Assistenzhund im Mietrecht
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Vermutlich meinst du mit Begleithund den sog. Behindertenbegleithund. Dann benutz bitte auch den entsprechenden Fachbegriff um weitere Missverständnisse zu vermeiden.
Eins der Grundprobleme mit Assistenzhunden in Deutschland ist schon die uneinheitliche Bezeichnung. Jeder Hundetrainer denkt sich da eigene Namenskonstrukte aus, i.d.R. (so wie in deinem link) ohne die ernsthaft mit belastbaren Punkten zu erklären. Und ein Trainer bzw. Verkäufer von Hilfsmitteln (und als solche soll der Hund hier ja gesehen werden) der von "dein treuer Begleiter gibt dir Sicherheit und schenkt... Zuwendung..." und von "Herrchen und Frauchen" schreibt, hat bei mir schon echt versch.... Entweder wir verkaufen hier ein echtes Hilfsmittel, dann möchte ich wissen was das kann und leistet. Oder wir machen Feelgood-Training für Fiffi und Frauchen und dann darf der treue Begleiter gerne trösten und Seelenheil massieren. Aber bitte nicht auf Kosten der Krankenkasse.
Sollte sich dein Antrag für die Kostenübernahme bei der KK an die Blindenführhunde anlehnt sehe ich für eine Kostenübernahme eher schwarz. Denn Blindenführhunde werden erst nach erfolgreicher Ausbildung und erfolgreich bestandener Gespannprüfung von der Krankenkasse bezahlt. Sie müssen, wie hier schon weiter vorne verlinkt, zu Recht sehr strikte gesundheitliche, charakterliche und herkunftsspezifische Kriterien erfüllen. Für Blindenführhundschulen bedeutet das, dass sie erstmal mit Anschaffungs- und Ausbildungskosten in Vorleistung gehen. Sollte ein Kandidat in der Ausbildung durchfallen (tun leider sehr viele) bleiben sie auf diesen Kosten sitzen.
Da dein Hund aus dem Tierschutz stammt erfüllt er schon die Kriterien zur Herkunft die für Blindenführhunde bei der Krankenkasse gelten nicht.
Eine ärtzliche Verordnung für einen Assistenzhund ist nett, aber rechtlich gesehen halt wenig wert. Ein Assistenzhund ist in Deutschland bisher einfach ein nettes, nützliches, schweineteures Hobby.
Ja, ich bin E-Rollstuhlfahrerin, arbeite auch beruflich mit Menschen mit Handicap, habe einen selbst ausgebildeten, selbst bezahlten Assistenzhund und werde ihren (hoffentlich) Nachfolger demnächst beim Züchter abholen, aufziehen und gemeinsam mit einer erfahrenen Trainerin ausbilden. Ich hoffe sehr, dass wir den richtigen Welpen aus dem Wurf gewählt haben und in den nächsten zwei Jahren alles gut läuft damit ich dann mit diesem Hund weiterarbeiten kann. Falls es dumm läuft und die Prüfungen nicht klappen bleibt sie halt Haustier.
Aber: meine Schwerbehinderung kann sie im allerbesten Fall etwas mildern und das Leben erleichtern. Eine menschliche Assistenz kann so ein Hund nur sehr situativ ersetzen. Anders als ein Blindenführhund oder womöglich ein Signalhund. Insofern ist für mich folgerichtig, dass diese Hunde kein Hilfsmittel im SInne der Krankenkasse sind.
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Vermutlich meinst du mit Begleithund den sog. Behindertenbegleithund. Dann benutz bitte auch den entsprechenden Fachbegriff um weitere Missverständnisse zu vermeiden.
Eins der Grundprobleme mit Assistenzhunden in Deutschland ist schon die uneinheitliche Bezeichnung. Jeder Hundetrainer denkt sich da eigene Namenskonstrukte aus, i.d.R. (so wie in deinem link) ohne die ernsthaft mit belastbaren Punkten zu erklären. Und ein Trainer bzw. Verkäufer von Hilfsmitteln (und als solche soll der Hund hier ja gesehen werden) der von "dein treuer Begleiter gibt dir Sicherheit und schenkt... Zuwendung..." und von "Herrchen und Frauchen" schreibt, hat bei mir schon echt versch.... Entweder wir verkaufen hier ein echtes Hilfsmittel, dann möchte ich wissen was das kann und leistet. Oder wir machen Feelgood-Training für Fiffi und Frauchen und dann darf der treue Begleiter gerne trösten und Seelenheil massieren. Aber bitte nicht auf Kosten der Krankenkasse.
Sollte sich dein Antrag für die Kostenübernahme bei der KK an die Blindenführhunde anlehnt sehe ich für eine Kostenübernahme eher schwarz. Denn Blindenführhunde werden erst nach erfolgreicher Ausbildung und erfolgreich bestandener Gespannprüfung von der Krankenkasse bezahlt. Sie müssen, wie hier schon weiter vorne verlinkt, zu Recht sehr strikte gesundheitliche, charakterliche und herkunftsspezifische Kriterien erfüllen. Für Blindenführhundschulen bedeutet das, dass sie erstmal mit Anschaffungs- und Ausbildungskosten in Vorleistung gehen. Sollte ein Kandidat in der Ausbildung durchfallen (tun leider sehr viele) bleiben sie auf diesen Kosten sitzen.
Da dein Hund aus dem Tierschutz stammt erfüllt er schon die Kriterien zur Herkunft die für Blindenführhunde bei der Krankenkasse gelten nicht.
Eine ärtzliche Verordnung für einen Assistenzhund ist nett, aber rechtlich gesehen halt wenig wert. Ein Assistenzhund ist in Deutschland bisher einfach ein nettes, nützliches, schweineteures Hobby.
Ja, ich bin E-Rollstuhlfahrerin, arbeite auch beruflich mit Menschen mit Handicap, habe einen selbst ausgebildeten, selbst bezahlten Assistenzhund und werde ihren (hoffentlich) Nachfolger demnächst beim Züchter abholen, aufziehen und gemeinsam mit einer erfahrenen Trainerin ausbilden. Ich hoffe sehr, dass wir den richtigen Welpen aus dem Wurf gewählt haben und in den nächsten zwei Jahren alles gut läuft damit ich dann mit diesem Hund weiterarbeiten kann. Falls es dumm läuft und die Prüfungen nicht klappen bleibt sie halt Haustier.
Aber: meine Schwerbehinderung kann sie im allerbesten Fall etwas mildern und das Leben erleichtern. Eine menschliche Assistenz kann so ein Hund nur sehr situativ ersetzen. Anders als ein Blindenführhund oder womöglich ein Signalhund. Insofern ist für mich folgerichtig, dass diese Hunde kein Hilfsmittel im SInne der Krankenkasse sind.
Das ist ja alles sehr schön, freut mich für dich. Ich habe mich allerdings bereits über alles informiert und brauche hier keine ellenlange Belehrung. Und nochmal, falls du es die letzten 5x überlesen haben solltest: Es handelt sich nicht um mich, sondern eine rein theoretische Frage. Meine Behinderungen und/oder die Ausbildung meiner Hündin steht hier nicht zur Debatte und ist meine Privatsache.
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Ich versteh nicht ganz was du hören willst, ehrlich gesagt. Hier erklärt dir jemand ellenlang und geduldig die rechtliche Situation, und du pampst nur herum, weil das nicht deiner Meinung über die rechtliche Situation entspricht.
Und du wirst im Forum einfach auch nicht weit kommen, wenn du nicht die hier allgemein verwendete Wortwahl triffst und Sachen einfach umdefinierst.
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Ist es denn falsch, wenn ich nachfrage? Hier scheinen auch immer noch Leute zu denken es ginge um mich, obwohl ich bereits unter dem Eingangspost schrieb es handelt sich um eine rein theoretische Frage. Und dann kamen auch noch Vorwürfe ich würde die Kosten für meinen Hund auf die Allgemeinheit abwälzen wollen. Entschuldigung, dass mir da irgendwann die Hutschnur platzt. Nochmal: Es geht hier weder um mich noch um meinen Hund und ich diskutiere keine Privatangelegenheiten. Ich sagte außerdem bereits mehrfach, dass es um Assistenz-Begleithunde geht und das hat nichts mit einer Prüfung zu tun.
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Hier:
Nochmal: Es geht hier weder um mich noch um meinen Hund
Edit by Mod - Zitat ohne Quellenlink entfernt
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Na offenbar schon ... du schmeißt hier mehrere Fragen durcheinander.
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Wenn ich bedenke, dass eine meiner besten Freundinnen im (E-)Rolli sitzt, ihren Hund (LZ-DSH) trotzdem im IGP (incl. Prüfungen) führt, dieser außerdem zuhause tatsächlich assistiert (Dinge aufheben, Waschmaschine ausräumen, Geschirrspüler-Schlitten raus ziehen, Licht an/aus, Telefon holen u.v.m.), sie diesen Hund aber ganz selbstverständlich selbst finanziert, platzt mir fast der Kragen bei sowas.....
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Na offenbar schon ... du schmeißt hier mehrere Fragen durcheinander.
Mein Bedarf an Austausch mit dir, ist hier an dieser Stelle gedeckt!
Ich habe nämlich keinen Informationsbedarf.
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Ich denke, die Frage in Bezug auf Mietrecht ist hier mehr als hinreichend beantwortet.
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So sehr ich deine Beiträge schätze, ich finde es absolut gruselig, wenn Posts von Menschen hier im Forum mit ihren Aktivitäten auf Facebook (oder anderen Foren) in Verbindung gebracht werden. Für mich ist das höchst übergriffig und auch ein Grund, warum ich mich nicht mal traue, hier die Namen meiner Hunde zu nennen.
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