Wer zahlt für Schäden in Hundepension?

  • Hallo, mich beschäftigt gerade die Frage, wie das rein rechtlich ist, wenn der Hund in eine Huta/Hundepension etwas anstellt.

    In den AGBs steht ja immer der Halter haftet und man soll eine Haftpflicht haben, aber die Haftpflicht, zumindest die, bei denen ich jetzt geguckt habe, haften nur für Dritte Personen und nicht für eine professionelle Hundepension. Die von der Hundepension müssen doch auch irgendwie versichert sein oder?

    Ich bin gerade etwas verwirrt. Müsste ich dann alleine zahlen, wenn der Hund etwas anstellt?


    VGgrinning-dog-face

  • Das sollte eigentlich deine Privathaftpflicht zahlen, so fern der Hund mit drin ist.

    Unsere ist mit drin, für den Fall der Fälle.

    Warum sollte die Hunde Pension den Schaden, ihrer Versicherung melden, wenn dein Hund den Schaden verursacht hätte.

    Deswegen hat man ja eine Haftpflichtversicherung.

  • In in unserer Haftpflicht ist, wie in vielen anderen der Hund nicht mit drin. Und bei der Hundehaftpflicht steht auch ganz konkret da, dass es nur für die Betreuung von Dritten gilt, aber Nicht für eine Hundepension.

  • Da musst du zahlen, oder der Betreiber hat ne Betriebshaftpflicht die sowas einschliesst. Keine Ahnung ob es sowas gibt.

    Die Hundehaftpflicht zahlt nicht bei professioneller Pension.

  • Das wäre dann ein Punkt, auf den man bei Abschluss eben speziell achten bzw. suchen müsste.

    Mir war die Absicherung für Dritte besonders wichtig, da meine Familie im Regelfall Merles Betreuung übernimmt.


    Möglicherweise verlangt die HuTA auch von euch einen Nachweis und nimmt gar niemanden auf, der nicht in der Hinsicht versichert ist?


    Ich finde es ein bisschen frech, zu sagen, die müssen ja auch irgendwie versichert sein - empfinde ich als Abschieben der Verantwortung.

  • Dann nenne mir mal ne Haftpflicht die gewerbliche Sitter einschliesst.

    Das hat nix mit 3. Person zu tun.

  • Vielleicht hilft das weiter:

    (Kenne mich nicht aus, habe ich nur online gefunden)

    Betriebshaftpflicht für Hundeschulen, Tierpensionen & Hundeausbilder


    Hundetrainer oder Inhaber einer Hundeschule sind gewerblich tätig und somit verpflichtet, eine Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Denn sollten bei ihrer gewerblichen Tätigkeit Tiere oder Personen zu Schaden kommen oder Gegenstände zerstört oder beschädigt werden, sind sie zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

    LG NaDeKa.

  • Ja, aber der Passus bezieht sich auf durch den „Sittinghund“ verursachten Schäden bei Dritten. Dieses Risiko muss versichert sein.


    Hier gehts scheinbar um Sachen wie angekaute Türen, umgekippte Vasen oder Ähnliches in der Pension selbst. Da würde ich einfach mal gucken, was im Vertrag steht.


    Wenn es sich um eine professionell erbrachte Dienstleistung mit entsprechender vetraglicher Ausgestaltung handelt, dann sollte das mit dieser Tätigkeit typischerweise einhergehende Risiko m. E. beim Dienstleister liegen. Der hat für die Zeit die Verpflichtung zur Aufsicht über das Tier und weiß ja, dass er mit Lebewesen zu tun hat, die von Haus aus ein gewisses Gefährdungsrisiko haben. Das ist dann aber eben auch eine Dienstleistung, für die man anständig bezahlen sollte.


    Wenn etwas unter der Hand oder mit nicht so ganz klarem Vertrag läuft, dann wird es halt spannend.

  • Interessant...in vielen Pensionen findet man ja solch einen Passus


    "Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension XYZ erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden."


    Es wird dann erwartet, dass z.B. ein angekauter Fensterrahmen vom Hundehalter oder dessen Versicherung erstattet wird.


    Das ist bei einer gewerblichen Pension, die dann der "Hüter" ist, im Zweifelsfall hinfällig wenn ich das richtig verstehe?

  • In einer Hundepension ist der Halter gar nicht dabei, daher gäbe es nur die Aussage des Betreibers, daß es Bello war und nicht Ajax, Lumpi oder Rex, der den Schaden verursacht hat. Da stelle ich mir schon den Nachweis außerordentlich schwierig vor.

    Nach gesundem Menschenverstand ist es Sache des Betreibers, die Hunde so zu halten, daß kein Schaden entsteht, und das Restrisiko ist dann seines, eben berufsbedingt.


    Dagmar & Cara

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