Kosten für Hund: was ist ok, was nicht?
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Hallo Zusammen,
Leia ist seit seit 2 Jahren ein Trennungshund, der wöchentlich zwischen meinem Ex und mir wechselt. Im Kaufvertrag stehen wir beide, die Kosten hatten wir alle 50/50 geteilt.
Nachdem sich nun in den letzten Wochen die Streitereien und Beleidigungen seinerseits häufen, bin ich natürlich nicht mehr so kompromissfreudig, was "Zwischendurch mal sehen" angeht. Leia war nun urlaubsbedingt 3 Wochen am Stück bei mir und nachdem ich an ihrem Geburtstag mit ihr dem ganzen Tag unterwegs war und er sie deshalb nicht sehen konnte (er hatte einen Abend zuvor angefragt), ging das Beleidigen wieder los und endete mit der Aussage: Du hast gewonnen. Leia ist jetzt dein Hund. Überweis mir alle Kosten." Auf meine Nachfrage, welche Kosten, sagte er nur: was sie gekostet hat.
Jetzt wäre meine Frage, inwieweit er hier überhaupt Kosten verlangen kann. Die Hälfte des Kaufpreises sowie seinen Anteil der aktuell laufenden Versicherungen würde ich ja einsehen. Aber bereits vergangene Tierarztrechnungen oder Versicherungen eher nicht, da er in der Zeit ja auch einen Hund hatte. Es wäre nur die Frage, wie ich da rechtlich "sicher" wäre? -
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Hi
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Wer steht ursprünglich im Kaufvertrag und wer zahlte bisher Steuern und Versicherung?
Ich glaube nicht, dass du rückwirkend etwas bezahlen musst. Du könntest ihm den Hund abkaufen, aber das wars.
Wenn er wirklich Ärger macht schalte einen Anwalt der sich auf Tierrecht spezialisiert hat ein. Der muss nicht in der Nähe sein, die beraten auch telefonisch.
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Rechtlich ist da gar nichts zu machen.
Gib ihm was du für richtig und fair hältst.
Lass ihn klagen, wenn er mit dem Betrag nicht zufrieden ist.....was höchstwahrscheinlich nicht passieren wird.Sachsen gibts
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Wer steht ursprünglich im Kaufvertrag und wer zahlte bisher Steuern und Versicherung?
Ich glaube nicht, dass du rückwirkend etwas bezahlen musst. Du könntest ihm den Hund abkaufen, aber das wars.
Wenn er wirklich Ärger macht schalte einen Anwalt der sich auf Tierrecht spezialisiert hat ein. Der muss nicht in der Nähe sein, die beraten auch telefonisch.
Wir stehen beide im Kaufvertrag. Sämtliche Rechnungen und die Steuer laufen über mein Konto/meinen Namen, er hat mir dann aber immer die Hälfte überwiesen.
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Rechtlich ist da gar nichts zu machen.
Gib ihm was du für richtig und fair hältst.
Lass ihn klagen, wenn er mit dem Betrag nicht zufrieden ist.....was höchstwahrscheinlich nicht passieren wird.Sachsen gibts
Da beide Parteien im Kaufvertrag stehen dürfte das ganze, denke ich, nicht so einfach sein.
Habt ihr Steuern und Versicherung auch 50/50 geteilt?
Bist du versichert? Falls ja, könntest du dich erstmal dort beraten lassen.
Die wissen sicher mehr.
Edit: Hat sich überschnitten.
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Rechtlich ist da gar nichts zu machen.
Gib ihm was du für richtig und fair hältst.
Lass ihn klagen, wenn er mit dem Betrag nicht zufrieden ist.....was höchstwahrscheinlich nicht passieren wird.Sachsen gibts
Echt, gar nichts? Auch wenn er mit im Kaufvertrag steht? Mein Freund äußerte ja schon, dass er es für schwierig hält, mir den Hund zu "geben" und dann Geld zu wollen. Aber wie gesagt, sein Anteil vom Kaufpreis sehe ich ja auch ein.
Rechtsschutz hab ich. Er allerdings auch. Die Aussage, mir den Hund geben zu wollen, kam aber schon öfter von ihm, die Nachrichten hab ich auch alle noch.
Ich frage mich halt, inwieweit er die bereits gelaufenen Dinge noch einfordern könnte. (Tierarzt, Versicherungen)
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Wenn du Steuern und Versicherung zahlst und er dir den Hund eh geben will bist du schon mal gut aufgestellt.
Ich würde einen Kaufvertrag aufsetzen (lass den von einem Anwalt kurz prüfen, wer weiß was deinem Ex in einem halben Jahr einfällt, wenn der Vertrag dann nicht gültig ist wäre das blöd) und ihm die Hälfte des damaligen Kaufpreises bezahlen.
Den Hund würde ich ihm vorerst nicht mehr aushändigen bis ihr euch einig seid (bzw danach gehört er ja eh dir). Er kann sich unter Aufsicht verabschieden, das wars.
Wenn er dir blöd kommt würde ich das aussitzen, ich glaube nicht, dass er dafür wirklich einen Anwalt bemüht und wenn doch wird dein Anwalt die Forderungen schnell abschmettern können.
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Ich denke nicht, dass er alte Rechnung einfordern kann.
Ein Hund ist rechtlich ja auch "nur" eine Sache. Und bei gebrauchten Gegenständen kann man ja auch nicht voran gegangene Reparaturen einfordern
Ich würde trotzdem einmal beim Anwalt anrufen und mich beraten lassen ob er mehr als den halben Kaufpreis einfordern darf.
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Hm. Du sagst ja, ihr habt alle Kosten bis jetzt immer 50/50 geteilt, da würde ich ihm nichts an „laufenden Kosten“ rückerstatten. Zu diesem Zeitpunkt war der Hund zur Hälfte in seinem Besitz und die Kosten dafür muss er auch tragen. Der, dem der Hund gehört, trägt auch die Kosten. In eurem Fall dann eben jeweils zur Hälfte.
Ich würde ihm daher die Hälfte des Kaufpreises bezahlen und einen Kaufvertrag machen, ihn also auszahlen sozusagen.
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