Gassigeher u Co -wie war das nochmal rechtlich?
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hallo,
ich hoffe der Thread ist hier richtig und freue mich über euer Schwarmwissen
Wie oben geschrieben, wie ist das rechtlich nochmal mit "Gefallen" und offiziellem Gassigeher?
In den E** Kleinanzeigen sind viele junge Leute ( um die 20) die sich mit dem Gassigehn was dazu verdienen möchten.
Geht das? Und wie sieht es mit kostenlosen Gassi aus, Erwachsenem? ( Unter 18 vermutlich eh nicht)
Oder geht das wie früher gar nicht mehr ( hab das ab Tennie gemacht) mit ab und an Gassi für ein Taschengeld?
Dankeschön
Lg Newstart2
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- Vor einem Moment
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Neben (Haftpflicht-)Versicherungsschutz gäbe es da auch rechtliche Themen wie "Darf Person A überhaupt mit dem Hund X der Rasse Z gassi gehen?", was auch sehr von Kommune/Bundesland/Staat oder dem speziellen Hund anhängen kann.
Geht es eher um Grundsätzlichkeiten (woran muss man alles denken?) oder oder war es eine gezielte Frage zu einem bestimmten Themenkomplex?
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muaah dass das so kompliziert ist hätte ich nicht gedacht.
"Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist."
https://www.huk.de/vm/axel.bre…tpflichtversicherung.html
Was soll das denn nun bedeuten?
anymouse es handelt sich um keinen Listenhund u.in BA-wü gilt auch keine 40/20 Regelung.
Ich hätte das schon gern relativ klar, bevor ich mir nen Gassigeher suche
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Sobald jemand regelmäßig Geld dafür bekommt, ist die Tätigkeit als gewerblich anzusehen, sprich Gewerbeschein muss her. Und damit auch die entsprechende Betriebshaftpflicht.
Macht’s jemand ohne Geld, ihr plaudert nur, welche Regeln gelten sollten etc. = Nicht gewerblich.
Entweder greift dann deine Hundehalterhaftpflicht oder die allgemeine Haftpflicht des Sitters (wenn er denn eine hat!!! Gibt genügend junge Leute, die keine Haftpflicht haben).
Gibst du Geld dafür, ist es nicht nur eine einmalige Sache = gewerblich.
Und da gelten eben die üblichen Bestimmungen.
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Bin ich froh, dass ich nicht die einzige bin, die diesen Satzteil nicht checkt: "Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung"
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Auf der sicheren Seite ist man vermutlich, wenn man bei der eigenen HH-Haftpflicht schriftlich / per Mail anfragt, ob der Hundesitter mitversichert ist.
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