Wiederholungsimpfung - was ist zu beachten?
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Hallo Leute,
am 28.06.2019 hat Heli ihre Tollwut-Impfung bekommen. Geimpft wurde mit Nobivac T. Nachdem ich den Impfpass zurück erhalten habe, habe ich etwas gestaunt, dass da eine Gültigkeit von einem Jahr eingetragen war. Nach "Datenblatt" steht, dass die Impfung alle 3 Jahre wiederholt werden muss. Der TA ließ sich aber nicht auf irgendwelche Diskussionen ein. Einer Freundin erging es übrigens nicht anders mit ihrem TA hier vor Ort, der war auch der Meinung, dass die Impfung jährlich wiederholt werden muss.
Ich möchte mit Heli nun wieder trainieren, der Verein sagt aber, dass die sich an die Angabe im Impfpass halten müssen. Jetzt wäre die Frage, wie schädlich es wäre, die Impfungen (28.6 Tollwut und 29.7. Rest L4, SHPPi) jetzt durchführen zu lassen? Übrigens bei einem anderen TA.
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Tja...ich fürchte ums nochmal impfen kommste nicht drum rum.
Ich hab mit der TÄ extra vorher geklärt, ob sie für 3 Jahre impft und einträgt, weil ich es brauche (Training, Fahrten ins Ausland).
Übrigens mag meine TÄ Tollwut nicht mit anderen Sachen kombinieren, wir haben Lepto und den Krams mit 4 Wochen Abstand zum Rest geimpft.
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Übrigens mag meine TÄ Tollwut nicht mit anderen Sachen kombinieren, wir haben Lepto und den Krams mit 4 Wochen Abstand zum Rest geimpft.
Wäre dankbar gewesen auch so eine TÄ zu haben, meine hat die gesamte Keule gegeben und Kiddo war sowas von hin, noch 1-2 Tage später.
Hinterher ist man immer schlauer!
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Ich habe Lepto geimpft - 1 Jahr gültig
SHP - 3 Jahre gültig
Tollwut - 3 Jähre gültig
Alles aber mit einem Abstand von mind (!) 4 Wochen dazwischen.
Außerdem werde ich, weil die Grundimmunisierung jetzt abgeschlossen ist, vor dem nächsten Impfen titern lassen.
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Wäre dankbar gewesen auch so eine TÄ zu haben, meine hat die gesamte Keule gegeben und Kiddo war sowas von hin, noch 1-2 Tage später.
Hinterher ist man immer schlauer!
Hat Heli als Welpe jetzt auch bekommen. Nach dem TA lag sie zwar ein paar Stunden ruhig in einer Ecke, aber danach war alles vorbei.
Geld hin oder her, aber ich würde ungerne jedes Mal die Untersuchung vor dem Impfen zahlen wollen, ich 40€ hat der TA mir berechnet. Und das Thermometer im Popo findet Heli auch nicht besonders spaßig.
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Das ist aber Pflicht vor dem impfen. Ob der Hund das lustig findet oder nicht, spielt keine Rolle.
Und ja, Eintrag im Pass ist das was gilt.
Frag doch einfach den neuen TA ob du jetzt schon zum impfen kommen kannst..
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Das ist aber Pflicht vor dem impfen. Ob der Hund das lustig findet oder nicht, spielt keine Rolle.
Und vor allem sinnvoll ! Da an 30-40€ sparen zu wollen, und den Hund nicht untersucht zu impfen , finde ich nicht in Ordnung
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Das ist aber Pflicht vor dem impfen. Ob der Hund das lustig findet oder nicht, spielt keine Rolle.
Und vor allem sinnvoll ! Da an 30-40€ sparen zu wollen, und den Hund nicht untersucht zu impfen , finde ich nicht in Ordnung
Zumal es ja Gründe gibt, warum man das nicht alles gleichzeitig impft.
Ich geh lieber 2x und zahl 2x und lass meinem Hund ein paar Wochen Ruhe.
Du kannst Sicher die SHP usw. vorziehen und dann in 4 Wochen Tollwut impfen.
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Zur Tollwutimpfung nochmal: Deine Heli ist jetzt ein Jahr und ein bisserl was, oder? Es ist auch bei Tierärzten, die nach Herstellerangaben in größeren Abständen impfen nicht unüblich, dass die erste Auffrischung nach einem Jahr erfolgt.
Guck mal, welches Präparat bei der Impfung genutzt wurde und suche nach den Herstellerangaben bzw. Empfehlungen. -
Zur Tollwutimpfung nochmal: Deine Heli ist jetzt ein Jahr und ein bisserl was, oder? Es ist auch bei Tierärzten, die nach Herstellerangaben in größeren Abständen impfen nicht unüblich, dass die erste Auffrischung nach einem Jahr erfolgt.
Guck mal, welches Präparat bei der Impfung genutzt wurde und suche nach den Herstellerangaben bzw. Empfehlungen.Es wurde das Nobivac T verwendet. Das Datenblatt ist hier:
https://portal.dimdi.de/amispb…603615-spcde-20150701.pdf
Und dort verstehe ich folgendes: der Hund wird geimpft (Erstimpfung) und nach 21 Tagen hat er den Impfschutz. Wird die Impfung nach spätestens 3 Jahren wiederholt, hält der Schutz wieder 3 Jahre, aber ohne Wartezeit.
ZitatBei Hunden und Katzen wird mit Nobivac T ein wirksamer Impfschutz im Sinne der Tollwut- Verordnung erreicht, sofern die Impfung
- im Falle einer Erstimpfung mindestens 21 Tage und längstens 3 Jahre zurückliegt und
- im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 3 Jahre nach vorangegangenerTollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 3 Jahre zurückliegt.
Ich habe jetzt einem anderen Arzt geschrieben und er meint etwas anderes:
Zitatdie grundimmunisierung erfolgt 1 Jahr nach der 1. tollwutimpfung. Ab dann ist die tollwutimpfung 3 Jahre gültig, es sei denn man impft nicht regelmäßig. Manche Länder wie zb die Schweiz wollen jährliche tollwutimpfungen. Andere Länder abweichend. Liebe Grüße
Deshalb kann ich es auch nicht ganz verstehen, denn das, was der Arzt sagt entspricht nicht den Hersteller-Angaben.
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