Mündliche " Schenkung" rechtlich gültig? Oder muss der Welpe zurück?

  • weiter schriebst du :



    Alles weitere ist zwar verständlich, aber meiner laienhaften Einschätzung nach nicht unbedingt bindend. Also auch nochmal, wie in meinem ersten Post geraten: wenn du ihn behalten willst, musst du zum Anwalt gehen.

    Das abwarten,ob was kommt, kann man machen - aber ich sehe dich da bisher nicht im Recht, ob es für den Welpen potentiell besser ist, ist leider dahingestellt

  • hast du also meinem Verständnis nach die erste Schenkung für nichtig erklärt und die Art von Übernahme in eine unter Umständen zeitlich befristete Verwahrung abgeändert.

    Das wäre genau die Frage, die wirklich ein Anwalt klären muss. So eindeutig finde ich die Sache nicht.


    War die Schenkung rechtskräftig und die Absprache am nächsten Tag nur eine davon unabhängige Abmachung, die die Schenkung selbst nicht verändert? Dann stehen die Chancen für die TE sicher gut.

    Oder beeinflusst die Absprache einen Tag später die Schenkung direkt? Dann sieht es für die TE schlecht aus.


    Also liebe TE, ab zum Anwalt! Du hast ja sicher auch ein Interesse daran, zu wissen, ob der Hund dir nun rechtmäßig gehört. Ansonsten lebst du ja auch ständig in Unwissenheit, ob noch was kommt und ob du ihn zurückgeben musst.

  • Du hast ja sicher auch ein Interesse daran, zu wissen, ob der Hund dir nun rechtmäßig gehört. Ansonsten lebst du ja auch ständig in Unwissenheit, ob noch was kommt und ob du ihn zurückgeben musst.

    vor allem, wenn man dicht beieinander wohnt und gemeinsame Bekannte hat.

    Üble Nachrede ist das eine, das andere dass ich nicht in ständiger gefühlter Anfeindung oder Gefahr leben möchte, dass mir der Hund "entwendet" wird

  • Denn es gibt kein Papier, das was anderes dokumentiert.

    Für Kauf- oder Schenkungsverträge gibt es keine Formvorschrift.

    Ich würde, wie bereits geschrieben, aus gutem Grund mit dem Vorgang zu einem Anwalt gehen und mich nicht auf das juristische Halbwissen eines Hundeforums verlassen.

  • Also liebe TE, ab zum Anwalt! Du hast ja sicher auch ein Interesse daran, zu wissen, ob der Hund dir nun rechtmäßig gehört. Ansonsten lebst du ja auch ständig in Unwissenheit, ob noch was kommt und ob du ihn zurückgeben musst.

    Das würde ich Dir auch empfehlen. Wegen den RA-Kosten: in vielen Städten gibt es eine Rechtsauskunftsstelle und die können kostenlos grob beraten.


    Auf jedem Fall eine Kostenaufstellung machen bis zu dem Tag, wo der Hund wieder zurück sollte. Pflegekosten pro Tag, Tierarzt, Zeitaufwand für Anmeldung der Hundesteuer etc., Futter etc. und so manches mehr. Das steht Dir auf jedem Fall zu, wenn der Hund abgegeben werden muss. Meist sorgt die Kostenaufstellung schon dafür, dass der Hund nicht wirklich zurück geht. Da regelt das Geld jeden weiteren Verlauf!

  • Mich würde mal interessieren, ob ihr in der Zeit zwischen der Schenkung und dem Wiedereinfordern des Hundes Kontakt hattet und wie der aussah.


    Was mich von anfang an gewundert hat, dass du ihn so schnell umgemeldet hast und mich würde interessieren, wie es dazu kam.

    Ich bin zwar nicht die TE, aber in meiner Gemeinde käme das schlicht dadurch, dass es so vorgeschrieben ist. Bei uns hat man da nicht viel Zeit, sonst darf man direkt Strafe zahlen. Das kenne ich aus Großstädten zum Beispiel völlig anders.

    Aber doch etwas mehr als ein paar Tage...

  • Ich finde es auch etwas übertrieben zu schreiben der Hund wäre beinahe unter den Händen weggestorben, wenn der Hund nur Giardien und Würmer hatte.


    Ich finde du siehst das ganze viel zu subjektiv, objektiv betrachtet gib ihr den Hund zurück und gut ist. Ich finde dich ganz schön übergriffig was deine Vorstellung betrifft wie sie den Hund zu halten hat. Und das ein Hund artgerecht gehalten wird zu kontrollieren das ist nicht deine Aufgabe sondern die der entsprechenden Behörden.

  • Meine Einschätzung ist auch nur die eines informierten Laien mit ein paar ReWi-Kursen im Nebenfach:

    Bis hierhin gehe ich mit.


    Das Versprechen, dass sie den Hund Besuchen und mit ihm zur Hundeschule gehen könnte kannst du natürlich jederzeit wieder aufheben. Das ist kein Rechtsgeschäft.

    Das sehe ich anders.

    Solche individuellen Nebenabsprachen sind gültige Teile eines Vertrags. Insbesondere dann, wenn sowohl Vertrag als auch Nebenabsprache in derselben Form (hier: beides mündlich) ausgemacht wurden.


    Und nun zu den "Auflagen" deinerseits. Daran sehe ich nichts verwerfliches. Im Grunde ist es eine Schenkung unter Auflagen. Einen Vertrag diesbezüglich gibt es nicht und da du ihr den Hund auch nicht übergeben hast, ist er in deinem Eigentum. Natürlich kannst du dein Eigentum unter deinen Maßstäben verschenken.

    Das ist nun eben der strittige Punkt, der, wie schon x mal geschrieben, höchstens von einem Anwalt einigermaßen sauber aufgetrennt werden könnte. Aber selbst das ist bei diesem unscharfen Konstrukt schwierig und das Ergebnis ist offen.

  • Mich würde mal interessieren, ob ihr in der Zeit zwischen der Schenkung und dem Wiedereinfordern des Hundes Kontakt hattet und wie der aussah.


    Was mich von anfang an gewundert hat, dass du ihn so schnell umgemeldet hast und mich würde interessieren, wie es dazu kam.

    Ich bin zwar nicht die TE, aber in meiner Gemeinde käme das schlicht dadurch, dass es so vorgeschrieben ist. Bei uns hat man da nicht viel Zeit, sonst darf man direkt Strafe zahlen. Das kenne ich aus Großstädten zum Beispiel völlig anders.

    hier darf man einen Hund bis zu 3 Monate zur Pflege haben, ganz legal. Und Hannover ist eher streng und sehr teuer und sehr hinterher mit der Steuer

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