Besitzer im EU-Heimtierpass
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Ganz so einfach ist der Eigentumsnachweis halt nicht, selbst mit Kaufvertrag.
Und in wie fern unterscheidet sich ein Hund von einem Staubsauger - was den Eigentumsnachweis angeht?
Vergiss den Holunderbeersaft nicht.
Und wo ist da das Problem?!?
Überraschung, ein Tier kostet Geld.
Ich weiß ja nicht ob Sie's wussten.....
Aber mit einem Tier kann man auch Geld verdienen. Manche machen es mit einem Gewerbe, manche mit einer juristischen Person, z.B. in Form einer GmbH.Für mich völlig unverständlich. Sei es drum:
Für dich ist es unverständlich? Dann hast du aber ein sehr stark begrenztes Verständnis. Oder gehörst du zu den Leuten, die in der Steuererklärung zwar die Steuern für die Einnahmen abführen, aber keine Ausgaben geltend machen?
die Dokumente des Hundes müssen ordentlich geführt sein.Denn sonnst geht es dem Hund nicht gut.... Nein....
Der Hund frisst sonnst nichts.... Nein...
Der Hund ist dann einfach nur traurig...... Nein....... das ist es auch nicht....Ich habe mal gehört, dass es in Ländern, wie Russland Leute gibt, die auf der Straße einen Straßenhund finden und ihn dann nach Hause nehmen und ihn dann halten. So ganz ohne Papiere....
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Und worin besteht nun dein Problem? Zum Thema Eintrag im EU-Ausweis hast du Erklärungen bekommen. Trag die Firma ein und gut ist's. Ob und was irgendwann passiert musst du dann verantworten.
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Mein Name steht ja aktuell in dem Heimtierpass und der Ahnentafel drin. Und aus steuerlichen Gründen soll der Hund an (m)eine GmbH verkauft werden.
Die Eingangsfrage war doch, dass der TA gemeckert hat, weil Du da nicht drin stehst und Du frägst nach, was und warum jetzt?
Wenn Du ein Geschäft betreibst, GmbH, dann kannst Du doch Deinen Namen eintragen und nicht zwingend der Firmennamen. Der Heimtierausweis dient ja nicht als Ausweis für das Finanzamt, sondern für den Halter.
Bei mir hier in der Stadt können nur Wach- , Dienst- oder Jagdhunde steuerlich befreit werden (Hundesteuer) und wie das wiederum das Finanzamt sieht ist eine ganz andere Sache. Zur Befreiung gehört auch der Nachweis einer bestandenen Prüfung.
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Vielleicht kann ich hier kurz eine Frage einschieben:
In Meinem EU Pass stehen meine Daten zum Teil mit blauer und zum anderen Teil mit schwarzer schriftfarbe (Kugelschreiber ging mir halt leer beim eintragen).. Das ist bei manchen Tierärzten immer total das Drama weil das auf keinen Fall so sein darf und andere kümmert es nicht.
Frage mich schon länger was jetzt Sache ist. Die Tierärzte sind da wie gesagt sehr uneinig, aber es hieß schon von einem ich könnte Probleme bei der Ausreise bekommen
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Da habe ich auch eine Frage zum Heimtierpass und hoffe, dass mir jemand Auskunft geben kann.
Unsere Hündin ist ja aus dem Tierschutz. Im Pass ist Platz für 2 Einträge für die "Besitzer", die beide schon belegt sind. 1. vom italienischen Tierheim und 2. von demjenigen, der sie wohl aus Italien nach Deutschland gebracht hat.
Ich habe nun gelesen, dass man da nicht einfach einen "Zettel" mit dem aktuellen Besitzer (also mir) reinheften darf, das wurde mir aber vom TA gesagt, als ich da wegen einem neuen Pass nachgefragt habe.
Was kann ich jetzt tun?
Da wir sehr grenznah wohnen kann es durchaus sein, dass wir eben mit ihr auch (wenn es denn wieder erlaubt ist) über die Grenze fahren. Im Moment habe ich tatsächlich nur einen Zettel mit meiner Anschrift etc eingeheftet, kriege ich da Probleme? Oder wo bekomme ich einen neuen Pass her, wenn der TA keinen neuen ausstellt?
Danke und liebe Grüße
Ingrid (mit Franzi)
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Ich glaube jetzt nicht, dass die unterschiedliche Farbe eine Rolle spielt. Die Aussage, dass der Kugelschreiber versagt hat, klingt doch glaubwürdig. Die Handschrift bleibt dabei ja die Gleiche!
Jedem Menschen würde eine unterschiedliche Handschrift auffallen und das ist ja offensichtlich nicht der Fall.
Außerdem hast Du ja Deinen eigenen Personalausweis mit dabei und wenn beide Adressen stimmen - nein, ich glaube nicht daran, dass es da Probleme gibt.
Der Tierarzt kann Dir jederzeit einen neuen EU-Heimtierausweis ausstellen. Den alten Ausweis würde ich sicherheitshalber stets mitführen. Also nicht entsorgen!
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Da habe ich auch eine Frage zum Heimtierpass und hoffe, dass mir jemand Auskunft geben kann.
Unsere Hündin ist ja aus dem Tierschutz. Im Pass ist Platz für 2 Einträge für die "Besitzer", die beide schon belegt sind. 1. vom italienischen Tierheim und 2. von demjenigen, der sie wohl aus Italien nach Deutschland gebracht hat.
Ich habe nun gelesen, dass man da nicht einfach einen "Zettel" mit dem aktuellen Besitzer (also mir) reinheften darf, das wurde mir aber vom TA gesagt, als ich da wegen einem neuen Pass nachgefragt habe.
Was kann ich jetzt tun?
Da wir sehr grenznah wohnen kann es durchaus sein, dass wir eben mit ihr auch (wenn es denn wieder erlaubt ist) über die Grenze fahren. Im Moment habe ich tatsächlich nur einen Zettel mit meiner Anschrift etc eingeheftet, kriege ich da Probleme? Oder wo bekomme ich einen neuen Pass her, wenn der TA keinen neuen ausstellt?
Danke und liebe Grüße
Ingrid (mit Franzi)
Pkt 5.5
https://www.amtstierarzt.de › ...PDF
Webergebnisse
FAQ neue EU-Heimtierausweise - amtstierarzt.de
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Und in wie fern unterscheidet sich ein Hund von einem Staubsauger - was den Eigentumsnachweis angeht?
Da musst du dich mit einem Juristen unterhalten. ZB mit denen, die für meinen Link verantwortlich zeichnen.
Ein Hund aus dem TH muß zB normalwerweise nach 6 Monaten nicht mehr an den ursprünglichen Eigentümer herausgegeben werden.
Vielleicht weil es ein Tierwohl gibt, aber kein Staubsaugerwohl?
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Die Eingangsfrage war doch, dass der TA gemeckert hat, weil Du da nicht drin stehst und Du frägst nach, was und warum jetzt?
Nein, war sie nicht. Die Eingangsfrage war: Was für Nachteile habe ich, wenn der Name einer juristischen Person im Heimtierpass und Ahnentafel stehen. Und der Hinweis mit dem TA war, was ich mal erlebt habe. Genauso wie hier die anders farbige Schrift, weil der Kugelschreiber versagt hat.
Wenn Du ein Geschäft betreibst, GmbH, dann kannst Du doch Deinen Namen eintragen und nicht zwingend der Firmennamen. Der Heimtierausweis dient ja nicht als Ausweis für das Finanzamt, sondern für den Halter.
Wenn, dann müssen alle Papiere gleich ausgestellt sein. Wenn ich einen Hund privat halte, dann ist es eine Geschichte, wenn die Papiere nicht 100% stimmig sind. Beim Gewerbe ist es eine andere Hausnummer. Und ich bin ich und die Firma als juristische Person ist eine juristische Person.
Bei mir hier in der Stadt können nur Wach- , Dienst- oder Jagdhunde steuerlich befreit werden (Hundesteuer) und wie das wiederum das Finanzamt sieht ist eine ganz andere Sache. Zur Befreiung gehört auch der Nachweis einer bestandenen Prüfung.
Es geht nicht um die Befreiung von der Steuer sonder dass die Steuer als Betriebsausgabe abgesetzt wird.
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Was macht denn ein 13 Monate alter Schäferhund ohne Ausbildungskennzeichen und laut einem deiner Threads sogar Angst in den Kofferraum zu springen, in einer Firma und dieser verdient sogar noch mehr als die Ausgaben kosten?
Ich persönlich würde es nicht tun. Hund verkauft = kein Mitspracherecht. Mein Hund, meine Verantwortung, aber auch meine Rechte. Und ich will nicht in die Situation kommen, dass der Hund zB nachts eine Magendrehung hat und dann erstmal in der Firma in einer der nächsten Konferenzen abgestimmt werden muss, ob überhaupt operiert wird. Bis dahin ist der Hund nämlich hinüber.
Du kannst dich ja mit deinem Tierarzt weiter drüber streiten, ob der Impfpass leer bleibt oder sonstwer eingetragen wird.
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