Mündliche " Schenkung" rechtlich gültig? Oder muss der Welpe zurück?
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Das Problem wird aber sein das die TE den Welpen nicht erworben hat sondern wenn es hochkommt eine Schenkung stattgefunden hat.
Da die obtion auf Rücknahme schon bei Übergabe des Welpen zur Sprache kam könnte es sogar nur als in Pflege nehmen aufgefasst wird...
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Hi
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Ich würde mich den anderen anschließen: Sag ihnen, sie können den Welpen haben, vorausgesetzt, sie bezahlen deine Unkosten. Und zwar alle. Alleine 14 Tage Intensivpflege (was ja deutlich mehr Einsatz, sprich: Zeit, also Geld, verlangt als normales Sitten), Tierarzt plus Zeit & Sprit fürs Hinfahren, Medikamente, Futter, Eintragenlassen, Putzaufwand wegen der Giardien...und so weiter.
Da wäre ich sehr kreativ, und ich wette, damit hat sich das Thema erledigt.
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Einfach abblitzen lassen und ihnen die Kontaktdaten von deinem Anwalt geben. Sollen sie sich dahin wenden... Leute gibt‘s...
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Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig.
Nur der Beweis ist schwieriger.
Ich würde den Leuten gar nichts mehr sagen, außer dass alles weitere nur über einen Anwalt abgewickelt wird.
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Grundsätzlich ist in diesem Fall zunächst mal ein mündlicher 'Vertrag" genauso rechtsgültig wie ein schriftlicher (433 BGB ff). Sollte die Vorbesitzerin jedoch einen gültigen Kaufvertrag über den Erwerb des Welpen haben, brauchst du einen Zeugen, der den mündlichen Vertrag im Falle eines Rechtsstreits bezeugen kann, sonst hast du leider schlechte Karten, wenn sie den Hund wirklich zurückfordern sollte.
Allerdings kannst du tatsächlich die angefallenen Kosten für Futter, Tierarzt, Betreuung etc von der anderen Seite einfordern.Exakt so.
Auf wen der Hund bei Tasso registriert ist, wer im Impfausweis steht und wer die Steuern bezahlt, ist wumpe.
Stellt Euch doch bitte nur mal kurz vor, ich würde Euren Hund stehlen, mit ihm zum Tierarzt gehen ("Ich hab den Impfausweis verloren und brauche einen neuen") und den Hund bei der Stadt und bei Tasso anmelden. Glaubt Ihr dann ernsthaft, ich hätte den Hund rechtmäßig von Euch erworben und dürfte ihn behalten? Es findet an keiner Stelle eine Prüfung statt, ob rechtmäßiges Eigentum an dem Hund erworben wurde. Das ist auch gar nicht Aufgabe von Tierarzt, Stadt/ Gemeinde oder Tasso.
Ebenso hat die Zehnjahresfrist für die Rückforderung einer Schenkung absolut nichts mit diesem Fall zu tun. Das ist eine ganz andere Geschichte (bei der es um Schonvermögen, z.B. bei Verarmung des Schenkers) geht.
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du musst ihr den Welpen natürlich zurückgeben. denn genauso habt ihr dass doch ausgemacht. Dennoch hast du das Recht, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen dazu gehören neben den Tierarztkosten, der steuerlichen Anmeldung, auch Futterkosten und Unterbringungskosten genau wie in einer Pension. Alles Auflisten und den Hund bei Begleichung der Rechnung rausgeben.
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du musst ihr den Welpen natürlich zurückgeben. denn genauso habt ihr dass doch ausgemacht.
Scheinbar nicht.
Es gab eine mündliche Absprache, dass Eigentum und Besitz des Hundes auf mich übergehen.
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Wenn die verschenken nach einer angemessenen Zeit keine akzeptable Lösung für die Bergung findet...
Die Frage ist was ist eine angemessene Zeit?
Hat der EigentumsÜbergang schon stattgefunden?
Iwieweit gab es ein Abspräche zu betreungskosten?
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Ich habe den kleinen Hund übernommen und mündlich wurde vereinbart, dass es jetzt mein Hund ist, sie aber die Möglichkeit bekommt, mit dem Welpen donnerstags die Hundeschule zu besuchen und ihn ggf. auch nach Absprache mal auf einen Ausflug auszuführen. Ohne Übernachtung bei ihr.
Ich sicherte ihr auch zu, dass sie von mir regelmäßig über das Wohl des Welpen informiert wird.
Da ihr die Trennung so schwer fiel und sie sich fühlte, als sei ihr der Hund " weggenommen" worden, vereinbarten wir am nächsten Tag noch, dass sie den Welpen zurücknehmen könnte, sofern sie binnen kürzester Zeit ihr Leben so umgestalten könnte, um den Welpen selber artgerecht zu halten.
Nach guter Integration des Welpen in unsere Familie sollte kein Zurück mehr möglich sein, da es dann für alle nur leidvoll wäre.
ich glaube, das ist der Punkt, der der strittig werden könnte.
Du hast ihr nicht näher bestimmt eingeräumt,dass sie "ihn zurück bekommt, wenn sie ihr Leben binnen kürzester Zeit so umgestalten könne" ..
Jetzt nach "nur" 2.5 Wochen könnte sie vielleicht sagen, das ist "binnen kürzester Zeit". Klar hat sie jetzt keinen Vollzeitjob gekündigt,aber wenn das ihre Auslegung dessen ist, dass nun ihre Familie sich kümmert, dann wird sie dem Punkt im Zweifel gerecht.
Entweder Füße still halten und hoffen, die melden sich nicht mehr, weil die Verwandten den "Problemhund" nun wirklich nicht mehr wollen.
Oder wirklich gleich morgen einen Anwalt/die Rechtsschutzversicherung fragen, damit du gewappnet bist
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in einer Notsituation befand. Eine 20jährige junge Frau hatte sich den Welpen gekauft, um nach einer Woche einzusehen, dass sie ihn mit Vollzeitjob und privaten Problemen nicht artgerecht halten kann. Die Woche bei ihr war wohl ein Schock für Welpe und Frau. Sie suchte nun verzweifelt jemanden, der ihn übernimmt, damit er nicht am nächsten Tag erneut 9! Stunden alleine sein musste.
Auch das kann ein findiger Anwalt für sich nutzen, dass eine junge Frau in einer Notsituation im guten Glauben gehandelt hat, dass sie den Hund nur vorübergehend zu dir in Pflege gibt, damit er nicht am nächsten Tag wieder allein ist und sie ihn nach 2,5W zurück erhält, wenn sie eine Lösung gefunden hat. Und dass sie diese Lösung nun hat .. :-/
Man stelle sich die Situation anders herum vor, diese junge Frau hätte hier geschrieben. Dass sie zugegebenermaßen naiv einen Hund gekauft hat, dem sie nicht gerecht wurde. Aber dann sofort eine Pflegestelle organisiert hätte, um das Problem schnellstmöglich zu lösen.
Dass sie nun eine Lsg hat, ihr der Welpe aber nicht mehr rausgegeben wird, entgegen der letzten Absprache. Und nun der Hund auch noch umgemeldet wurde etc pp
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