Beißvorfall im eigenen Garten

  • leafilemon Wenn Du aufgrund des lieben, nachbarlichen Frieden willens bezahlen möchtest, bzw. die Eltern das per Versicherung übernehmen wollen, dann kann ich das nachvollziehen. Lass Dir aber nicht einreden :bussi:, es wäre Deine Schuld gewesen, denn das stimmt einfach nicht (und ich finde es unfair Dir gegenüber).


    Denn ich würde auch davon ausgehen:

    Zumal die Versicherung WAHRSCHEINLICH nicht 50:50 gemacht hätten sondern eher 25:75 da ein Hund nicht angeleint war und die Hundeführerin betrunken war.

    Genau :bindafür: Nicht 100 %, nicht einmal 50:50. (Und das hat seinen Grund)

    Die restlichen 25 % resultieren aus der Gefährdungshaftung, die man quasi immer für seinen Hund trägt, wenn sie realisiert wurde, ob Du daran schuld bist, leafilemon oder nicht.

    Wenn ich die Frau in ihrem Zustand in meinen Garten lasse und es zulasse, dass sie ihren Hund ableint, dann würde ich mal ganz lieb und artig die Rechnung begleichen.

    Mein Garten, meine Entscheidung, meine Verantwortung.

    :shocked:

    Das mag für Dich rein persönlich gelten, als Meinung, als Deine persönliche Entscheidung, Moralvorstellung (was auch immer) aber das ist nichts allgemein Gültiges.


    Man wird nicht zum Babysitter und Vollhafter für erwachsene Menschen, weil man sie in den eigenen Garten lässt, nicht einmal dann wenn sie Kinder mitbringen und die im Pool drohten zu ertrinken, weil Elternteil zu betrunken ist, das zu verhindern. Du fischst die Kinder aus dem Pool, damit ist Deine Schuldigkeit getan (die TE hat getrennt und schlimmeres verhindert). Aber nicht, weil es Dein Grundstück betrifft, sondern weil Du Hilfe leisten musst. Selbst wenn ein Kind einen Schaden davon getragen hätte, haftest Du nicht bloss deswegen, weil es Dein Grundstück war. :denker:


    Erwachsene Menschen geben ihre eigene Verantwortung, auch für ihre Schutzbefohlenen oder Tiere, nicht am Gartentor ab. Das gilt auch dann, wenn sie alkoholisiert sind. Ein Alkoholpegel macht eine Person nicht gleich zur völlig unzurechnungsfähigen und haftungsfreien Person. Fahr mal betrunken Auto und baue einen Unfall auf einen Privatgrundstück. Das wäre ja noch schöner, wenn man den Besitzer in Haftung nehmen könnte, auch noch zu 100 %, bloss weil er diesen Menschen hinein gelassen hat.


    Und "zulassen", dass abgeleint wird ... Verhindere das mal, wenn ich z.B. in Deinem Garten einfach ableine, obwohl es anders mir Dir vereinbar war (sogar Voraussetzung, um den Garten betreten zu dürfen - unabhängig davon, dass ich das persönlich nicht tun würde). Das möchte ich sehen. Und dann würde ich Dich lesen wollen, wenn meiner die Deinen brav angeleinten attackierte und Deine wehren sich. Klar, Du putzt Dir den Mund ab und bezahlst, wenn ich am nächsten Tag zu Dir komme und mit der Rechnung winke. Weil: Du hast mich angetrunken in Deinen Garten gelassen.

  • Leute, es hat sich erledigt! Wir zahlen jeder unsere eigene Rechnung und lassen die Hunde in Zukunft nicht zueinander.


    Danke für die Hilfe!

    Das ist gut gelaufen, vor allen Dingen für die Nachbarin. Betrunken einen Hund zu führen, es zu einer Beisserei kommen lassen, sehen die Behörden z.B. überhaupt nicht gerne. Ihre Haftpflichtversicherung, sofern sie eine hat, übrigens auch nicht.

  • Leute, es hat sich erledigt! Wir zahlen jeder unsere eigene Rechnung und lassen die Hunde in Zukunft nicht zueinander.


    Danke für die Hilfe!

    Das ist gut gelaufen, vor allen Dingen für die Nachbarin. Betrunken einen Hund zu führen, es zu einer Beisserei kommen lassen, sehen die Behörden z.B. überhaupt nicht gerne. Ihre Haftpflichtversicherung, sofern sie eine hat, übrigens auch nicht.

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