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Er bleibt erst mal bei mir und wenn sich niemand meldet, für immer, fals ich ihm gerecht werden kann....ich weiß nicht viel über die Rasse.
Bitte lass ihn morgen beim Tierarzt auf einen Chip überprüfen. Meldung ans Tierheim und die Polizei hast du ja schon gemacht. Ich gehe nicht davon aus, das er niemandem gehört.
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Hab ich Aschaffenburg gelesen? Das ist ja hier bei mir. Ich kann es gerne Mal verbreiten. FB für MKK oder ich habe auch Bekannte aus Schöllkrippen
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Du könntest es auch noch bei https://www.berner-sennenhunde-in-not.de/ versuchen.
Die werden auch oft kontaktiert, wenn ein Hund abgehauen ist und helfen dann auch bei der Suche.
Wenn Du den Hund einfach behälst, ist es Unterschlagung.
Zumal die Polizei von dem Fund ja weiß.
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Hmh. Ich hab jetzt mal geguckt. Wie gesagt: Zuständig für Fundtiere ist die Gemeinde. Nach dem, was ich gefunden habe, ist es in Aschaffenburg das entsprechende Tierheim. Auf deren Seite steht der Hinweis, dass man das Fundtier ins Tierheim bringen soll, wenn man das Tierheim nicht erreicht, die Polizei verständigen soll, diese würde das Tier sichern.
Hast Du der Polizei gesagt, dass Du das Tierheim nur auf dem AB erreichst und der Hund nicht bei Dir bleiben kann? -
https://www.123recht.de/ratgeb…nd-behalten-__a77069.html
ZitatII. Fundrecht:
Soweit das Eigentum nicht nach den Vorschriften der §§ 958 ff. BGB begründet werden kann, ist es jedoch möglich, nach dem Fundrecht Eigentum zu erlangen.
Das Fundrecht ist in den §§ 965 ff. BGB geregelt. Danach gehören Fundtiere nicht automatisch dem Finder. Vorrangig muss dem Eigentümer der Fund mitgeteilt werden. Diesem steht das Recht zur Herausgabe zu. Wenn das Tier ein Halsband mit Adressanhänger besitzt, ist dies in der Regel einfach den Eigentümer ausfindig zu machen. Auch der Tierarzt kann überprüfen, ob das Tier eine Tätowierung oder einen Chip besitzt.
Wenn diese Möglichkeiten erschöpft sind, muss der Finder den Fund unverzüglich bei der Ordnungsbehörde anzeigen. Je nach Gebiet kann hierfür eine andere Behörde zuständig sein – häufig ist es die Gemeinde.
Der Eigentümer hat mit Abgabe der Fundanzeige ein halbes Jahr Anspruch darauf, das Tier zurück zu fordern. Mit Ablauf der Frist geht das Eigentum auf den Finder über.
Zu beachten ist, dass es vielfach Satzungen der Gemeinden oder Sondervorschriften gibt, sodass es sich lohnt, sich bei einem fachkundigen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beraten zu lassen.
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Du darfst den Hund gar nicht einfach behalten. Vorerst ist das ok (meist passiert sowas in Absprache mit dem TH), aber sicher nicht fuer immer. Sowas ist rechtlich ganz gut geregelt!
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Also ich habe die passende Facebook Gruppe geschickt bekommen. Ich kann es gerne für dich Posten
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ACHTUNG!
Ich werde den Hund natürlich NICHT einfach behalten...ist für mich selbstverständlich!
Ich gehe morgen früh zu TA und lasse, fals vorhanden, den Chip auslesen.
Ich werde ALLES versuchen die Eigentümer zu finden!
Fals sich, was ich nicht glaube, niemand meldet, WÜRDE ich ihn zu mir nehmen WENN ich die voraussetzungen hätte.
Macht hier keine Panik!
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