint.

  • Nachbarskatzen die 15kg und 18kg auf die Waage bringen

    Was habt ihr denn für Monsterkatzen :omg:?


    Da du schon von der Verwaltung abgemahnt worden bist, würde ich mir den Stress einfach ersparen und den Garten abschreiben. :ka:

  • Der Hund hinterlässt mit seinen 6.5 kg kleinere Hinterlassenschaften als Nachbarskatzen die 15kg und 18kg auf die Waage bringen...die werden übrigens nicht weggeräumt und da kräht kein Hahn nach.

    Vielleicht wiegst du besser noch mal nach :roll: und ja, für Hunde gelten andere Regeln als für Katzen. Sollte man halt wissen.

  • Nachbarskatzen die 15kg und 18kg auf die Waage bringen

    Was habt ihr denn für Monsterkatzen :omg:?


    Da du schon von der Verwaltung abgemahnt worden bist, würde ich mir den Stress einfach ersparen und den Garten abschreiben. :ka:

    Das sind große Pakete...gehören einer älteren Dame im EG die sie an der Leine im Garten ausführt.

    Ob das Gewicht genau stimmt, weiß ich nicht. Die Information kam nicht direkt von ihr Maßlos übergewichtig sind die Tiere allemal...

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