Welche Rasse ist das ???

  • Wenn du nicht einmal für den Hund ein blaues Buch bekommen hast, dann geh bitte direkt zum Tierarzt und lass den Hund bitte unbedingt auf Chip testen und Impfen!

    Der Hund wohnt in Thüringen. Da kann er ohne Chip gar nicht angemeldet werden.


    Den blauen Ausweis hab ich für meinen Tierheim-Hund auch nicht, der ist nun wirklich nicht lebenswichtig. Bzw. der wird erst wichtig, wenn man ins Ausland will. Chipnummer und Impfung kann man auch in einen ganz normalen Impfausweis eintragen.)

  • Dein Hund kann trotzdem jederzeit zum Wesenstest gebeten werden, insbesondere wenn ihr da mal eine Rauferei oder brenzlige Situation habt (ob mit Menschen oder Hunden, ist egal).

    Das halte ich für ein Gerücht. In einem BL ohne Rasseliste kann ein Hund nicht JEDERZEIT zum Wesenstest gebeten werden, wenn nicht irgendwas vorgefallen ist. Der zweite Teil deines Satzes ist richtig, ja, wenn was passiert, kann der Hund zum WT gebeten werden, auch wenn es nur ne Kleinigkeit ist. Aber keinesfalls, weil er "irgendwie listig" aussieht in einem BL ohne Rasseliste. Das kann ich so nicht stehen lassen.

  • Auch wenn du dir eine „heikle“ rasse vom Tierschutz ohne Papiere ( da reicht Boxer, English Bulldog) holst, kann dir durch eine Einschätzung dass deine e. Bulldog ein Kampfhund mix ist auch Ärger drohen, da ist es den Ämtern egal ob du den Hund aus einem Tierheim oder einem Züchter oder sonst wo her hast.


    Absolut nicht. In einigen Bundesländern darf man diese Hunde halten, wenn sie aus dem Tierschutz kommen, vom Vermehrer/Züchter werden sie hingegen eingezogen und dann übers Tierheim (hoffentlich) neu vermittelt.


    Eine Dänemarkreise ginge natürlich trotzdem nicht.

  • Danke ?....aber die kleine bleibt ein Lebenlang bei mir .....und wird nicht verkauft !

  • Wenn du nicht einmal für den Hund ein blaues Buch bekommen hast, dann geh bitte direkt zum Tierarzt und lass den Hund bitte unbedingt auf Chip testen und Impfen!

    Der Hund wohnt in Thüringen. Da kann er ohne Chip gar nicht angemeldet werden.


    Den blauen Ausweis hab ich für meinen Tierheim-Hund auch nicht, der ist nun wirklich nicht lebenswichtig. Bzw. der wird erst wichtig, wenn man ins Ausland will. Chipnummer und Impfung kann man auch in einen ganz normalen Impfausweis eintragen.)

    Doch ein blaues Impfbuch habe ich vom TA bekommen , gleich nach dem Kauf damals hatte ich ein Termin für Impfung usw. gemacht war 07/2019 ....

  • Auch wenn du dir eine „heikle“ rasse vom Tierschutz ohne Papiere ( da reicht Boxer, English Bulldog) holst, kann dir durch eine Einschätzung dass deine e. Bulldog ein Kampfhund mix ist auch Ärger drohen, da ist es den Ämtern egal ob du den Hund aus einem Tierheim oder einem Züchter oder sonst wo her hast.


    Absolut nicht. In einigen Bundesländern darf man diese Hunde halten, wenn sie aus dem Tierschutz kommen, vom Vermehrer/Züchter werden sie hingegen eingezogen und dann übers Tierheim (hoffentlich) neu vermittelt.


    Eine Dänemarkreise ginge natürlich trotzdem nicht.

    Weist du zufällig wie die Regelung in Italien ist ?

  • Ich zitiere mal den ADAC (Quelle: https://www.adac.de/reise-frei…bersicht/einreise-zoll/):

    "Hund und Katze

    Ausweise und Kennzeichnungen


    Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.


    Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.

    Impfungen


    Im EU-Heimtierausweis muss die gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.


    Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. Albanien, Montenegro, Türkei und den nordafrikanischen Ländern) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.

    Weitere Regelungen


    In der Öffentlichkeit müssen Hunde an der Leine geführt werden, sie darf maximal 1,50 m lang sein. Außerdem ist ein Maulkorb mitzuführen. Es wird empfohlen, bei der Kommune des Urlaubsortes oder im Hotel zu erfragen, ob zusätzliche örtliche Bestimmungen zu beachten sind.


    Für die Mitnahme von sog. gefährlichen Hunderassen gibt es keine Einschränkungen."

  • Weist du zufällig wie die Regelung in Italien ist ?

    Italien hat seit ein paar Jahren keine Rasseliste mehr. Da gelten nur die allgemeinen EU Einreisebestimmungen.

  • Es ist völlig egal, was der Hund unserer Meinung nach ist. Wichtig nur wie der Prüfer ihn einsortiert. Da musst du einfach abwarten.

    Das stimmt leider. Die Prüfer hier sind so, wenn sie meinen es ist ein Listenhund dann ist es ein Listenhund. Egal welche Papiere (außer VDH, aber die OEB ist halt nicht anerkannt) oder sonstiges.


    Italien ist wie Holland zum Glück relativ unkompliziert mit solchen Rassen. Jedoch musst du gucken ob Länder auf deiner Route liegen die keine Listenhunde wollen.

  • Das stimmt leider. Die Prüfer hier sind so, wenn sie meinen es ist ein Listenhund dann ist es ein Listenhund. Egal welche Papiere (außer VDH, aber die OEB ist halt nicht anerkannt) oder sonstiges.


    Italien ist wie Holland zum Glück relativ unkompliziert mit solchen Rassen. Jedoch musst du gucken ob Länder auf deiner Route liegen die keine Listenhunde wollen.

    Der OEB ist aber streng genommen auch ein Listenhund Mix und damit ist die Einstufung dann auch korrekt so :ka:

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