Mündliche " Schenkung" rechtlich gültig? Oder muss der Welpe zurück?

  • @san94 grundsätzlich gebe ich dir Recht, ich hatte jetzt halt einen Vertrag im Kopf wie beim Autokauf |)


    Gibt ja genug Vorlagen online, und wenn beide dort unterschrieben haben und der Hund für einen symbolischen Wert von, sagen wir mal, 1€ den Besitzer wechselt, ist daran im Nachhinein nicht so schnell zu rütteln, als wenn es nur mündlich ist.


    Auch mit Zeugen ist ein Verkauf mit Handschlag gültig, das kommt noch aus der Zeit, wo man öfter Tiere am Markt einfach so gekauft hat (kenne das auch noch vom Pferdekauf, dass man trotz Vertrag und Ankaufsuntersuchung noch die Hände schüttelt). Aber setze das mal durch, wenn im Nachhinein sich jeder anders erinnern will.


    Und, Schenkung ist glaub ich nochmal anders, da kenne ich mich aber nicht aus.

  • Ja, so einfache 3-Zeiler sind auch schmerzfrei und man hat was in der Hand. Da kann auch nichts passieren.

    Die TE sehe ich aktuell halt nicht im Nachteil sondern eben das junge Mädel. Schenkung ist dann ja wieder komplizierter... Ich finde das Konstrukt hier im Thread auch schwierig und es ist wohl auch ein Extrem was nicht so oft passieren dürfte.

  • Für mein Empfinden ein ganz klassischer Fall von gut gemeint, unter Druck und damit überstürzt gehandelt und mit verschiedenen und nicht geklärten bzw. offen auf den Tisch gelegten Vorstellungen auf beiden Seiten. Weils eben holterdipolter ging.


    Mein Weg wäre hier wohl - wenn mir der Kleine schon so ans Herz gewachsen wäre - nochmal das Gespräch mit Nichte/Tante zu suchen, ganz pragmatisch mit einer Summe xyz in der Hinterhand, die ich anbieten würde zum Abkaufen. Aber da ich weder beim Erstgespräch noch bei dem wohl schon etwas eskaliertem Nachgangsgespräch mit der Tante dabei war, kann ich auch nicht beurteilen, wie verfahren die Situation schon ist.


    Aber - auch ganz pragmatisch: Moralische Verurteilungen des Gegenübers, Selbstvergewisserung, dass man absolut im Recht ist, Detaildiskussionen darüber, wer was wann wie gesagt hat und „Was wäre wenn ... Szenarien“ helfen bei einer gütlichen Einigung in der Regel nicht weiter. Im Gegenteil, damit heizt man die Stimmung effektiv weiter an.


    Wenns für eine gütliche Einigung schon zu verfahren ist - oder Du, Rudelliebe , das einfach aus Deinem Gerechtigkeitsempfinden heraus nicht möchtest, dann schalte einen Anwalt ein. Mit (meiner Prognose nach) zweifelhaften Erfolgsaussichten, aber den Weg würde ich dann gehen.

  • Ich meine bei Tieren fließt da eben auch immer mit ein, dass es sich um ein Tier handelt und entsprechend berücksichtigt wird wo es aktuell lebt und sich heimisch fühlt.

    Eben nicht vor dem Gesetz ist ein Tier ein Gegenstand.

  • Ich meine bei Tieren fließt da eben auch immer mit ein, dass es sich um ein Tier handelt und entsprechend berücksichtigt wird wo es aktuell lebt und sich heimisch fühlt.

    Eben nicht vor dem Gesetz ist ein Tier ein Gegenstand.

    Nicht ganz.


    Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.

  • Eben nicht vor dem Gesetz ist ein Tier ein Gegenstand.

    Nicht ganz.


    Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.

    Dafür kämpfen die Leute ja aber mein stand ist das es eben nicht so ist.

    Das ist traurig ist aber leider so.

    Ich glaube wohl kaum das ein Richter fragen wird wo der Hund sich wohler fühlt. Der Hund kann ja nicht sprechen und jeder wird behaupten das er sich bei ihm wohler fühlt, ich finde das ist völliger Quatsch. Weil so etwas keiner objektiv begutachten kann und der Hund sich nicht äußern kann.

  • §90a BGB


    Ich denke, da kommt es auf den Richter an. Er wird wohl danach gehen, wie lange der Hund nun schon bei der Besitzerin ist, wer die Steuern zahlt,etc. Einen "geklauten" Hund (so sieht es ja die Nichte/Tante) wieder zu bekommen, ist gar nicht so einfach. Jedenfalls habe ich schon viele Horrorstorys von geklauten Pflegehunden gelesen.


    liebe Rudelliebe wie ist denn der derzeitige Sachstand? Haben sich Tante und Nichte noch mal gemeldet? Warst du beim Anwalt?

  • §90a BGB besagt:

    Zitat

    Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

    Der letzte Satz betrifft Dinge wie Verkauf usw. Aber Tiere gelten in DE nicht als Sache!

  • Das ist Unsinn. Wenn ich was weiterverkaufe, dann kann ich fünfmal mit nem Kaufvertrag wedeln, ist doch mein gutes Recht, das weiterzuverkaufen. Ob ich den Hund dabei gekauft hab oder geschenkt bekam, ist vollkommen wurscht, weil die Abgabe lag danach.

  • Soweit ich weiß kann man schänkungsverträge bis zu 10 Jahren rückgängig machen.

    Wenn kein Geld geflossen ist bei der Übergabe, hast du denke ich (nach meiner Leihenhaften Information )schlechte Karten den Welpen behalten zu können...

    Das ist m.W.n. nur der Fall, wenn man zB was Wertvolles verschenkt, um zu verhindern, daß man das zB an einen Gläubiger verliert...... Wenn ich zB mein Haus meiner Tochter schenke, weil ich ins Pflegeheim muß und genau weiß, daß die als Erstes mein Haus verkaufen werden, um die Kosten zu decken. Ich also wissentlich versuche, eine Zahlung zu verhindern, indem ich Wertvolles schnell mal) zumindest aufm Papier) verschenke....

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!