Besitzer im EU-Heimtierpass
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Es ist schon traurig, dass jemand mit so wenig Gefühl für und Ahnung von Hunden wie du mit ihnen auch noch Geld verdienen kann.
Aber so ist die schöne neue Medienwelt.
Allein die Tatsache, dass jemand mit deinem Nicht-Wissen Hundeprodukte bewerben kann, zeigt mir mal wieder, was diese ganzen Petfluencer Tips wert sind...
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Es ist schon traurig, dass jemand mit so wenig Gefühl für und Ahnung von Hunden wie du mit ihnen auch noch Geld verdienen kann.
Allein die Tatsache, dass jemand mit deinem Nicht-Wissen Hundeprodukte bewerben kann
Kennen wir uns persönlich? Oder kennst du mich näher?
Oder aus welchem Grund erdreistest du dich zu behaupten, dass ich wenig Gefühl und Ahnung von Hunden habe und vor allem Nich-Wissen habe?!? Aus den 100 Beiträgen? Na dann..... Kein Problem, ich kann damit leben und umgehen... Aber ob es dich in deinem Leben weiter bringt..... Dein Leben......
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Klar haben auch meine Hunde Ahnen, es gibt aber keine Ahnentafel, in der ich als Besitzer hatte eingetragen werden können.
Wenn ein Fundhund vom TH weitergegeben wird, dann hatte der im Allgemeinen vorher einen Eigentümer. Normale Praxis ist, daß dieser eine Zeitlang die Herausgabe von dem Hund fordern kann, danach nicht mehr. Auch wenn der einen Kaufvertrag oÄ hat. Vergleiche etwa hier.
Ganz so einfach ist der Eigentumsnachweis halt nicht, selbst mit Kaufvertrag.
Ich habe meine Tiere aus dem Tierheim oder Nothilfestellen immer kaufen müssen.
Und habe für alle einen Kaufvertrag.
Bei meinen Fundhunden habe ich jeweils ein paar Wochen gezittert, ob ein Eigentümer auftaucht....Is aber nie einer.
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Falls Dein Hund einer GmbH gehört wärst Du also quasi nur der Betreuer, oder? Betreuer eines Hunds, der aus gewerblichen Zwecken gehalten wird. Dann solltest Du Dich mal kundig machen, ob der Paragraph 11 erforderlich ist.
In jedem Fall kann Sachkunde nicht schaden. Für Rechtsberatungen wäre ein Anwalt meine erste Anlaufstelle. -
Es ist schon traurig, dass jemand mit so wenig Gefühl für und Ahnung von Hunden wie du mit ihnen auch noch Geld verdienen kann.
Allein die Tatsache, dass jemand mit deinem Nicht-Wissen Hundeprodukte bewerben kann
Kennen wir uns persönlich? Oder kennst du mich näher?
Oder aus welchem Grund erdreistest du dich zu behaupten, dass ich wenig Gefühl und Ahnung von Hunden habe und vor allem Nich-Wissen habe?!? Aus den 100 Beiträgen? Na dann..... Kein Problem, ich kann damit leben und umgehen... Aber ob es dich in deinem Leben weiter bringt..... Dein Leben......
Das ergibt sich aus deinen Beiträgen.
Du beschreibst einen unsicheren Hund und findest keine Lösungen für die normalsten Problemchen, sondern stellst halt Fragen, wo man nicht weiß, ob deine ganze Story nicht einfach erfunden ist.
Und als Krönung schreibst du jetzt, dass du mit dem Hund Geld verdienst.
Ich wünsche dir viel Erfolg. -
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Aus den 100 Beiträgen?
Ja, mehr braucht es dafür nicht.
Denn entweder erfindest du Situationen und lügst du uns hier was vor, um Reaktionen und Stories für deine Videos zu haben (was im übrigen gegen die AGB verstoßen würde) oder wenn die Geschichten die du hier zum besten gibst der Realität entsprechen, hast du keine Ahnung und dein Hund kann einem Leid tun bei deinem mangelnden Feingefühl dem Tier gegenüber.
Ich erinnere nur an dieses Thema:
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Frag doch einfach deinen Firmenanwalt, wie sich das mit den Einträgen im EU-Heimtierpass rein rechtlich verhält...also wer, wann und wo eingetragen sein muss/kann. Positiver Nebeneffekt, du kannst das Beratungshonorar von der Steuer absetzen. Im Zweifelsfall kann dir der Firmenanwalt ein mit Paragraphen unterlegtes Schreiben für den Tierarzt ausfertigen, indem die rechtliche Frage des Besitzereintrages klar beschrieben ist und dem Tierarzt klar vorgeschrieben wird, dir mit derartigen Problemen nicht mehr deine kostbare Zeit zu stehlen, sondern nur gesundheitliche Fakten des Hundes kurz und knapp anspricht.
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Aber wozu ist der Eintrag denn gut? Bzw. was passiert, wenn ich dort nicht mich selbst, sondern meine Firma eintrage? Denn so wie ich es verstanden habe, braucht man den Pass vor allem beim Überqueren von Landesgrenzen. Was passiert denn, wenn da ein anderer Besitzer steht? Es müsste ja auch hier im Forum Leute geben, die mit einem fremden Hund im Ausland waren. Gab es da keine Probleme?
Wenn beim Grenzübertritt der Eintrag im Ausweis nicht mit dem "mitreisenden" Menschen übereinstimmt, dann giltst du vor den Behörden nicht als Besitzer des Hundes (bitte beachten: Besitz und Eigentum sind zwei verschiedene Dinge). Dann ist der Ausweis für den Grenzübertritt von dir und Hund nicht gültig.
Vor einer Auslandsreise sollte man die Papiere definitiv in Ordnung bringen.
Wie es mit einem nicht privat gehaltenen Hund ist, weiß ich nicht. Möglicherweise gibt es da sowieso andere Regelng. Was den EU-Pass betrifft, wirst vermutlich trotzdem du als Besitzer drin stehen, auch wenn die GmbH der Eigentümer ist. Juristische Personen können meines Wissen keine Besitzer sein, also wenn eine juristische Person der Eigentümer ist, dann ist immer automatisch die dahinterstehende reale Person der Besitzer. Im Heimtierpass steht der Besitzer, nicht der Eigentümer.
Der blaue EU Pass ist kein Besitznachweis. Dafür benötigt man den Eintrag in der Ahnentafel oder einen Kaufvertrag.
Trotzdem ist es schlicht Schlamperei, wenn er nicht vernünftig ausgefüllt ist und hinterlässt bei TA und Co schlicht den Eindruck, dass man es schon mit den simplen Dingen nicht so genau nimmt.
Der blaue EU-Heimtierausweis ist ein Identifikationsdokument, das unter anderem auch den zum Hund gehörenden Besitzer (Besitzer ist nicht automatisch Eigentümer) ausweist.
(Stell es dir vor wie einen Personalausweis. Natürlich ist die Adresse im Personalausweis kein Eigentumsnachweis für irgendwas. Eine Adresse im Personalausweis ist nicht mal ein Besitznachweis. Aber es ist die Adresse, die behördlicherseits als "Meldeadresse" akzeptiert wird. Genauso ist der im Heimtierausweis stehende Besitzer der behördlicherseits akzeptierte Besitzer des Hundes - eben der, der mit dem Hund privat und ohne TRACES-Papiere verreisen darf. Nur für den dort eingetragenen Menschen gelten die Bestimmungen der EU-Verordnung für private Reisen mit Grenzübertritt.)
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Da habe ich auch eine Frage zum Heimtierpass und hoffe, dass mir jemand Auskunft geben kann.
Unsere Hündin ist ja aus dem Tierschutz. Im Pass ist Platz für 2 Einträge für die "Besitzer", die beide schon belegt sind. 1. vom italienischen Tierheim und 2. von demjenigen, der sie wohl aus Italien nach Deutschland gebracht hat.
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Was kann ich jetzt tun?
Der TA kann einen neuen Ausweis ausstellen. Bis zur nächsten Impfung musst du dann entweder beide Ausweise mitnehmen (weil ein normaler TA nur von ihm selbst durchgeführte Impfungen übertragen darf) oder du gehst zum Amtsvet und lässt es übertragen.
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Auch wenn im Pass (und entsprechendem Gesetz?) immer von "Besitzer" gesprochen wird, wird vermutlich eher der "Halter" gemeint sein. Ansonsten fände ich das bei der Sitter-Übergabe, Hundepension, etc. problematisch
In FAQs zum Heimtierausweis finde ich die Pflicht für den ausstellenden Tierarzt "Namen und den Kontaktinformationen des Tierhalters für einen von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Mindestzeitraum, der drei Jahre nicht unterschreiten darf, aufzubewahren."
Da darf die Assistenz durchaus mal nachfragen, ob die Angaben korrekt sind bzw. auf Vollständigkeit bestehen. Ansonsten könnte der Tierarzt Ärger kriegen.
Ob grundsätzlich eine Firma einen Hund halten darf, ist eine weitere Sache, das könnte von Land zu Land und von Kommune zu Kommune anders aussehen.
Siehe auch https://www.frag-einen-anwalt.…-Firmenhund--f268220.html
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