Mündliche " Schenkung" rechtlich gültig? Oder muss der Welpe zurück?

  • Hatte ich schon erwähnt dass ein Anwalt in dieser Situation sicherlich besser ist?

    Gibt es irgendwen, der nicht gleiches rät, geraten hat?

    Darf man deswegen den Fall nicht mehr weiter durchdenken? So nach dem Motto: " @Frankyfan hat weise geantwortet, der Rest möge schweigen."

  • Verzwickte Lage.


    Ich kann dir nur sagen, was ich (anhand deiner Schilderungen) machen würde.


    1. Beratungsgespräch beim Anwalt.


    Und dann abwarten, was seitens der ehemaligen Besitzer kommt. Ob da überhaupt noch was kommt. Ich würde auch keine Kontaktaufnahme via WhatsApp, Social Media oder ähnlichem zulassen und konsequent blockieren. Erst recht keine Telefonate. Alle nur auf dem Schriftweg. Sollte was kommen, legst du das deinem Anwalt vor. Nach meinen Erfahrungen schüchtert eine anwaltliche Antwort viele Klägern ziemlich ein. Sollten die Gegenseite auch einen Anwalt beauftragen und Klage einreichen wollen, kann immer noch ein Vergleich wegen der Übernahme etwaiger Kosten geschlossen werden. Ich denke, die Tatsache, dass der Hund auf dich gemeldet ist und auch Tasso über dich läuft, wird dir positiv ausgelegt werden. Haben die Vorbesitzer überhaupt Steuern bezahlt bzw. den Welpen bei Tasso gemeldet gehabt? Wenn nicht, ist das noch besser für dich.


    Ob und wie weit das moralisch der richtige Weg ist, dass kannst nur du für dich selbst Beurteilen. Ich hoffe einfach, dass das ganze im Sinne des Welpen aus geht.

  • Hatte ich schon erwähnt dass ein Anwalt in dieser Situation sicherlich besser ist?

    Gibt es irgendwen, der nicht gleiches rät, geraten hat?

    Darf man deswegen den Fall nicht mehr weiter durchdenken? So nach dem Motto: " @Frankyfan hat weise geantwortet, der Rest möge schweigen."

    Warum so zickig?

  • Meines Wissens können Schenkungen 10 Jahre lang rückgängig gemacht werden.

    Hättest du ihn gekauft wäre es klarer gewesen, aber bei einer Schenkung weiß ich das nicht.

    Allerdings bin ich Laie, aber die 10 Jahre schwirren mir irgendwie im Kopf rum.


    Wie wohl schon vor mir würde ich sagen, ein Anwalt weiß es sicher genauer.
    Man muss sich halt fragen ob man das nun durchziehen will oder nicht oder ob sie das mit dem Hund nun hinbekommen kann oder nicht.

    Das kann ich natürlich nicht beantworten. Wünsche das für Hund aber auch Mensch ein Kompromiss geschlossen werden kann.

  • Gibt es irgendwen, der nicht gleiches rät, geraten hat?

    Darf man deswegen den Fall nicht mehr weiter durchdenken? So nach dem Motto: " @Frankyfan hat weise geantwortet, der Rest möge schweigen."

    Warum so zickig?

    Weil Dein Satz suggeriert (und so ein Satz dient immer zu einem Zweck), als wären sich die anderen (inkl. TE) nicht darüber klar, dass nur ein Anwalt helfen kann (also bisserl: acc042de96f5463cb5a60b25.gif eedd25c6e0.gif, der gleiche Rat nicht nahezu in jedem Beitrag stünde, man den Eindruck erhält, @Frankyfan ist jetzt der Meinung, man könne den Thread schliessen, vll. weil Dich persönlich die Gedankenspiele anderer langweilen oder gar amüsieren?


    Oder zu welchen anderen Zweck könnte Deine Aussage dienen? :skeptisch2::denker:

  • Weißt du, es ist mir zu warm um OT aufzumachen, von daher lass ich es jetzt einfach und geh ein Eis essen.

    :ventilator:

  • Meines Wissens können Schenkungen 10 Jahre lang rückgängig gemacht werden.

    Hättest du ihn gekauft wäre es klarer gewesen, aber bei einer Schenkung weiß ich das nicht.

    Allerdings bin ich Laie, aber die 10 Jahre schwirren mir irgendwie im Kopf rum.

    M.W.n. gibt es zwar Fristen, Schenkungen rückgängig zu machen. Dem müssen aber handfeste Gründe/Verfehlungen zugrunde liegen, die vorrangig im familiären, bzw. Beziehungs-Bereich (privat oder geschäftlich) stattfinden. Eine generelle Frist, dass man immer Schenkungen rückgängig machen kann, bloss weil man es sich anders überlegt, die gibt es nicht.

  • Weißt du, es ist mir zu warm um OT aufzumachen, von daher lass ich es jetzt einfach und geh ein Eis essen.

    :ventilator:

    Danke, diese Antwort reicht mir völlig ;)

  • Weißt du, es ist mir zu warm um OT aufzumachen, von daher lass ich es jetzt einfach und geh ein Eis essen.

    gute Idee, ich hol mir auch eins :)

  • Meines Wissens können Schenkungen 10 Jahre lang rückgängig gemacht werden.

    Vielleicht kann ja nun noch jemand einwerfen, dass man Verträge ja generell binnen 14 Tagen widerrufen kann, weil das im Internet ja auch funktioniert.

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