Gemeinschaftsgarten - nur eine Partei hat etwas gegen Hunde
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Schade, dass man nicht mehr sagen darf, wenn man die Geschichte nicht glaubt.
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Hi
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Den Garten abzuschreiben, wenn man anteilig für dessen Nutzung mitbezahlt, kann ja auch nicht im Sinne der TE sein. Genauso blöd ist es, den Hund in der Wohnung lassen zu müssen, wenn man sich raus setzt.
Da hilft nur, nochmals das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen - ich kann mir schwer vorstellen, dass "Katzen an Leine Gassi Führen" erlaubt ist, Hunde an der Leine und erzogen aber verboten.
Ansonsten würde ich mich langfristig nach einer anderen Wohnung umsehen - sich dauerhaft ärgern ist ungesund.
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Schade, dass man nicht mehr sagen darf, wenn man die Geschichte nicht glaubt.
Was sollte daran, außer den schlecht geschätzten Katzengewichten, erfunden sein? Solche Geschichten hab ich selbst im Bekanntenkreis desöfteren erlebt und ich hatte das Thema mit dem Hausflur (da ich den Hund zum Gassi gehen nicht durchs Fenster auf die Straße werfen kann, hatte sich das aber schnell erledigt ) . Alles absolut nicht abwegig.
Und man kann auch übrigens für sich selbst nervig sein, so ganz allein in der Stille, ohne dass man sich so kindisch aufführen muss .
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Solche Geschichten hab ich selbst im Bekanntenkreis desöfteren erlebt und ich hatte das Thema mit dem Hausflur (da ich den Hund zum Gassi gehen nicht durchs Fenster auf die Straße werfen kann, hatte sich das aber schnell erledigt ) . Alles absolut nicht abwegig.
Solche Späße habe ich in meiner Zeit als Mieterin auch erlebt - incl. einer Nachbarin, die ständig lauerte, ob bei Schlechtwetter eine Tapse im Treppenhaus zu finden ist (während ich Hund weg brachte und Putzzeug holte). Grauenhaft.
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Das es in jedem Thread verkündet werden muss das man meint das wäre alles gelogen nur weil man es selber noch nicht erlebt hat? - super nervig, wenn man es nicht glaubt, dann schreibt man halt nicht.
Ich hab hier sogar einen Nachbarn der mir schon mit nem Anwalt kam und mir tote Wanzen in Einmachgläsern vor die Tür stellt: "weil ich Zecken ins Haus bringe" - es gibt solche Spinner. -
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Den Garten abzuschreiben, wenn man anteilig für dessen Nutzung mitbezahlt, kann ja auch nicht im Sinne der TE sein. Genauso blöd ist es, den Hund in der Wohnung lassen zu müssen, wenn man sich raus setzt.
Da hilft nur, nochmals das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen - ich kann mir schwer vorstellen, dass "Katzen an Leine Gassi Führen" erlaubt ist, Hunde an der Leine und erzogen aber verboten.
Ansonsten würde ich mich langfristig nach einer anderen Wohnung umsehen - sich dauerhaft ärgern ist ungesund.
Ich vermute stark, dass das mit den Katzen auch nicht erlaubt ist. Meine Befürchtung ist, dass ihr dann auch eine Abmahnung blüht und ihr verboten wird, obwohl es niemanden stört.
Daher hab ich etwas Hemmungen, es so bei dem Vermieter anzusprechen.Ja das Gewicht war vermutlich schlecht geschätzt. Die beiden sind auf jeden Fall größer als unser Hund, darum ging es mir.
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Hallo nochmal,
Hallo RafiLe,
das ist ja spannend! Wie ist es bei der ausgegangen? Hat die Argumentation bei der Hausverwaltung gefruchtet?
leider nicht gut. Es ist halt so, dass dieses Ehepaar von einem freistehenden Eigenheim in dem sie ihre absolute Ruhe hatten und schalten und walten konnten wie sie wollten in ein Mehrfamilienhaus gezogen sind. Jetzt beschweren sie sich halt über jeden Käse und da es ja sowieso "Tierquälerei" ist, zwei große Hunde in einer Wohnung zu halten, bin ich halt gern gesehenes Opfer. Trifft aber nicht nur mich. Letztens kam ein Schrieb meine Hunde hätten in der ersten Aprilwoche laufend gebellt. Dabei war ich in dieser Woche nicht eine Minute außer Haus und kann dies auch durch Handydaten belegen... Naja, egal. Ich lasse mich nicht einschüchtern und wenn es zu krass wird, kommt halt eine Unterlassungsklage von meinem Anwalt...
Ich würde den Garten einfach für mich abschreiben und mit dem Hund woanders spielen. Das spart enorm viel Stress.
Nein, das würde ich keinesfalls (!!!) machen. Die Partei wird dann immer weiter versuchen, die Freiräume der Hundehalter einzuschränken. Das kann soweit gehen, dass der Hund dann sogar im Treppenhaus verboten wird! (Habe ich erlebt einen solchen Fall!) Und das führt dann eigentlich zwangsläufig dazu dass man den Hund abgeben oder umziehen muss!
Ich finde es schwierig, da Recht zu bekommen. Selbst wenn die Gartennutzung durch den Hund nicht verboten ist, so könnte diese Partei euch das Leben durch ständige (ggf auch unbegründete) Beschwerden über den Hund bei der Hausverwaltung das Leben richtig schwer machen.
Genauso ist es leider bei uns. Da hilft nur immer wieder ganz klare und unmissverständliche Grenzen ziehen!
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Hm - also meiner Meinung nach ist ein (v.a. gemeinschaftlich genutzter) Garten kein Hundeklo.
Deswegen kommen auch meine Hunde nur selten in den Garten mit, wenn ich am Arbeiten bin, weil ich so nicht verhindern kann, daß sie mal hier oder da pinkeln. Und ich mag nunmal selbst weder Pipi-Radieschen, noch Pipi-Erdbeerchen essen. Auch Pipi-Johannisbeeren schmecken mir nicht. Bibi war neulich mal mit, die liegt dann aber echt nur wie n Zeck neben mir, und begleitet mich zum Komposthaufen und zurück, dann legt sie sich wieder neben mich *gg
Wenn sie überhaupt mitkommen, dann geh ich vorher ne Runde Gassi, und die sollen sich dann in meinem Dunstkreis aufhalten und chillen. So wie halt in der Wohnung auch. OK, wenn mal Pipi in der Wiese landet, heul ich jetzt net rum, hab eh keinen englischen Rasen, vielleicht vertreibt das ja sogar den Maulwurf endlich *gg Aber generell mag ich das nicht, und seitdem ich ein Enkelchen habe, das im Garten herumtollt, krabbelt, barfuß läuft, muß ich auch das nicht mehr unbedingt haben....
Habe also jedes Verständnis für den Bewohner, der den Hund nicht im Garten haben möchte, und würde an Deiner Stelle deswegen den Hund auch draußen lassen. Da heißt das Zauberwort "Rücksichtnahme", die ich auch zB einem Allergiker gegenüber wahren würde, selbst wenn ich rechtlich nen Anspruch hätte, den Gemeinschaftsgarten mit Hund zu nutzen.....
Ansonsten, je nachdem, wenns zB nur Angst vom Hund wäre, die die Nachbarn schimpfen ließe, könnte man sich vlt ja noch auf getrennte Nutzungszeiten des Gartens einigen, daß man zB nur vormittags 2 Stunden mit Hund reingeht, wenn die net da sind oder so..... ;-) Aber auch dann würde ich strikt darauf achten, daß keine Hinterlassenschaften rumliegen, einfach um des lieben Friedens Willen. Du weißt doch: es kann der liebste Mensch nicht in Frieden leben, wenn der Nachbar das nicht will..... *gg
RafiLe1985 : Du kannst auf sowas schon bestehen, rein rechtlich gesehen. Aber dann kommt halt als Nächstes ne Beschwerde beim Vermieter, daß der Hund zu Unzeiten oder übermäßig bellt, ein Haar am Treppengeländer hing oder angeblich ins Treppenhaus gepinkelt hat, oder einen Bewohner leinenlos angesprungen hat etc. Wenn die Leute auf Krawall gebürstet sind angesichts des Theas "Hund im Garten", dann wird Sturheit nicht vernbessern am Miteinanderauskommen im Haus. Und was glaubst Du, wie lange sich ein Vermieter sowas anhört, egal wie berechtigt oder nicht? Die wollen ihre Ruhe und ihr Geld, und gut is. Wenn ein Hund zu Streitigkeiten führt, darf halt im Haus künftig keiner mehr gehalten werden, weil die wollen einfach nur ihre Ruhe haben. Und damit wäre dann für die TS nix gewonnen, oder? ;-)
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Naja, egal. Ich lasse mich nicht einschüchtern und wenn es zu krass wird, kommt halt eine Unterlassungsklage von meinem Anwalt...
Und Du meinst, das verbessert die Stimmung im Hause? Genau das meine ich: Du hast keine ruhige Minute, verplanst Dein Urlaubsgeld für Anwalt udn Prozesse, die Nachbarn grüßen nimmer, man ist nur noch genervt. Macht das Spaß? Hauptsache, Du hast recht gehabt? ICh verstehe Deine Intention und auch Deine Argumentation, aber das alles muß man dabei halt im Hinterkopf behalten. Wie lange hält man sowas aus, wieviel zu investieren ist einem das wert? Für das Geld kriegste nen schönen Urlaub oder den Umzug in ne andre Wohnung......
Nein, das würde ich keinesfalls (!!!) machen. Die Partei wird dann immer weiter versuchen, die Freiräume der Hundehalter einzuschränken. Das kann soweit gehen, dass der Hund dann sogar im Treppenhaus verboten wird! (Habe ich erlebt einen solchen Fall!) Und das führt dann eigentlich zwangsläufig dazu dass man den Hund abgeben oder umziehen muss!
Die Gefahr besteht andersrum genauso, weils dem Vermieter zu blöd wird, sich dauernd mit dem Thema beschäftigen zu müssen, egla wie ungerechtfertigt.
Genauso ist es leider bei uns. Da hilft nur immer wieder ganz klare und unmissverständliche Grenzen ziehen!
Und das kostet Energie und Zeit und Geld..... Will man das? Lohnt sich das?
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Oh, da verstehe ich RafiLe1985 vollkommen.... Das ist Eigentum, da muss man sich doch nicht schikanieren lassen
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