Mündliche " Schenkung" rechtlich gültig? Oder muss der Welpe zurück?

  • in einer Notsituation befand. Eine 20jährige junge Frau hatte sich den Welpen gekauft, um nach einer Woche einzusehen, dass sie ihn mit Vollzeitjob und privaten Problemen nicht artgerecht halten kann. Die Woche bei ihr war wohl ein Schock für Welpe und Frau. Sie suchte nun verzweifelt jemanden, der ihn übernimmt, damit er nicht am nächsten Tag erneut 9! Stunden alleine sein musste.

    Auch das kann ein findiger Anwalt für sich nutzen, dass eine junge Frau in einer Notsituation im guten Glauben gehandelt hat, dass sie den Hund nur vorübergehend zu dir in Pflege gibt, damit er nicht am nächsten Tag wieder allein ist und sie ihn nach 2,5W zurück erhält, wenn sie eine Lösung gefunden hat. Und dass sie diese Lösung nun hat .. :-/


    Man stelle sich die Situation anders herum vor, diese junge Frau hätte hier geschrieben. Dass sie zugegebenermaßen naiv einen Hund gekauft hat, dem sie nicht gerecht wurde. Aber dann sofort eine Pflegestelle organisiert hätte, um das Problem schnellstmöglich zu lösen.

    Dass sie nun eine Lsg hat, ihr der Welpe aber nicht mehr rausgegeben wird, entgegen der letzten Absprache. Und nun der Hund auch noch umgemeldet wurde etc pp

    Naja, Pflegestelle ist ja nicht richtig.

    Der Hund wurde der TS übergeben.


    Mh, schwieriger find ich da die Sache mit der Option den Hund wieder zurückzunehmen, wenn sich die Lebenssituation in nächster Zeit so geändert hat, dass sie mit Hund machbar ist.

  • Wobei sie will den Hund ja nicht für sich selbst wieder haben, sondern um ihn an die Tante weiterzugeben.

    Das ist ja nochmal was anderes, als vereinbart.

  • Vereinbart war aber auch das sie mit dem Hund zur hundeschule gehen kann und ihn zu Tagesausflügen abholen...


    Gebt ihr doch einfach den Welpen zurück und holt euch einen ganz eigenen ohne rechte von dritten.

    2,5 Wochn ist ja nun noch nicht so eine lang Zeit.

  • Über welchen "Streitwert" reden wir denn hier? Sprich: Wie viel hat die Vorbesitzerin für den Welpen bezahlt? Bei einem 1.500€ teuren Rassehund, den du minus TA-Kosten quasi kostenlos abgestaubt hast, sieht die Sache in meinen Augen ein bisschen anders aus als beim Schutzgebühr-Mischling.

  • Ich versteh's auch ehrlich gesagt nicht so wirklich. Wenn du den Hund eh nicht zurückgeben wolltest, wieso dann diese Vereinbarung?:ka:

    Wobei sie will den Hund ja nicht für sich selbst wieder haben, sondern um ihn an die Tante weiterzugeben.

    Das ist ja nochmal was anderes, als vereinbart.

    Sollte wohl ne Art Dogsharing sein. Vorher wurde der Hund ja auch schon nicht rausgerückt, das war der 2. Versuch.

  • Ich finde auch das du ihn zurück geben musst, weil ihr es so vereinbart habt. Sie will den Hund doch nicht an die Tante geben da steht doch das die Tante ihn nimmt bis er allein bleiben kann und die Nichte ihm gerecht werden kann. Und genauso war es doch vereinbart. Sie hat doch jetzt eine Lösung also gib ihr den Hund wieder.

  • Beim Tierarzt erfuhr ich, dass er voller Flöhe , Würmer und Giardien war.




    ( Toll, da wir ja bereits 2 Hunde im Haus haben). Wir haben uns hier die letzten Wochen also absolut zusammengerauft, um unser Rudel samt Zuwachs liebevoll und geduldig zu betreuen. Dem Kleinen geht es gut, er entwickelt sich und hat sich gut eingelebt.

    dem ersten Teil schlußfolgernd wird es wohl eher kein 1500€ Rassehund vom seriösen Züchter gewesen sein.


    Wenn's hart auf hart kommt kann sie aber auch sagen, der Hund hätte sich das bei deinen Hunden geholt.


    Will sagen, das kann noch hässlich werden.

    Aber wie gesagt, die Geschichte hat auch zwei Seiten

  • Ich würde einen Anwalt fragen, wenn ich den Hund wirklich behalten wollte.


    Ein wenig wundert mich, wenn vereinbart war, dass sie den Hund innerhalb einer gewissen Frist wieder bekommen kann, wieso du dann umgehend alles auf dich umgemeldet hast, ohne erstmal abzuwarten.

    Wenn es um "Leben umkrempeln" und "kürzeste Zeit" geht, dreht es sich in meinen Augen schon um mindestens einen Monat, denn innerhalb von 2 Tagen findet man keine neue Arbeitsstelle, Wohnung, Dos-Sharer whatever...


    Und was mich ganz arg wundert... wieso man sich überhaupt auf sowas einlässt. Entweder ich möchte wirklich noch einen Hund, dann möchte ich den auch ganz und nicht dass den immer grade in den Ferien, wenn ich auch schön Zeit hätte, den Hund auf Tagestouren mitnehmen kann oder mit ihm ins Hundetraining geht.

    Oder eben ich tu jemanden einen Gefallen und stell mich drauf ein, dass es ne befristete Sache ist.


    Wie auch immer, ich bin mal gespannt, wie die Sache ausgeht.

  • Wenn es um "Leben umkrempeln" und "kürzeste Zeit" geht, dreht es sich in meinen Augen schon um mindestens einen Monat, denn innerhalb von 2 Tagen findet man keine neue Arbeitsstelle, Wohnung, Dos-Sharer whatever...

    Das sehe ich absolut auch so. Daher finde ich das du den Hund zurück geben musst weil es so ausgemacht war.

  • Wenn man sich auf so ein krudes Modell einlässt, warum schreibt man das nicht auf? Und wenn es ein Stück Schmierpapier ist? Ein 3-Zeiler reicht...

    "Der Hund ABC wird der Person X von Y zur Betreuung überlassen und geht in Xs Besitz über, sofern Y ihn nicht innerhalb von n Tagen zurückfordert. In dieser Frist wird der Hund von X betreut. Es fällt eine Tagesgeldpauschale von 15Euro an und alle entstehenden Kosten werden vom Besitzer übernommen. Diese Pauschale entfällt, wenn der Besitz des Hundes an X übergeht. Datum, Unterschrift von beiden"


    Jetzt hat man da die Probleme....

    Ich würde auch eine Auflistung der verursachten Kosten machen, also Tagesgeldpauschale sowie Tierarztkosten. Das sind nach 2 Wochen bei zB 15Euro am Tag in 2 Wochen 210Euro plus Tierarztrechnungen in Kopie (das sind dannw ahrscheinlich auch nochmal 200-300Euro bestimmt). Ich kann mir gut vorstellen, dass man den Hund dann schon nicht mehr zurück haben möchte.


    Ansonsten schnell zum Anwalt. Dieser kann auch noch ein Schreiben aufsetzen, wo das eingefordert wird.


    Da ansonsten keine klaren Absprachen getroffen wurden und keine Fristen gesetzt wurden, wird man den Hund wohl zurückgeben müssen. DIe Besitzerin des Hundes hat sich ja nach wenigen Tagen gemeldet, nicht erst nach 2 Jahren oder so.


    Meine eigene Meinung: Ich persönlich würde es anders regeln. Ich würde ihr für so einen Mischling oder was auch immer den ursprünglichen Kaufpreis auf den Tisch legen und sie bitten, ihn mir offiziell für das gleiche Geld zu verkaufen. Das unterschreiben lassen (Der Hund ABC wird für die Summe X am 01.01.01 von Y an X verkauft. Datum, beide unterschreiben fertig) und dann nie wieder melden. Ist zwar nicht gerecht (was recht und was gerecht ist, sind immer 2 Paar Schuhe), aber wenn es mir um den Hund geht und ich ihn wirklich behalten will und einfach nur meine Ruhe will, wäre dies mein Weg...

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