Assistenzhund im Mietrecht

  • Ich kenne keinen Assistenzhund bzw. deren Halter/in, der/die ein solches Attest nicht hat. Ein Arzt kann meines Wissens nach sogar einen Hund als Therapie verschreiben.

  • Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen, die ihnen das Telefon holen, Licht einschalten, Waschmaschine ausräumen usw. - toll und wünschenswert, wenn die Krankenkasse das bezahlt.


    Jetzt aber jeden hündischen Begleiter zum Assistenzhund zu deklarieren, die Krankenkasse zahlen zu lassen und ggf. noch zu verlangen, dass der mit in den Supermarkt darf - in meinen Augen ein schlechter Scherz.

  • Wer sich keinen Hund leisten kann, sollte sich auch keinen zulegen. Und nicht dann durch irgendwelche Hintertürchen versuchen, die Kosten an die Allgemeinheit abzudrücken.

    Sorry, da kommt mir echt die Galle hoch, ich glaube, ich muss bei der Krankenkasse einen Hund beantragen - als Beruhigungsmittel.

  • Jetzt macht mal halblang....... ich bezahle jeden Cent von meinem Hund selber..... außer Steuern seit 1 Jahr..... und er begleitet mich auch nicht in den Supermarkt, obwohl er das dürfte


    Nur weil manche das tun, muss man hier nicht mit Ansage diskriminieren

  • Woher wollt ihr denn wissen, dass der Hundehalter keine Behinderung hat, bei denen ihm/ihr der Hund hilft? Vielleicht ist das ja auch der Grund, weshalb er ihn mit in den Supermarkt begleiten soll?

    Wer sich keinen Hund leisten kann, sollte sich auch keinen zulegen. Und nicht dann durch irgendwelche Hintertürchen versuchen, die Kosten an die Allgemeinheit abzudrücken.

    Sorry, da kommt mir echt die Galle hoch, ich glaube, ich muss bei der Krankenkasse einen Hund beantragen - als Beruhigungsmittel.

    Es geht auch nicht darum, dass die Allgemeinheit das Futter für den Pfiffi zahlt - wisst ihr wie teuer so eine Ausbildung zum Assistenzhund ist? Das kann schon locker in den fünfstelligen Bereich gehen, je nach Umfang und Anforderung. Dann hier solche Sätze rauszuhauen ist ziemlich anmaßend. Ist ja schön, wenn dein Hund keine bestimmten Tasks können muss.


    Ich glaube den meisten Schreibern hier ist gar nicht klar, welche Arbeit ein Assistenzhund leistet.

  • Also - mir schon :smile:


    Mir gings auch gar nicht darum, in Abrede zu stellen, dass ein Assistenzhund ernsthafte und wichtige Arbeit leistet. Nur darum, dass man eben doch ggf. mit Auseinandersetzungen mit einem Vermieter rechnen muss und nicht zu 100% sicher sein kann, da Recht zu bekommen. So lange es keine bundeseinheitliche Gesetzgebung dazu gibt.

    Und da wollte ich aufgrund Deines Posts wissen, ob die schon da ist. Aber nach meinen Recherchen definitiv noch nicht.

  • Ging ja auch nicht gegen dich, deshalb schrieb ich ja "die meisten Schreiber". Und nach wie vor geht es ja um eine theoretische Frage, immerhin ist es ja nicht "nur" ein Hund. Ich verstehe die Gesetzgebung dazu einfach nicht, jedes Gerichtsurteil zum Thema Assistenshund sagt etwas anderes und offenbar wird man sich ja nicht einig. :ka:

  • Hier noch ein Link zum Thema Assistenz-Begleithund. Es geht dabei nicht um die Prüfung, wie gesagt. Der Begleithund ist in diesem Fall eine Unterordnung der Assistenzhunde.

  • Liegt in der Natur der Sache. Verschiedene Schwerpunkte, verschiedene Formen der Einschränkungen beim Halter und unterschiedliche Interessen beim jeweiligen „Widerpart“. Dazu verschiedene Ausbildungsstelle und der Beruf des „Assistenzhundetrainers“ ist, soweit ich weiß, auch noch nicht staatlich anerkannt. Im Endeffekt hast Du es also immer mit Einzelkonstellationen zu tun.


    Positiv ist schonmal, dass die Grundstimmung in Richtung „Befürwortung“ geht und es damit auch für „Einzelfälle“ leichter ist, Entscheidungen in ihrem Sinn zu bekommen.

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