Kastrieren - ist es nun verboten oder nicht?
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Hallo!
Ich weiß nicht ob es das Thema schon mal gab oder ob es überhaupt hier rein gehört.
Ich krieg mich mit einer Freundin immer wieder in die Haare, weil wir uns nicht einig darüber werden können, ob das kastrieren von Hunden, Katzen, & Co nun verboten ist oder nicht.
Laut dem Tierschutzgesetz ist das Entfernen von gesunden Organen ja verboten. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass alle Tierärzte unerlaubt kastrieren?!?!
Vielleicht wisst ihr ja, ob es erlaubt ist oder nicht.
Sorry, hab bei Google nichts gefunden, bzw. hab nicht gründlich genug gesucht :flower:
lg Kristina
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Hi
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hi!
also ich war gestern erst beim tierarzt und da hatten wir es auch vom kastrieren und da hat er kein wort darüber verloren,dass das eigentlich verboten ist und ich glaubs auch kaum,weil dann würden wir von freilaufenden tieren,die nicht kastriert sind so viel nachwuchs bekommen,dass man gar nicht mehr weiß wo man hinlaufen soll ( ein bisschen krass ausgedrückt ; ) )!!!
sicher bin ich mir natürlich nicht,aber vorstellen kann ichs mir kaum....LG,romi
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davon hab ich irgendwie noch nie was gehört, dass das verboten ist.
das mit den gesunden organen klingt realistisch...LG Lari
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Zitat
Laut dem Tierschutzgesetz ist das Entfernen von gesunden Organen ja verboten. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass alle Tierärzte unerlaubt kastrieren?!?!
Vielleicht wisst ihr ja, ob es erlaubt ist oder nicht.
lg Kristina
Das ist tatsächlich so im Tierschutzgesetz verankert, allerdings gibt es auch Ausnahmeregeln, wie zb Kontrolle der Fortpflanzung.
Der TA ist theoretisch zumindest verpflichtet, nach der Begründung des Kastrationswunsches zu fragen und danach zu entscheiden-sind natürlich in der Praxis meist anders aus. -
Hi Kristina,
siehe TSchG §6 Absatz 1 Satz 2 Punkt 5.
Viele Grüße
Cindy -
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Warum sollte es denn verboten sein?
In der
Gefahrenabwehrverordnung
über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
(KampfhundeVO)
Vom 5. Juli 2000 heißt es im § 1Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit im Absatz (3) Kampfhunde sind zu kastrieren oder zu sterilisieren.Du siehst für bestimmte Hunde wird sogar gesetzlich geregelt, dass sie Kastriert werden MÜSSEN.
Also DARF man seinen Hund auch kastrieren lassen. Es ist absolut legal.LG Dagmar
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Huhu Dagmar-das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
Es ist defintiv so im Tierschutzgesetz verankert-Cindy hat ja schon genau den entsprechenden Paragraphen genannt.
Im Sinne des Gesetzgebers steht aber die Sicherung der Allgemeinheit darüber (ohne Wertung)...was aber nicht besagt, dass die Entnahme von gesunden Organen (in dem Falle die Kastration) ohne Grund erlaubt ist.Was ist in der Praxis passiert, steht auf einem anderen Blatt (ebenfalls ohne Wertung), aber das ist Tatsache, dass es ohne Grund einfach NICHT erlaubt ist.
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Hier der Link dazu:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tierschg/index.html
Und hier genau:
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn1. der Eingriff im Einzelfall a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1 oder 7 vorliegt,3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
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Ja aber wer lässt denn seinen Hund ohne Grund kastrieren?
Es ist doch entweder aus gesundheitlichen Gründen (unser Rüde wurde z.B. durch seine Hypersexualität richtig doll krank und musste daher sofort kastriert werden) oder aus dem Grund keinen Nachwuchs zeugen zu lassen.
Es wird doch kein Tierarzt kastrieren ohne, dass er sich vom Halter einen plausieblen Grund nennen lassen hat. Oder?LG Dagmar
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Na ja...es gibt viele Gründe, die eigentlich keine Gründe sind.
...wenn ein Rüde mal nach der Nachbarshündin jault (wir reden hier nicht von Hypersexualität) oder die Hündin den Fussboden volltropft und man in der Zeit genervt ist, dass man aufpassen muss-all das sind Gründe, die eine Kastration nach Tierschutzgesetz nicht rechtfertigen.
In der Regel ist die Grund der unkontrollierten Fortpflanzung auch nicht gegeben, da das meist sehr wohl kontrollierbar ist -will sagen: Das Tierschutzgesetz rechtfertigt keine Kastra, wenn man bloss eine Hündin daheim hat und diese aus Fortpflanzungsgründen kastrieren will.Ich will hier keine Kastration Ja/Nein-Diskussion anfangen-es geht nur um die rechtliche Situation .
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