Mündliche " Schenkung" rechtlich gültig? Oder muss der Welpe zurück?
-
-
Ich habe von Anfang an betont das ich Laie in dem Bereich bin.
Weshalb ich es wirklich daneben finde meine Beiträge ins Lächerliche zu ziehen. -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
Schau mal hier: Mündliche " Schenkung" rechtlich gültig? Oder muss der Welpe zurück?* Dort wird jeder fündig!
-
-
Meines Wissens können Schenkungen 10 Jahre lang rückgängig gemacht werden.
Vielleicht kann ja nun noch jemand einwerfen, dass man Verträge ja generell binnen 14 Tagen widerrufen kann, weil das im Internet ja auch funktioniert.
Und das musste jetzt sein, weil?
-
Kein Beweis = kein Vertrag --> "Lehrgeld"
https://www.spiegel.de/wirtsch…ie-beweise-a-1030299.html
https://schutt-waetke.de/veran…uss-man-beweisen-koennen/
2 Notizzettel: Hund xxx am yyy für einen Euro ge-/verkauft. Beiderseitige Widerrufsfrist 14 Tage. Unterschrift zzz."
So ähnlich haben wir unseren Hund gekauft. Punkt.
-
Für Kauf- oder Schenkungsverträge gibt es keine Formvorschrift.
für Kaufverträge gibt es keine Formvorschrift, das stimmt.
Für Schenkungsverträge gilt das aber nicht. Die müssen nach § 518 Abs. 1 S. 1 BGB notariell beurkundet werden. Der Formmangel wird nach § 518 Abs. 2 BGB aber geheilt, wenn die versprochene Leistung bewirkt wird . (Somit muss man für Weihnachts- Geburtstagsgeschenke und andere Geschenke, die gleich übergeben werden, nicht zum Notar)
-
Ich beziehe mich auf dem letzten Post der TE. Dort hatte sie die Reihenfolge doch so geschildert:
1. Hund wurde bei ihr abgegeben weil er weg musste - da war von den ganzen Regelungen noch keine Sprache
2. Erst innerhalb der nächsten Tage wurden diese ganzen Absprachen bzgl. Rückgabe, Hundeschule, etc. getroffen
Kann sein, dass ich das falsch herausgelesen habe!
Und vom zeitlichen Ablauf her wäre die Schenkung dann eben schon gelaufen gewesen seitens der ehemaligen Besitzerin - wenn es so war wie ich das verstanden hatte. Schenkungsverträge sind meines Wissens nach ja auch notariell Beurkundet. Eben damit alle Absprachen wirklich exakt festgehalten werden und der Schenker nicht irgendwie "über den Tisch gezogen wird". Mit der Ausnahme dass die Herausgabe durch den Schenker eben eine wirksame Schenkung bewirkt. Die TE hat den Hund ja nicht geklaut oder sowas. Eine Schenkung ist nunmal immer zum erheblichen Nachteil einer Partei, da sollte man sich schon sicher sein.
Rechtlich gesehen müsste meines Wissens nach die Schenkung bei allen Absprachen danach also schon durch gewesen sein. Das ist der Punkt. Alles was danach besprochen wurde, fand unter den neuen Eigentumsverhältnissen statt.
Verglichen mit einem Kaufvertrag kann ich ja auch nicht heute meine Stereoanlage für 500 EUR verkaufen und morgen zum Käufer gehen und nochmal 100 EUR nachfordern. oder sie zurückfordern, weil ich doch nicht verkaufen will (oder an jemanden verkaufen will, der mir mehr geboten hat).
Aber der Gang zum Anwalt ist da wirklich ratsam. Wenn ich in den Vorlesungen eines gelernt habe, dann, dass das das Thema Verträge, Schenkung, und co wirklich dröselig ist. Da existieren x Paragrafen zu und alles wird einzeln betrachtet und durch irgendwas abgedeckt.
Bei beweglichen Sachen gilt eben auch, dass erstmal angenommen wird, dass der Besitzer auch der Eigentümer ist.
Dass das menschlich vielleicht nicht so klasse ist, ist ein ganz anderes Thema. Aber dazu mag ich gar nicht Stellung beziehen. Ich kenne weder die TE, noch die andere Partei und wirklich objektiv kann man sowas sowieso nicht betrachten. Jeder spinnt sich so ein wenig seine eigene Wahrheit zusammen... ist doch menschlich.
-
-
Solange keine dritte Person anwesend war kann nicht bewiesen werden ob eine Schenkung stattgefunden hat es steht Aussage gegen Aussage.
-
Solange keine dritte Person anwesend war kann nicht bewiesen werden ob eine Schenkung stattgefunden hat es steht Aussage gegen Aussage.
Also in dem Fall greift meines Wissens nach die Annahme, dass der Besitzer eines beweglichen Gutes erstmal auch als Eigentümer angenommen wird. In dem Fall ist die Gegenseite in der Beweislast.
NACHTRAG: Wie gesagt, ich spreche vom rechtlichen nicht vom menschlichen.
-
Das würde ja aber bedeuten jedesmal wen jemand einen Bekannten seinen Hund zum Gussi mitgibt könnte er behaupten der wehre ihm geschenkt worden dass kommt mir komisch vor.
Das Eigentum könnte das junge Mädchen ja mit ihrem Kaufvertrag beweisen.
-
Die junge Frau hat den Welpen eine Woche gehabt.
Hat gemerkt, dass es nicht gut läuft und wollte den Hund abgeben.
Als er weg war, hat sie gemerkt, dass die Abgabe ein Fehler war.
Doch trotzdem sie erst Zugeständnisse machte, will die neue Besitzerin den Hund nicht wieder rausrücken.
Ich finde es schäbig.
Da brauchts eigentlich keinen Anwalt, nur ein bisschen Menschlichkeit.
Aber die neue Besitzerin hat ganz schnell Tatsache geschaffen und den Hund überall auf ihren Namen angemeldet.
Und wähnt sich nun im Recht.
Ich finde es...., na, ich sagte es bereits.
Gib den Welpen zurück und fertig.
-
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!