Wer zahlt für Schäden in Hundepension?
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Ich sehe das wie dagmarjung Da muss man doch erstmal nachweisen, welcher Hund das war... Außerdem würde ich bei einer professionellen Hundepension schon davon ausgehen, dass die Hunde so gehalten/betreut werden, dass nichts kaputt geht...
Meine Jungs gehen ja nur im absoluten Notfall in eine Pension. Sonst sind sie bei der Nachbarin die auf sie aufpasst. Und sie wäre ja dann über die Tierhalterhaftpflicht abgesichert.
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Interessant...in vielen Pensionen findet man ja solch einen Passus
"Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension XYZ erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden."
Es wird dann erwartet, dass z.B. ein angekauter Fensterrahmen vom Hundehalter oder dessen Versicherung erstattet wird.
Das ist bei einer gewerblichen Pension, die dann der "Hüter" ist, im Zweifelsfall hinfällig wenn ich das richtig verstehe?
Hinfällig nicht, denke ich. Wenn man den Vertrag so unterschreibt, dann ist der auch so zu erfüllen, sittenwidrig würde ich ihn nicht einschätzen.
Aber wie dagmarjung sagt: Der Nachweis dürfte schwierig sein. -
Es müssen nicht alle Abschnitte in einem Vertrag rechtsgültig sein.
LG
Sacco -
Es müssen nicht alle Abschnitte in einem Vertrag rechtsgültig sein.
LG
SaccoGenau. Es gibt oft eine Menge Klauseln in den AGBs, die da zwar lustig drinstehen können, aber am Ende überhaupt nicht zählen, Unterschrift hin oder her.
Der Haftungsausschluss als Dogwalker zählt z.B. dazu
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... "Für Schäden die der Hund an Dritten (Hund/Mensch/Sache) anrichtet, haftet alleine der Auftraggeber!...." Ein Teil der AGBs. Da steht aber auch, wenn dem Hund etwas passiert, haftet die Pension nicht. Nur da frage ich mich, wo da der Sinn ist?! Die darf ich nicht belangen, wenn dem Hund was passiert, aber die mich. Und die Haftpflicht nützt ja nichta. Klar hat man eine, aber in der Pension gilt sie nicht. Oder kennt einer von euch eine Haftpflicht, die auch für eine Pension oder Huta gilt????
Wobei ich selber auch im Vertragswesen arbeite und ich kann dem nur zustimmen. Nicht alles, was irgendwo steht in DEN AGBs/Vertrag ist auch rechtsgültig.
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Hi,
mein Mann ist vom (Versicherungs)Fach, der hat gestern nachgeschaut.
Unsere Hundehaftpflichtversicherung hat gewerbliche Hundepension oder Huta nicht explizit ausgeschlossen, also gehen wir davon aus, dass sie für Schäden dort auch greift. Mein Mann fragt morgen aber nochmal intern nach. Wir sind bei der Allianz.
Grundsätzlich hafte ich als Hundehalter für alles, was mein Hund irgendwo anstellt, auch, wenn er von einem gewerblich tätigen Profi betreut wird. Ist in deiner Versicherung eine Pension oder Huta ausgeschlossen, haftest du halt privat. Ist es eingeschlossen, übernimmt deine Versicherung deine Pflicht zu haften auch dort, und prüft auch eine eventuelle Mitschuld des Hüters.
Wenn ich durch meine Unterschrift den Hüter von Ansprüchen freistelle, die entstehen könnten, weil er meinen Hund nicht gut beaufsichtigt hat und der Hund zu Schaden kam, bin ich quasi selbst Schuld.
Unsere Hundepension, in der wir letztes Jahr waren, hat den Passus, dass sie haftet für Schäden an unserem Hund, wenn sie grob fahrlässig gehandelt hat. Ließe sich auch drüber streiten, was gemeint ist, aber immerhin ist ihre Haftung nicht komplett vom Tisch.
Wenn du noch mehr wissen willst, gern per PN.
LG
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Nein, das stimmt so nicht: „Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Oder siehe hier:ZitatFallbeispiel zwei: Bezahlte Hundesitter sind nicht über die
private Hundehaftpflicht des Halters versichert. Sie sind für
den Hund verantwortlich und müssen für Personen- und auch
Sachschäden aufkommen. Bezogen auf das Beispiel des ersten
Falles ist er zusätzlich für die Verletzungen, die der Hund erleidet, haftbar zu machen. Deshalb sollten Profi-Hundebetreuer
unbedingt eine Hundesitterhaftpflicht abschließen. Diese gibt
es in verschiedenen Ausführungen (Hüten bis 5, 10 oder 15
Hunden gleichzeitig) und beinhaltet zusätzlich noch die Privathaftpflicht für den Hundesitter und seine Familie. Wichtig:
Werden die Hunde in der Wohnung des Halters betreut und
dieser übergibt dafür seinen Wohnungsschlüssel, müssen auch
so genannte Schlüsselschäden mitversichert sein. -
Hi,
mein Mann ist vom (Versicherungs)Fach, der hat gestern nachgeschaut.
Unsere Hundehaftpflichtversicherung hat gewerbliche Hundepension oder Huta nicht explizit ausgeschlossen, also gehen wir davon aus, dass sie für Schäden dort auch greift. Mein Mann fragt morgen aber nochmal intern nach. Wir sind bei der Allianz.
Wenn der Vertrag nicht deutlich älter als 15 Jahre ist, und vorher andere Bedingungen galten, die jetzt noch Bestandsschutz genießen, gilt: die Allianz übernimmt keine Schäden, die bei gewerbsmäßiger Betreuung entstehen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Miteigentümers, Mithalters und Hüters.
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Danke, das fragen wir morgen nochmal genau nach. Bei uns war es laut den Bedingungen nicht explizit ausgeschlossen wie in dem Zitat von dir, Selkie
Es gibt, so wie ich das verstanden habe, eine Art Priorisierung, welche Versicherung als erstes haftet. Und so wie ich das sehe, ist es so, dass immer ich selber erstmal haftbar bin für meinen eigenen Hund. Hab ich eine Versicherung für dieses Risiko, haftet die bei allen eingeschlossenen Vorfällen. Hinterher kann sie aber evtl. ihre Kosten wieder einfordern, zb von der Hundesitterhaftpflicht des Hundesitters/ der Betriebshaftpflichtversicherung der Pension. Nämlich dann, wenn der Sitter grob fahrlässig gehandelt hat, oder alkoholisiert war, oder andere schwere Fehler gemacht hat.
Oft ist es ein Geschacher zwischen den Versicherungen, wer jetzt was übernimmt und wer an was Schuld hatte oder nicht. Das geht dann häufig über Anwälte, deshalb haben wir eine Rechtsschutzversicherung zusätzlich. Im Grunde ist es oft eine Einzelfallentscheidung, weil einmal ein Gericht irgendwo etwas entschieden hat, heißt das nicht, dass das jetzt überall und für alle Zeiten so ist. Jeder Fall liegt ein bisschen anders.
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Eine Hundepension bietet Hundehaltern die Möglichkeit, ihren Hund für einen längeren Zeitraum professionell betreuen zu lassen – etwa wenn man verreist oder im Krankenhaus ist. Auch wenn das Tier in einer Hundepension von einem gewerbsmäßigen Hundesitter versorgt und betreut wird, haftet für Schäden prinzipiell der Hundehalter – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Gerichtsurteil festgestellt.
Die Karlsruher Richter urteilten: Fügt ein Hund einem gewerbsmäßigen Hundebetreuer einen Schaden zu, ohne dass dem Betreuer eine Schuld angelastet werden kann, muss der Hundehalter für den Schaden haften. Verfügt der Hundehalter über eine Hundehaftpflichtversicherung, übernimmt diese den Schadensersatz, wenn der Hund eine dritte Person verletzt.Verursacht der Hund einen Schaden, so tritt grundsätzlich die Schadensersatzpflicht des Tierhalters nach § 833 Abs.1 S.1 BGB ein. Dies gilt unabhängig davon, ob den Tierhalter ein Verschulden an dem Vorfall trifft. Das bedeutet zunächst, dass die Schadensersatzpflicht auch dann eintritt, wenn der Tierhalter während der Verursachung des Schadens nicht anwesend ist.
Am 25.03.2014 entschied der Bundesgerichtshof mit dem Az. VI ZR 372/13, dass die Tierhalterhaftung auch dann eingreift, wenn der Geschädigte einen Hund in seiner Hundepension aufgenommen hat. Verursacht der Hund während dieser Zeit einen Schaden, so greift die Tierhalterhaftung ein. Auch die Gewerbsmäßigkeit der Tätigkeit macht den Geschädigten nicht weniger schutzwürdig als andere Personen. Ist dem Geschädigten jedoch ein eigenes Fehlverhalten vorzuwerfen, vermindert sich der Schadensersatzanspruch entsprechend seines Mitverschuldens. In diesem Fall kann jedoch nicht von einem Mitverschulden ausgegangen werden. Es ist anerkannt und üblich, dass es in einer Tierpension zu keiner lückenlosen Beaufsichtigung kommen kann. Solange die Hunde ordnungsgemäß, verantwortungsbewusst und sicher auf verschiedene Räume aufgeteilt werden, ist kein Sorgfaltsverstoß erkennbar. -
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