Mein Hund hat einen anderen Hund getötet
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Wenn du immer noch überlegst, den Hund zu behalten und wirklich vermutest, dass ein Listenhund enthalten ist, erkundige dich beim Ordnungsamt nach vereidigten Sachverständigen, die Rassegutachten erstellen.
Alles andere ist schnell rausgeschmissenes Geld, weil du da auf den Goodwill der Behörden angewiesen bist, ob sie Gentests etc anerkennen, ein offizielles Gutachten wird immer anerkannt.
Das Führen eines Listenhundes in B ohne die entsprechenden Genehmigungen kann schnell teuer werden und auch einen riesigen Rattenschanz nach sich ziehen. und wenn es schon solche Momente gab:
Vor kurzem meinte meine Nachbarin "in dem ging auch ein kleiner Kampfhund verloren" und vorgestern - und das war der ausschlaggebende Moment - meinte ein Passant "ich hatte auch mal einen Staff" so ganz ausm nix!
kann das sehr schnell in eine unschöne Rchtung gehen, wenn jemand dich anschwärzt und Verdacht auf Listenhund meldet. Mit dem Beißvorfall im Hintergrund wird das dann erst recht nicht mehr schön ausgehen.
Deshalb solltest du, wenn du da wirklich den Verdacht hast, dass die Rassemischung in Bayern eventuell gelistet ist, schnell aktiv werden.
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Hi
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Hier schon, aber man kann sich nicht darauf verlassen natürlich. Das örtliche Tierheim hat sogar öfter einige importierte "Bardinomischlinge" im Angebot.
Nein. Es ist grundsätzlich illegal. Pit Bull, AmStaff und Bullterrier können nicht legal nach D eingeführt werden. Mixe auch nicht
Miniatur Bullterrier braucht FCI Papiere. Sonst ist er Standard. Und damit illegal.
Haltung ist je nach Bundesland dann ja wieder legal, auch beim Standardbullterrier, Pit Bull, AmStaff, Staff Bull. Aber der Import nach D nie.
Und bzgl. der "Bardinomischlinge". Kommt darauf an. Ist es doch ein Listenmix, ist der Import auch rückwirkend illegal und je nach Bundesland auch die Haltung. Muss halt jemand rausfinden.
Falls das Tierheim ist, das bei den Bardinomixen Gentests machen lässt - Eh nett. Aber erst mal nur teures Papier.
Denn es ist kein Schutz vor der behördlichen Maschinerie, wenn der Hund optisch zu "listig" aussieht und jemand mal näher nachfragt.
Hat nicht jeder die Kohle und Nerven, sich durch die Instanzen zu klagen. Und natürlich kann überall nie was sein. (Wien is ja mittlerweile auch recht restriktiv, u. a. mit permanenter Beißkorbpflicht und Zuchtverbot. Trotzdem is gestern die junge Truppe mit ner Pithündin ohne Beißkorb, dafür mit mörder Gesäuge, also grad Welpen, bei uns am Polizeiposten vorbei marschiert. ) Das macht es allerdings nicht legaler.
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Der taugt dann aber nur fuer den privaten Gebrauch (und auch da ist die Zuverlaessigkeit dieser Tests fraglich). Sobald keine FCI-Papiere, geht's ueber den Phaenotyp.
Ja, ich weiss... aber trotzdem hilft ein DNA-Test vielleicht etwas mit bei einer Entscheidungsfindung und evtl. Argumentationen beim Ordnungsamt (je nach Resultat natürlich).
Die Zukunft dieses Hundes steht eh auf wackligen Füssen...
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Maßgeblich ist die phänotypische bestimmung. Also Gutachtersache. Nichts womit man spekulieren sollte,
aber ein Mischling brauchte in unserer Kommune nie eine Ahnentafel, es kommt halt auf die Größe an.
Ahnentafeln, tierärztliche Bescheinigungen oder eine Rassebestimmung im Impfpass, DNA Test können bei der Beurteilung ob der Hund mehr eine Miniature Bull Terrier ist als ein Bullterrier als Indizien mit berücksichtigt werden. Beurteilung nach dem Phänotyp erfolgt durch die zuständige Ordnungsbehörde. In Zweifelsfällen können Zuchtwarte oder die amtliche Tierärztin/der amtliche Tierarzt des für den Zuständigkeitsbereich der örtlichen Ordnungsbehörde zuständigen Kreisveterinäramtes hinzugezogen werden.
Die spielte übrigens auch beim vermeintlichen "Bardino"- Mischling eine Rolle.
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Den Gedanken an einen Umzug hab ich auch schon in Erwägung gezogen..
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ich hab seit gestern Abend den ganzen Thread gelesen und so ziemlich jeden gescheiten Beitrag geliked.
Ich finde, du bist in Anbetracht einer echten Horrorsituation (in der ich niemals jemanden sehen möchte) soweit es geht bisher gut damit umgegangen. Und trotz deines Schocks liest man ganz viel Liebe und Verantwortungsbewusstsein raus.
Ich kenne das Foto nicht, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass du einen Soka/Listi da neben dir sitzen haben wirst - das anhand deiner nun eingestandenen und geäußerten Zweifel und auch der Einschätzung der User, sie es kennen und sich geäußert haben.
Und dann kann es bei soviel Liebe, Verantwortung und Verstand (den du ja hast) nur eine Antwort geben:
Wenn du immer noch überlegst, den Hund zu behalten und wirklich vermutest, dass ein Listenhund enthalten ist, erkundige dich beim Ordnungsamt nach vereidigten Sachverständigen, die Rassegutachten erstellen.
Klarheit schaffen und dann weiter richtig verhalten
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Ich war halt echt die ganze Nacht wach und hab recherchiert ohne ende.. Aus euren Antworten konnte ich ja schon herauslesen, dass es in Bayern übel ist.. Aber dass es SO übel ist, wusste ich nicht! Ich hab im Internet Dinge gelesen die mich echt extrem wütend gemacht haben! Und in anbetracht dessen, wird mir wohl nicht sehr viel übrig bleiben, als hier weg zu ziehen, wenn ich ihn behalten will..
Sachverständigengutachten hin oder her, wenn er aussieht wie ein Kat. 1 Hund und der Gutachter das so sieht, dann geht's verdammt schnell.. Landet er dann hier im Tierheim hab ich auch keine Chance mehr ihn da raus zu holen.. Ein berechtigtes Interesse kann ich auch nicht vorlegen, da würde mir im Falle des Falles auch kein Anwalt mehr helfen können..
Jetzt muss ich mir halt n Handfesten Plan zurecht legen wie genau ich vorgehe. Und das am besten in den nächsten Tagen. Scheiß Situation!
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Ich finde du machst das toll!!
Tut mir sehr leid dass du in so einer sch*** Situation bist.
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Maßgeblich ist die phänotypische bestimmung. Also Gutachtersache. Nichts womit man spekulieren sollte,
aber ein Mischling brauchte in unserer Kommune nie eine Ahnentafel, es kommt halt auf die Größe an.
Ahnentafeln, tierärztliche Bescheinigungen oder eine Rassebestimmung im Impfpass, DNA Test können bei der Beurteilung ob der Hund mehr eine Miniature Bull Terrier ist als ein Bullterrier als Indizien mit berücksichtigt werden. Beurteilung nach dem Phänotyp erfolgt durch die zuständige Ordnungsbehörde. In Zweifelsfällen können Zuchtwarte oder die amtliche Tierärztin/der amtliche Tierarzt des für den Zuständigkeitsbereich der örtlichen Ordnungsbehörde zuständigen Kreisveterinäramtes hinzugezogen werden.
Die spielte übrigens auch beim vermeintlichen "Bardino"- Mischling eine Rolle.
Wir sprachen vom Import.
Das
HundVerbrEinfG, das Bundesrecht ist, unterscheidet nicht zwischen Standard und Miniature Bullterrier, sondern sagt nur Bullterrier.
Spannenderweise dürfen nach Länderrecht Miniatur Bullterrier in allen Bundesländern gehalten werden. Standard und Minatur werden ja als getrennte Rassen betrachtet.
Da sie sich phänotypisch kaum oder nicht unterscheiden, wird in manchen (da bin ich mir nicht sicher, ob das für alle Bundesländer gilt) die Größe als Unterscheidungsmerkmal und erstes Einstufungskriterium genommen.
Ein Standard Bullterrier unter 35,6cm (ungewöhnlich, aber theoretisch möglich) ist aber dann ein Miniatur Bullterrier, ein Miniature Bullterrier über 35,5cm ein Standardbullterrier. So weit, so verwirrend. Der eine "Illegale", wär plötzlich legal, der Legale plötzlich illegal.
Mir ist nicht ganz klar, wie das
HundVerbrEinfG dahingehend umgedeutet werden konnte, dass der Miniature Bullterrier kein Bullterrier ist, FCI anerkannt ist der erst seit 2011, das
HundVerbrEinfG ist aus 2001.
(Nicht, dass ich das wollen würde, dass er gelistet wird. Es ist für mich nur ein ziemlicher Widerspruch in der ganzen Listerei und Importverbieterei. Der Fokus auf FCI Rassen ist aber auch nicht ganz logisch. Pit Bulls sind nicht FCI anerkannt. Man hätte den Miniature Bullterrier auch vor der FCI Anerkennung explizit ausklammern können. Wobei er es aus meinem Laienrechtsverständnis auch jetzt streng genommen nicht bombenfest ist. )
Bei einem Mix, und davon war ursprünglich die Rede, ist, auch wenn er kleiner als 35,5 cm ist, nicht unbedingt zweifelsfrei klar, dass er ein Miniature Bullterrier Mix ist. Wird das Bullterriererbe ihm angesehen, besteht die Problematik: "Wie beweisen, dass es kein Standard Bullterrier Mix ist?" Für Standard Bullterrier Mixe besteht ja das absolute Importverbot.
Ohne anerkannten Abstammungsnachweis, den ein Mix nicht haben kann, kann er nicht sicher als legaler Miniature Bullterriermix gehalten werden, denn er könnt genauso gut ein illegal ins Land verbrachter Standard Bullterriermix sein.
Ohne FCI Papiere kann theoretisch immer sein, dass der Hund als Bullterriermix eingestuft wird. Und dann kann er nicht beim Halter bleiben.
Schrödingers Listenhund. Er ist einer und er ist keiner.
Insofern ist im Auslandstierschutz die Vermittlung von allen Hunden, die entfernt nach Pit Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bullterrier aussehen immer eim Spiel mit dem Feuer.
Im Zweifelsfall verstößt die Organisation gegen das bundesweite Importverbot und der Halter, je nach Bundesland, gegen die Auflagen. Dann war die Vermittlung nicht für die Katz, sondern fürn Arsch.
In "meinem" Fall war der Hund deutlich größer. Da braucht man gar nicht diskutieren. Er darf nicht nach D vermittelt werden. (Wobei er ja auch ein Miniature Bullterrier plus deutlich größerer Hund sein könnte. Was denn dann? Und willst nen Hund in so ner Optik vermitteln, als "Er könnte ja legal sein oder halt auch nicht. Wird erst hinterher klar sein. Auch, ob Du ihn behalten darfst und ob das alles richtig fett Strafe kostet")
Das trotzdem Hunde dieses Typs und Mixe daraus (worunter dem Hundeverbringungsgesetz zufolge auch sehr viele Neo Bulldogs und exotische Bullys fallen, zumindest die ersten Generationen. Etliche Importhunde dürften wohl gar nicht hier sein) überall herum laufen und manche Ordnungsämter und Kommunen Dinge vielleicht lockerer oder nicht sehen, ändert die Rechtslage nicht.
Und ein MiniatureBullterriermix, der nicht beweisen kann, was in der Natur der Sache liegt, dass er es eher nicht kann, kann immer auch ein Bullterriermix sein.
In nem Bundesland ohne Liste wird es keinen jucken ob Standard oder Miniature und dass überhaupt Bullterrier
(Beim nächsten politischen Kurswechsel und wenn wieder wer markige Anlassgesetzgebung nach einem Vorfall betreiben will, kann alles wieder anders aussehen)
und dass der Hund illegal im Land ist, fällt bei 25678953279 Kofferraumwelpen auch nicht auf. Also es geht bestimmt. Vielleicht sogar locker und unbehelligt.
Legaler wird es dennoch nicht. Nur nicht geahndet, wenn es keinem auffällt.
Und auch bei "Bardinomixen" , wo jemand auch nur den geringsten Zweifel hat, was genau im Hund steckt, ist meine persönliche Meinung, dass man den jeweiligen Tierschutzverein mindestens meiden muss. Er spielt mit seinem Hunden und deren Käufern.
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Ja, ist es. Und das ist richtig bitter. (Und das ist es, was Leute triggert, die in der Listenhundthematik irgendwie drin steck(t)en. Also mich auf jeden Fall. Bei uns ist es nicht so schlimm, aber hätt es jederzeit werden können. Und man hat zuviele Hunde erlebt, deren Haltern das alles nicht bewusst war)
Versuch trotzdem das "Positive" zu sehen. Du kannst noch reagieren, bevor Ihr reagiert werdet.
Ich wünsch Dir alles erdenklich Gute und eine tragfähige Lösung. Für Hund und Mensch.
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