Mündliche " Schenkung" rechtlich gültig? Oder muss der Welpe zurück?

  • Den Fall von Blessvoss meine ich nicht.

    Grundsaetzlich find ich es interessant, dass Menschen meinen einen Hund behalten zu koennen weil ihnen die Haltung wo anders nicht passt. Das ist einfach eine Begruendung, die ich persoenlich ziemlich heftig finde. Gibt es bei der Haltung ein Problem, duerfte es ja kein Problem sein die zustaendigen Stellen ins Spiel zu bringen ;)

  • Hunde die vielleicht verschenkt wurden...

    Ich bin mir nicht sicher ob beide Parteien das in den konkreten Fall gleich sehen.

    Die Warheit liegt vermutlich irgendwo dazwischen.

  • Für mich gibts immer noch nur eine, vielleicht 1,5 Möglichkeiten:


    1. Ab zum Anwalt. Alles ehrlich erklären und fragen, wer jetzt Eigentümer ist. Falls dabei rauskommt, dass die TE es nicht ist, sollte sie mMn den Hund bei der nächsten Nachfrage zurückgeben. Die eigene Einschätzung, wo der Hund besser lebt, ist mMn irrelevant, was das Vorgehen angeht. Wenn die TE nicht Eigentümerin ist, dann kann und sollte sie den Hund nicht einbehalten.


    Eventuell 2. Sich nochmal mit der Frau zusammensetzen. Im besten Fall mit außenstehendem Mediator. Denn die Frau und ihre Situation geht mit bei den Beiträgen der TE ein bisschen zu sehr unter. Und egal scheint ihr der Hund ja auch nicht zu sein, sonst hätte sie nicht geweint bei Übergabe/ihre Umstände versucht zu ändern/den Hund zurückgefordert. Ist vielleicht ein bisschen naiv. Aber offene Kommunikation kann ja doch so manches Problem lösen.


    So oder so sollte es schnell zu einer Regelung (im besten Fall Einigung) kommen. Dem Hund ist sicher nicht geholfen, wenn er noch länger bei der TE ist und dann irgendwann zurück muss.

    Ich bin gespannt, ob die TE uns nochmal updatet, wie es weitergeht.

  • Den Fall von Blessvoss meine ich nicht.

    Grundsaetzlich find ich es interessant, dass Menschen meinen einen Hund behalten zu koennen weil ihnen die Haltung wo anders nicht passt. Das ist einfach eine Begruendung, die ich persoenlich ziemlich heftig finde. Gibt es bei der Haltung ein Problem, duerfte es ja kein Problem sein die zustaendigen Stellen ins Spiel zu bringen ;)

    Aber zwischen "das passt mir nicht" und tierschutzrelevante Haltung und Gesundheitszustand ist es ja auch nochmal ein Unterschied. Laut der Schilderung der TS war der Hund in deutlich verwahrlostem Zustand.


    Ich kann dein Argument aber verstehen. Klar KANN ein Hund/Welpe mal Würmer oder einen Floh haben. Wenn eine Tagespflegestelle/HuTa das mal feststellt oder einen doofen Eindruck von den Verhältnissen zuhause hat und deshalb den Hund nicht mehr rausrückt, wäre da auch jeder schockiert.


    Blöde Situation. Ich kann beide Seiten verstehen.

  • Deutlich verwahrlost finde ich übertrieben. Die TE weiß doch selbst erst vom Tierarzt von Flöhen, Giardien und Würmern. Es scheint also nicht so zu sein, dass der Hund übersäht war.

    Es war vielleicht einfach Unerfahrenheit.

  • Ich lese nichts von Verwahrlosung. Immerhin wurde das alles ja erst beim TA festgestellt. Verwahrloste Hunde/Welpen erkennt man sofort :ka:

    Aber auch wenn er es war: damit begruende ich es nicht, wenn ich den Hund nicht rausgeben will. Da habe ich mAn einfach keine Handhabe. Mir gehts echt nur um diese Begruendung und mir kommts so vor, als wolle man sich hier jetzt eben damit rausreden.. Evtl. kommt das bei mir aber auch einfach nur falsch an.

  • Von Verwahrlosung lese ich persönlich auch nichts. Ich lese raus, dass die junge Frau überfordert wirkte. Aber nicht, dass der Welpe völlig verwahrlost war.


    Wirklich helfen kann da nur ein Anwalt, der die Eigentumsverhältnisse aufdröselt. Letztendlich würden die im Streitfall gerichtlich geklärt werden. Ich meine bei Tieren fließt da eben auch immer mit ein, dass es sich um ein Tier handelt und entsprechend berücksichtigt wird wo es aktuell lebt und sich heimisch fühlt.


    Ich bin aber auch der Meinung, dass man objektiv schauen sollte wie gut die angebotenen Lebensverhältnisse wären und den Hund dann entsprechend rausgeben sollte. So rein menschlich gesehen finde ich es nämlich selbstverständlich sich an seine Abmachungen zu halten.


    Aber es ist halt wirklich so, dass man ein Tier nicht einfach rausgeben sollte. Es kann uU sehr sehr eklig werden wenn man dieses wiederhaben möchte.

  • Ich würde auch zum Anwalt gehen und mich beraten lassen, wenn ich den Hund sicher behalten wollen würde. Keine Ahnung, vielleicht haben sich alle schon so aufeinander eingelassen und ein Wechsel wäre jetzt für alle wirklich schlimm.


    Die Frage ist, will man es jetzt wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, hätte der Hund wirklich so ein unwürdiges und tierschutzrelevantes Leben dort bei der Frau? Oder gibt man ihn zurück und verbucht das unter "Nie mehr ohne was Schriftliches!" ?


    Denn das ist etwas, was ich gelernt habe, immer alles schriftlich festzuhalten. Immer. Alles.

    Als vor 2 Jahren der Kleine bei uns einzog, war ein schriftlicher Vertrag aus dem Internet das erste, was ich ausgedruckt und unterschrieben der ehemaligen Besitzerin geschickt habe. Danach ging es zum TA zum Zähne sanieren, wiederkehrendes Erbrechen abklären, impfen etc.


    Das hilft euch jetzt im Nachhinein leider auch nicht, aber subjektive Interpretationen, wer im Recht sein könnte, und wer vor dem Gesetz Recht bekommt, sind nochmal 2 paar Stiefel. Deshalb wäre eine professionelle Sicht auf das Problem immens hilfreich.

  • Ich durfte schon lernen dass dir auch das schriftliche nicht hilft wenn es nicht rechtens ist. Auch wenn beide sich einig waren. :muede:

    Betraf aber keinen Kaufvertrag..

    Deutsches Recht ist halt sehr tückisch. Deshalb sind ja auch so viele Klauseln in Kaufverträgen einfach nichtig (siehe Schutzverträge...).

    Ein Anwalt kann dir ja auch nur eine Einschätzung geben und weiß was zu beachten, was im schlimmsten falle nichtig ist. Letztendlich kann der Richter wieder ganz anders entscheiden. Weil er das eben anders auslegt, anders gewichtet, ...


    Nachtrag: ich bin mir zum Beispiel ziemlich sicher, dass diese ganzen Absprachen selbst schriftlich festgehalten enorm Konfliktpotenzial gehabt hätten und nicht alles davon überhaupt rechtens gewesen wäre. Wenn man es drauf ankommen ließe.

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