Assistenzhund im Mietrecht
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Mich würde die konkrete juristische Quelle interessieren in der die Gleichstellung von Blindenführhund und Assistenzhund geregelt sein soll. Sprich in welchem Gesetzt, welcher Paragraf soll das stehen?
Alles was ich bisher zu dem Thema finde ist eine Bundesdrucksache von 2018 die lediglich Entscheidungsempfehlung gibt. Im ENtsprechenden Gesetz (BGG §4) wurde allerdings nichts verändert.
Das heißt im Umkehrschluss: der Assistenzhund ist nach wie vor ein teures (hffentlich) gut ausgebildetes Haustier mit keinerlei Sonderrechten gegenüber einem normalen Familiehund.
Der Vermieter muss ihn also nicht anders behandeln als jeden anderen Hund eines Mieters.
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So gings mir auch. Es gibt noch aus 2017 einen Beschluss des Bundesrats, der die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzesentwurf zur Anerkennung als Hilfsmittel und Eintragung in den Schwerbehindertenausweis sowie zur Normierung der Ausbildung vorzulegen. Aber ich wüsste nicht, dass das schon passiert sei.
Gerade bei Letzterem sehe ich auch en wenig einen Knackpunkt.
Auch wenn Javik dahingehend recht hat, dass die Chancen recht gut sind mit dem AGG im Hintergrund, wenn Indikation vorliegt und der Hund ausgebildet und geprüft ist. -
Wenn ein Begleithund (auch wenn er seinem Besitzer emotionale Sicherheit gibt) jetzt einem Blindenhund gleichgestellt werden könnte, würden endlos viele Leute auf diesen Zug aufspringen (um Hundehaltung beim Vermieter zu erzwingen). Ich halte das für ein Gerücht...
Ich finde es allerdings insgesamt fragwürdig, wenn jeder "Pups" jetzt als Assistenzhundetätigkeit deklariert wird... Ich kenne Assistenzhunde noch als Hunde, die Menschen mit Behinderungen aktiv zuarbeiten, also z.B. Wäsche aus der Maschine holen, Telefon holen, Licht ein/ausschalten usw... Ein Hund, der einfach nur da ist und mitlatscht, ist für mich kein Assistenzhund sondern ein Familienhund. Hört sich vermutlich für manche nicht trendy genug an...
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Der Beschluss findet sich hier:
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Der Beschluss findet sich hier:
Jup, hatte ich gefunden. Der entscheidende Satz ist halt direkt am Anfang:
" Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen,..."
Bei dieser Aufforderung ist es halt seit 2017 geblieben und es gibt nach wie vor kein Gesetz das da irgendwas gleichstellt oder regelt.
Ob ich das gut finde oder nicht weiß cioh auch nicht. Aber wenn müßte das ähnlich wie bei Blindenführhunde geregelt werden bzw. sich an den östereichischen Vorgaben orientieren damit es einigermassen Missbrauchsfest wird. Und ob man das dann wirklich haben will ist ne ganz andere Frage.
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Ich fände eine Normierung der Ausbildung und die Prüfung nach festen Qualitätsstandards durchaus sehr zu begrüßen. Ist mMn auch eine logische Voraussetzung für eine staatliche Anerkennung und wäre zusammen mit einer ärztlichen Indikation ein Schritt gegen „Missbrauch“.
Ich hoffe, die Diskussion hier ist nicht frustrierend für Dich. Aber ich denke leider, dass Du Dich nicht auf eine Gleichstellung verlassen solltest. Zumal Deine bezaubernde Bailey nach den Kriterien in der Hilfsmittelverordnung auch nicht zum (bezahlten) Blindenführhund ausgebildet werden dürfte, Tierschutzhunde sind da bedauerlicherweise von vorneherein ausgeschlossen.
Was absolut nicht heißen soll, dass Du sie nicht erfolgreich zu einer wertvollen Begleitung und Assistenz ausbilden kannst. -
Oh Gott, bloß nicht wie in Österreich.....
Und einiges hier in D gefällt mir auch nicht. Ich bleibe Selbstausbilder oder ich bleib ohne Signalhund
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Aus bestehenden MV bekommt man einen Assistentzhund nicht raus......
Aber nicht mit ein wenig Signal ein wenig Begleit...... du hast da einen normalen Hund laut Gesetz
Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Es geht hier nicht um mich, sondern das ist eine allgemeine rechtliche Frage.
Sowohl Signal- als auch Begleithunde fallen in den Bereich Assistenzhund und sind medizinische Hilfsmittel.
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Ich fände eine Normierung der Ausbildung und die Prüfung nach festen Qualitätsstandards durchaus sehr zu begrüßen. Ist mMn auch eine logische Voraussetzung für eine staatliche Anerkennung und wäre zusammen mit einer ärztlichen Indikation ein Schritt gegen „Missbrauch“.
Ich hoffe, die Diskussion hier ist nicht frustrierend für Dich. Aber ich denke leider, dass Du Dich nicht auf eine Gleichstellung verlassen solltest. Zumal Deine bezaubernde Bailey nach den Kriterien in der Hilfsmittelverordnung auch nicht zum (bezahlten) Blindenführhund ausgebildet werden dürfte, Tierschutzhunde sind da bedauerlicherweise von vorneherein ausgeschlossen.
Was absolut nicht heißen soll, dass Du sie nicht erfolgreich zu einer wertvollen Begleitung und Assistenz ausbilden kannst.Ich schätze mal du meinst mich ... lies doch bitte nochmal meinen Eingangspost, wie oben schon erwähnt geht es hier nicht um mich oder meinen Hund.
Tierschutzhunde sind außerdem nicht ausgeschlossen, da du selbst schon erwähnt hast, dass es keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben gibt.
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Nein, lies doch den Post von Toshara . Assistenzhunde welcher Art auch immer stehen mit Blindenführhunden nicht gesetzlich auf einer Stufe. Und selbst dann ist das im Mietrecht noch lange nicht geregelt.
Zumal das Aufgabenfeld so gefächert ist und die Ausbildungsstätten von selbsternannten Trainern und Zertifizierungen wie Pilze aus dem Boden schießen.
Ein Begleithund, wie du es dir vorstellst, ist kein Assistenzhund im engeren Sinne.
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