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Ich würde das (unter der Hand) bezahlen.
Ich auch.... das täte mir leid, wenn der Vermieter auf den Kosten sitzenbleibt
Ich bild mir ein bei Haushaltsversicherung en wäre "der eigene Hund macht in der eigenen Wohnung etwas kaputt" meist kein Versicherungsfall, sondern Pech, sprich: selbst zu bezahlen. Wie wenn ich selbst was von meinen Sachen ruinier.
Nur Schäden an fremden Sachen wären abgedeckt, über die Haftpflicht.
nicht jede HH Haftpflicht übernimmt Mietsachschäden.... meine schon, ich habe darauf geachtet
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Ich fragt gerade nochmal nach zum Verständnis: die Bekannte wohnt in der Mietwohnung, möchte auch dort wohnen bleiben und hat sich an den Vermieter gewandt, weil der Hund einen massiven Schaden verursacht hat, der behoben werden musste?
Und die Bekannte hat dann ihre Versicherung eingeschaltet, da diese Schäden an Mietsachen übernimmt?
Dann würde ich anstelle der Bekannten den Vermieter bitten, Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einzulegen (mit der benannten Begründung-> wenn die Versicherung wollte, dass der Schaden beseitigt wird und dort von nur einer Teilerstattung keine Rede war, halte ich es für sehr fragwürdig, im Nachgang den Rotstift anzusetzen).
Der Vermieter, realistisch betrachtet, hat auch keinen Nutzen aus dem neuen Boden- der wird nach dem Auszug auch nicht weniger abgenutzt sein als es der andere gewesen ist und er hatte ja offenkundig vorab nutzbaren Mietraum zur Verfügung gestellt. Den Nutzen eines schönen neuen Bodens hat ausschließlich die Mieterin.
Falls die Versicherung stur schaltet - Sachverständigen, Gericht etc. wird man wegen 250€ vermutlich nicht einschalten- würde ich auch als Mieterin die Differenz irgendwie bezahlen, alles andere käme mir irgendwie unfair vor.
Sie hat erst die Versicherung eingeschaltet, die haben gesagt dass die HH den Vermieter beauftragen soll eine Firma vorbei zu schicken die den Boden wechselt. Die Firma sollte unbedingt vom Vermieter sein.
(Das ist jetzt villeicht nicht fair oder sachlich, aber der Boden war in Wirklichkeit mindestens 20 Jahre alt und abgenutzt. Der müsste so oder so mal komplett gewechselt werden. Außerdem handelt es sich hier um 10qm reingeklebten "Gummiboden", da sieht sie diese Wucherrechnung einfach nicht ein.
Die Versicherung hat sie auch nur verständigt weil der Hund die ganze Zimmereinrichtung zerstört hat, und sie nachfragen wollte ob die das auch übernehmen. Tun sie nicht, aber die Sache ist ins Rollen gekommen)
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Juristisch ist die Versicherung (normale Hapftpflicht? Irgendwas spezielles?) im Recht: Ersetzt wird der Zeitwert.
Andererseits sehe ich es auch so:
Der Fehler liegt ja in der Reihenfolge.
HH-Versicherung sagt: Vermieter soll es neu machen lassen und verweigert dann den vollen Betrag.
Richtig wäre gewesen:
Versicherung verlangt Kostenvoranschlag und teilt mit, was sie davon als Altwert bezahlen würde.
Besser wäre es gewesen, die Versicherung hätte vorher darauf hingewiesen, dass sie nur den Zeitwert ersetzt -- da müsste man aber mal in deren Nachrichten lesen, was sie genau gegenüber dem Vermieter gesagt hat.
Alternativ könnte man ja einer Mieterhöhung von 5,5€/Monat zustimmen -- dann ist der Boden in 4 Jahren abbezahlt.
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Der Mieter soll einfach beim Mieterschutzbund anrufen und sich da beraten lassen. Dafür sind die nämlich da.
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Wie es rechtlich aussieht kann ich nicht sagen.
Aber ich kann es sehr gut verstehen dass der Vermieter nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte. Letztendlich hat er keinen Schaden am Bodenbelag angerichtet, sondern der Hund der Mieterin; für den die Mieterin die Verantwortung trägt. Dem zur Folge sollte diese auch für die Kosten aufkommen die ihr Hund verursacht hat und nicht von der Versicherung abgedeckt werden.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die Versicherung nicht doch dazu verpflichtet ist den Fußbodenbelag komplett zu zahlen, weil es sich dabei um etwas handelt was nicht gebraucht wiederbeschafft werden kann. Ich weiß nicht ob die Versicherungen in solchen Fällen dazu verpflichtet sind den Neuwert zu zahlen.
Auch wenn der Fußbodenbelag schon sehr alt gewesen ist und deshalb durchaus mal hätte getauscht werden könnte, ist dieses, in meinen Augen, kein Grund dafür dem Vermieter die Kosten dafür aufzudrücken. Denn offensichtlich war der Bodenbelag noch nicht in dem Zustand, dass die Mieterin den Vermieter im Vorfeld darum gebeten hat, den Belag zu tauschen, weil er zu stark abgenutzt ist. Das ein Vermieter solche Dinge, wenn es irgend geht, beim Mieterwechsel tauscht, ist auch nachvollziehbar und legitim und verständlich.
Das die Versicherung darauf besteht, dass der Vermieter die Firma beauftragt, macht in meinen Augen Sinn. So ist sichergestellt, dass das Eigentum des Vermieters sachgemäß instand gesetzt wird und es hinterher diesbezüglich keine Probleme gibt.
LG
Franziska mit Till
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Kleines Update:
Sie hat sich dazu entschieden den Rest zu bezahlen. Der Vermieter hat das als ausstehende Miet- und Nebenkosten abgetan.
Alles andere wäre wirklich unfair gewesen
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