Mündliche " Schenkung" rechtlich gültig? Oder muss der Welpe zurück?

  • Ja und du hältst dich nicht an die Absprachen. Sie hat eine Lösung gefunden und du willst den Hund trotzdem behalten. Mag schon sein, dass es dem Welpen vielleicht bei dir besser ginge, aber rechtlich sieht es mMn nicht gut aus, wenn sie einen Kaufvertrag hat.

    Die hatte ausgemacht das der Hund innerhalb 24 zurück kann wenn die Frau sich umentscheidet.

    Bin ich blind? Wo steht 24 Stunden? "Binnen kürzester Zeit " ist halt sehr schwammig.


    Und zum Rest: Wenn ich bspw. meinen Hund in Betreuung gebe, meinetwegen mit Impfpass, für Notfälle o.ä. und der Betreuer Steuer und Versicherung anmeldet, gehört der Hund dann plötzlich ihm?

    Ich denke hier kann man nur hoffen, dass die Gegenseite aufgibt.

  • Soweit ich weiß kann man schänkungsverträge bis zu 10 Jahren rückgängig machen.

    Wenn kein Geld geflossen ist bei der Übergabe, hast du denke ich (nach meiner Leihenhaften Information )schlechte Karten den Welpen behalten zu können...

  • Alternativ kannst du ihr auch einfach alle Kosten in Rechnung stellen.

    Tierarzt, Medikamente, Impfungen, Betreuung für 14 Tage à 20€, Futter etc.

  • Vorneweg: Ich bin in Rechtsdingen Laie, das ist also nur eine Überlegung!


    Wenn sie rein rechtlich den Welpen wirklich zurück bekommen könnte, dann hättest du den ja in der Zwischenzeit quasi in Pflege gehabt, richtig? Und folglich müsste sie dann auch die kompletten TA- und Futterrechnungen zahlen, vielleicht sogar eine Betreuungspauschale. :denker: Und das ist vielen Menschen gegenüber durchaus ein Argument, wenn es dann plötzlich an den Geldbeutel geht... :pfeif:



    Edit: Leine : Das nennt man dann wohl "zwei Dumme, ein Gedanke!" :lol:

  • Könnte es nicht einfach eine Masche sein, Welpen unter Tränen abgeben um ihn dann wieder zu holen wenn er gesundheitlich fit ist und alle Imfungen hat, die man nicht bezahlen musste. |)

    Irgendwie kommt mir das ganze dubios vor, evtl. geht es aber nur mir so.:hust:


    Ich würde ihr auch die Rechnung präsentieren, wenn sie den Welpen wieder haben will.:nicken:

  • Könnte es nicht einfach eine Masche sein, Welpen unter Tränen abgeben um ihn dann wieder zu holen wenn er gesundheitlich fit ist und alle Imfungen hat, die man nicht bezahlen musste. |)

    Irgendwie kommt mir das ganze dubios vor, evtl. geht es aber nur mir so.:hust:


    Ich würde ihr auch die Rechnung präsentieren, wenn sie den Welpen wieder haben will.:nicken:

    Sowas in der Richtung habe ich auch vermutet...

  • Alternativ kannst du ihr auch einfach alle Kosten in Rechnung stellen.

    Tierarzt, Medikamente, Impfungen, Betreuung für 14 Tage à 20€, Futter etc.

    Das musste ich auch vor etlichen Jahren mal machen- eine Familie wollte ihren Hund subito loswerden, ein Kollege hat mich bequatscht, den dort anzuschauen und dann wurde ich echt überredet, ihn sofort mitzunehmen.

    Nach einigen Wochen kam dann ein Anruf, man habe sich jetzt überlegt, ich könne doch einen Kaufpreis zahlen... ich habe dann auch angeboten, sie könnten den Hund gegen Übernahme einer Tagesbetreuungspauschale+ der entstandenen TA-Kosten wieder abholen, das wollten sie dann aber *komischerweise* nicht und meldeten sich auch nicht wieder.


    Ich würde aber schlicht der freundlichen Tante mitteilen, dass sie Kontaktaufnahmeversuche lassen soll, da der Hund unter Zeugen verschenkt wurde. Der vorherige Kaufvertrag spielt überhaupt keine Rolle. Kein netter Vergleich, aber: wenn ich mein vor etlichen Jahren beim Händler gekauftes Auto (also auch mit Vertrag) später an privat abgebe inkl. Fahrzeugschein, dann gehört das Auto demjenigen mit dem Schein. Dass ich einen Vertrag habe, der den früheren Kauf bestätigt, ist dann schön, aber irrelevant.


    Im übrigen gab es auch schon öfter Fälle, bei denen Hundesitter einen Hund, den sie bloß betreuen sollten, verkauft haben. Wenn der Käufer glaubhaft machen konnte, dass er den Hund in gutem Glauben erworben hat, durfte er ihn meist auch behalten. Und das, obwohl in dem Fall der ursprüngliche Halter seinen Hund gar nicht abgeben wollte.


    Ich würde mich keinerlei Stress machen und die Leuet auf Abstand halten.

  • Grundsätzlich ist in diesem Fall zunächst mal ein mündlicher 'Vertrag" genauso rechtsgültig wie ein schriftlicher (433 BGB ff). Sollte die Vorbesitzerin jedoch einen gültigen Kaufvertrag über den Erwerb des Welpen haben, brauchst du einen Zeugen, der den mündlichen Vertrag im Falle eines Rechtsstreits bezeugen kann, sonst hast du leider schlechte Karten, wenn sie den Hund wirklich zurückfordern sollte.


    Allerdings kannst du tatsächlich die angefallenen Kosten für Futter, Tierarzt, Betreuung etc von der anderen Seite einfordern.


    Du kannst im Internet Formulare für Kaufverträge runterladen (oder es auch ganz einfach selbst formuöieren) und, sollte die Vorbesitzerin nun doch wegen der Kosten den Hund nicht mehr wollen, dann lass sie auf jeden Fall unterschreiben, dass sie den Hund an dich abgibt.


    Ich hoffe sehr, dass der Kleine bei euch bleiben kann :bindafür:

  • Hol dir auf jeden Fall rechtliche Beratung, über die Rechtschutzversicherung ist eine Erstberatung oft sogar kostenlos.

    Ich schließe mich da übrigens anderen Schreibern an. Das wird sich das wahrscheinlich schnell erledigen mit einer Kostenaufstellung und dem Hinweis, dass die Giardienbehandlung noch nicht abgeschlossen ist, der Hund weiterhin Durchfall haben kann und ansteckend ist, die Wohnung täglich gründlich desinfiziert werden muss etc.

    Hoffentlich wird eine gute Lösung für den kleinen Hund gefunden

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